
Hintergrund ist ein Rundschreiben der Bafin an die Finanzinstitute, wie die WirtschaftsWoche berichtet.
In dem Schreiben heißt es, dass Banker jene Kunden, die eine Selbstanzeige erstatten wollen, künftig in bestimmten Fällen wegen Geldwäsche-Verdachts melden müssen. Dazu sind die Banker laut Bafin-Schreiben verpflichtet, wenn zum einen „nicht auszuschließen ist“ dass über ihren Arbeitgeber Transaktionen gelaufen sind, die mit der Steuerhinterziehung im Zusammenhang stehen. Das wird ein Banker fast nie ausschließen können. Zum anderen muss er keine Beweise dafür haben, dass eine Geldwäsche stattgefunden hat. Es reichen schon Hinweise darauf aus, dass dem so gewesen sein könnte. „Doch genau das kann ein Banker im Einzelfall ja gar nicht prüfen“, sagt ein Bankvorstand der WirtschaftsWoche. „Um sich nicht selbst strafbar zu machen, wird er deshalb im Zweifelsfall immer eine Verdachtsanzeige abgeben.“
Die Anzeige durch den Banker führt allerdings dazu, dass die Steuerhinterziehung den Behörden bekannt wird, bevor sich der Steuersünder selbst meldet. Dadurch wird die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige hinfällig. Die BaFin ist sich der Folgen ihres Schreibens durchaus bewusst. „Es ist nicht zu verkennen“, teilt die Aufsichtsbehörde in einer Stellungnahme mit, dass die Verwaltungspraxis in Verbindung mit dem Geldwäschegesetz Auswirkungen auf eine beabsichtigte Selbstanzeige von Bankkunden haben könne.