Steuern sparen im Homeoffice
Besonderes Sparpotenzial bei der Steuererklärung für 2021 ist vor allem bei Fahrten zur Arbeit und beim heimischen Arbeitszimmer drin. Doch auch wenn Millionen Deutsche zu Hause gearbeitet haben, kann längst nicht jeder problemlos alle Ausgaben fürs Homeoffice steuerlich geltend machen. Viele scheitern schon an einer grundlegenden Voraussetzung: Für das Finanzamt zählen nur räumlich abgetrennte Arbeitszimmer. Die Arbeitsecke im Wohnzimmer oder der Laptop am Küchentisch erfüllen hingegen nicht die steuerlichen Anforderungen an ein Arbeitszimmer.
Damit bleibt – immerhin – der Abzug der Homeoffice-Pauschale möglich, die seit 2020 und bis wenigstens Ende 2022 gewährt wird. Für bis zu 120 Tage im Jahr dürfen für die Arbeit zu Hause pauschal fünf Euro pro Tag als berufliche Ausgaben abgesetzt werden, ohne besondere Anforderungen. Insgesamt ergeben sich so also maximal 600 Euro. Sie fallen unter die allgemeinen Werbungskosten von Angestellten, zu denen auch Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel oder beispielsweise Bewerbungskosten zählen.
Diese Jobkosten werden ohnehin pauschal mit 1000 Euro berücksichtigt, sofern nicht höhere Ausgaben nachgewiesen sind. Nur wenn die Homeoffice-Pauschale die Gesamtkosten also über diese Schwelle treibt, sinkt die zu zahlende Steuer wirklich. Jeder weitere Euro senkt dann eins zu eins das zu versteuernde Einkommen und erspart so pro Euro bis zu gut 0,40 Euro an Steuer.
Bei einem separaten und praktisch ausschließlich beruflich genutzten Arbeitszimmer können auch höhere Kosten berücksichtigt werden. Ein unbegrenzter Abzug ist möglich, wenn das Homeoffice den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Auch wenn sich der Arbeitsmittelpunkt zwecks Infektionsschutz ins Homeoffice verschoben hat, genügt das den Anforderungen. Mieter dürften dann anteilige Miete absetzen, Eigentümer nach dem Flächenanteil des Zimmers steuerliche Abschreibungen auf die Immobilie. Liegt der Mittelpunkt der Arbeit hingegen nicht im Homeoffice, steht aber kein anderer Arbeitsplatz für die dort verrichteten Arbeiten zur Verfügung, dann können wenigstens bis zu 1250 Euro an Kosten im Jahr steuermindernd berücksichtigt werden.
Klassischerweise gilt das zum Beispiel für Lehrer, die zu Hause den Unterricht vorbereiten oder Arbeiten korrigieren müssen. In der Pandemie gilt auch hier: Wer zum Gesundheitsschutz nicht in Betrieb oder Büro wollte oder konnte, dem stand ebenfalls kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Ob das Homeoffice für die eigene Tätigkeit erforderlich ist, spielt dabei keine Rolle, wie der Bundesfinanzhof bereits entschieden hat (IX R 52/14 und VI R 46/17).
Tankzuschuss vom Staat
Fahrtkosten zur Arbeit hatten in der Pandemie bei vielen an Bedeutung verloren. Mittlerweile hat sich das wieder geändert – und hohe Spritkosten machen das Thema brisant. Dabei können Autopendler allerdings nicht ihre tatsächlichen Ausgaben, etwa die Tankstellenrechnung, absetzen. Das Finanzamt gewährt für jeden Arbeitstag einen pauschalen Abzug von 0,30 Euro pro Kilometer der einfachen Entfernung. Bei der Steuererklärung für 2021 werden ab dem 21. Kilometer 0,35 Euro berücksichtigt.
Die jüngst beschlossene Anhebung dieser „Entfernungspauschale“ auf 0,38 Euro ebenfalls ab dem 21. Kilometer gilt erst für das laufende Jahr 2022. Auch wer ohne Auto zur Arbeit fährt, etwa mit Bus und Bahn oder mit dem Fahrrad, kann die Entfernungspauschale geltend machen (bis maximal 4500 Euro im Jahr). Alternativ berücksichtigt das Finanzamt in diesem Fall aber auch die tatsächlichen Kosten, wenn diese höher liegen.
Geringverdiener, die ohnehin keine Steuern zahlen müssen, würden normalerweise gar nicht profitieren. Um auch sie angesichts gestiegener Mobilitätskosten zu entlasten, wurde 2021 eine spezielle Mobilitätsprämie eingeführt. Geschätzt 250.000 Personen könnten davon theoretisch profitieren. Leider sind die Regeln komplex. Anspruch auf die Prämie können Pendler mit mehr als 20 Kilometer Fahrtstrecke zur Arbeit haben, die für 2021 weniger als 97.44 Euro an zu versteuerndem Einkommen haben (bei Ehepartnern mit gemeinsamer Steuererklärung doppelt so viel). Inklusive Fahrtkosten müssen sie außerdem 1000 Euro an beruflichen Ausgaben überschreiten. Im besten Fall bekommen sie für 2021 dann pro Arbeitstag ab dem 21. Kilometer Fahrtstrecke 4,9 Cent pro Kilometer zurück.
Dafür ist allerdings neben dem Antrag auf Mobilitätsprämie auch eine Steuererklärung nötig, die die meisten Geringverdiener normalerweise nicht abgeben würden.
Lesen Sie auch: Ein neues Urteil erleichtert das Absetzen des heimischen Arbeitszimmers von der Steuer.
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