




Bei den deutschen Finanzbehörden gehen weiter Hunderte Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern ein - trotz der deutlichen Verschärfung der Regeln zum Jahresanfang. Allerdings nimmt die Zahl teilweise spürbar ab, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in den Ländern ergab. Im vergangenen Jahr hatten die Finanzämter den Rekordwert von rund 40.000 Selbstanzeigen von Betrügern mit im Ausland verstecktem Geld registriert. Die meisten gab es in Baden-Württemberg, gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Bayern.
Seit Januar ist es für reuige Steuerbetrüger deutlich teurer, per Selbstanzeige straffrei davonzukommen.
Zehn goldene Regeln für die Selbstanzeige
Die Selbstanzeige ist nur strafbefreiend, wenn die Tat noch nicht entdeckt ist. Daher ist Eile geboten.
Quelle: BRANDI Rechtsanwälte
Stand: Oktober 2017
Ist die Tat schon entdeckt, wirkt selbst eine unwirksame Selbstanzeige strafmildernd wie ein Geständnis. Es ist also nie zu spät für die Offenlegung.
Nur wer in vollem Umfang die Steuererklärungen einer Steuerart der letzten zehn Kalenderjahre korrigiert, bleibt straffrei. „Vergessene“ Sachverhalte gefährden die Wirksamkeit der Selbstanzeige.
Mit Abgabe der Selbstanzeige müssen sämtliche hinterzogenen Steuern samt Zinsen und gegebenenfalls Strafzuschlag bezahlt werden. Wer nicht zahlen kann, sollte Alternativen erörtern.
Eine Selbstanzeige erfordert strafrechtliche und steuerrechtliche Erfahrung. Ziehen Sie auf jeden Fall Berater hinzu. Die Tücke steckt im Detail.
Weihen Sie ihren Steuerberater nie in etwaige Steuerhinterziehung ein. Sollte keine Selbstanzeige abgegeben werden können, macht er sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig, wenn er weiterhin ihre Steuererklärungen bearbeitet, ohne die Hinterziehung offenzulegen.
Eine Selbstanzeige ist meist erst der Anfang. Ohne intensive Verhandlungen mit dem Finanzamt und gegebenenfalls ein gerichtliches Verfahren läuft die Selbstanzeige nur selten ab.
Es sollte genau geprüft werden, ob durch die Selbstanzeige Außenstehende oder etwa Familienangehörige belastet werden. In einem solchen Fall ist ein koordiniertes Vorgehen bis hin zur gleichzeitigen Abgabe der Selbstanzeige ratsam.
Beamten – auch verbeamteten Lehrern – und Angehörigen des öffentlichen Dienstes sowie Berufsträgern wie Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern droht bei einer Selbstanzeige ein disziplinarrechtliches oder berufsrechtliches Verfahren. Dies kann bis hin zum Verlust von Pensionsansprüchen führen.
Die Finanzverwaltung ist verpflichtet, Kenntnisse über Straftaten wie Korruption oder Geldwäsche an andere Behörden weiterzuleiten. So kann eine Selbstanzeige weiterte Ermittlungen und Anklagen auslösen, selbst wenn die Steuerhinterziehung straffrei bleibt.
In Baden-Württemberg wurden in diesem Jahr bis zum Stichtag 2. März insgesamt 383 Selbstanzeigen gezählt, davon allein gut 250 im Februar. Im November 2014 waren es noch rund 500 und im Dezember sogar mehr als 1800 gewesen. Die Anzeigen seit dem Jahresbeginn bewegten sich ganz überwiegend in einem Bereich, der von den verschärften Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige nicht betroffen sei, sagte eine Sprecherin.
Mehr Selbstanzeigen in NRW
Umgekehrtes Bild in Nordrhein-Westfalen: Hier zeigten sich im Januar 932 Steuerhinterzieher selbst an - mehr als doppelt so viele wie im Dezember. Im Februar kamen 715 Selbstanzeigen hinzu. Im Gesamtjahr 2014 waren es 7551 gewesen. Ähnlich sieht die Lage in Niedersachsen aus, wo im Januar und Februar 1121 Selbstanzeigen (Gesamtjahr 2014: 3797) bei den Finanzämtern eintrudelten.
„Nach der hohen Zahl an Selbstanzeigen zum Jahresende hatte ich mit erkennbar rückläufigen Zahlen gerechnet“, sagte Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD).
Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid (SPD) sagte, Ende 2014 seien besonders viele Selbstanzeigen eingegangen. „Viele haben die Möglichkeit noch genutzt, alles offen zu legen und reinen Tisch zu machen. Das zeigt, dass wir mit der Verschärfung der Selbstanzeige den Druck auf Steuersünder erfolgreich erhöhen konnten.“
Seit Jahresanfang bleibt Steuerbetrug nur noch bis zu einer hinterzogenen Summe von 25.000 Euro straffrei. Bei höheren Beträgen wird nur gegen Zahlung eines kräftigen Zuschlags von Strafverfolgung abgesehen. Für eine wirksame Selbstanzeige verlängert sich auch der Offenlegungszeitraum. Der geständige Steuerhinterzieher muss nun für zehn Jahre reinen Tisch machen.