Fehler Nr. 3: Handwerker bar bezahlen
Manche Fehler kommen Steuerzahler erst bei der Steuererklärung teuer zu stehen, lassen sich dann aber nicht mehr korrigieren. Die Barzahlung von Rechnungen ist so ein Fall. Und leider kommt sie häufig vor. Handwerker möchten ihr Geld gerne direkt bekommen, selbst wenn alles legal und offiziell abläuft. Doch auf Barzahlung sollten sich Kunden nicht einlassen. Denn das Finanzamt erkennt Ausgaben dann nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen an. Der sonst mögliche Abzug von 20 Prozent der Lohnkosten direkt von der Steuerschuld fällt weg. Ärgerlich!
Da Steuerzahler mittlerweile keine Belege mehr einreichen, sondern diese nur auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen müssen, fällt der Fehler zwar nicht unbedingt auf. Doch wenn Nachfragen kommen, kann es Ärger geben. Besser also gleich dran denken und die Rechnung per Überweisung begleichen. Eine Ausnahme gibt es: Die im privaten Minijob beschäftigte Haushaltshilfe darf auch bar bezahlt werden; hier reicht der Nachweis der Minijob-Zentrale (Knappschaft Bahn-See) über die getragenen Kosten (abzüglich eventueller Erstattungen, etwa bei Krankheit). Die Ausnahme von der Ausnahme: Dient der private Minijob der Kinderbetreuung, muss das Geld doch überwiesen werden, damit die Ausgaben (hier als Sonderausgaben für Kinderbetreuung) steuerlich zählen.
Finanzielle Folgen des Fehlers: Die Handwerkerechnung über 500 Euro, bar bezahlt, nimmt die Chance auf 100 Euro Steuerabzug. Bitter!
Fehler Nr. 4: Die Versicherungsbeiträge unterschlagen
Die Regeln, welche Versicherungsbeiträge sich steuerlich auswirken, sind leider komplex. Eine Hausratsversicherung? Zählt nicht. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Kann zählen. Eine Kapital-Lebensversicherung? Eventuell, aber nur bei Abschluss vor 2005. In diesem Geflecht passiert es leicht, dass Versicherte Beiträge nicht angeben, die steuerlich eigentlich doch einen Effekt gehabt hätten. Zur Beruhigung: Oft hat dieser Fehler keine Auswirkungen. Bei Angestellten werden ohnehin maximal 1900 Euro pro Jahr an „sonstiger Vorsorge“ berücksichtigt; bei Selbstständigen wären es 2900 Euro. Häufig wird dieser Betrag schon mit den Krankenversicherungsbeiträgen überschritten. Die zählen dann zwar trotzdem in voller Höhe. Weitere Versicherungsbeiträge fielen dann jedoch meist unter den Tisch.
Wer sie gar nicht erst angegeben hätte, hätte keinen Nachteil. Nur gehört nicht jeder Versicherungsbeitrag zur sonstigen Vorsorge. Ausgaben, die bei anderen Posten eingruppiert werden, sollten nicht vergessen werden. Für die Beiträge zur Riester-Rente etwa gelten andere Regeln. Bei 2100 Euro Jahresbeitrag inklusive der staatlichen Zulage können hier durchaus gut 600 Euro an Steuer erstattet werden. Die Riester-Beiträge sollten also auf jeden Fall genannt werden, werden meist aber auch direkt vom Riester-Anbieter ans Finanzamt gemeldet. Die einzige Ausnahme wäre, dass Riester-Sparer gezielt auf die staatliche Förderung verzichten wollen (auch dafür kann es Gründe geben) oder diese nicht beanspruchen können (etwa als Selbstständige). Auch Beiträge zu einer Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt) bieten auf jeden Fall Steuersparpotenzial und müssen in die Steuererklärung.
Finanzielle Folgen des Fehlers: Wer die Beiträge für die Risikolebensversicherung vergisst, hat oft gar keinen Nachteil, weil der Vorsorge-Höchstbetrag schon überschritten ist. Fehlen hingegen 2100 Euro Beiträge für die Riester-Rente in der Steuererklärung, kann das 600 Euro an Steuererstattung kosten. 5000 Euro Jahreseitrag für eine Rürup-Rente, die nicht genannt werden, würden mit bis zu gut 1700 Euro zu viel gezahlter Steuer zu Buche schlagen.
Worauf Versicherte achten sollten, um bei der Steuer möglichst viel rauszuholen, lesen Sie hier.
Wer die typischen Fehler meidet, ist schon einmal gut beraten. Doch oft hilft nur etwas Wissen, um steuerlich relevante Ausgaben auf dem Schirm zu haben. Steuerzahler können dann entweder auf Unterstützung bauen, etwa durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Auch gut gemachte Steuersoftware oder Steuerapps können helfen. Wie die Steuererklärung gelingt, Sie von Änderungen und laufenden Gerichtsverfahren profitieren, lesen Sie zudem in unserem Premium-Dossier mit Steuertipps als übersichtlicher PDF-Download.
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