Sonst kann es teuer werden So vermeiden Sie die häufigsten Fehler bei der Steuererklärung

Ein Mann sitzt an einem Computer. Um ihn herum lauter Fragezeichen Illustration Quelle: imago images

Einige Fehler bei der Steuererklärung kommen Sie teuer zu stehen. Worauf Sie achten sollten – und wie viel Geld das bringt.

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Der vielleicht größte Fehler, den Steuerzahler machen können, ist: keine Steuererklärung abzugeben. Denn meist lohnt sich die Abgabe. 90 Prozent aller Angestellten, die neben ihrem Gehalt allenfalls noch Kapitalerträge haben, bekommen Geld zurück. Im Schnitt sind das dann rund 1000 Euro. Pflicht ist die Steuererklärung zum Beispiel, wenn Nebeneinkünfte, Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld von über 410 Euro im Jahr geflossen sind. Auch Ehepartner, die beim laufenden Lohnsteuerabzug vom Splittingvorteil profitiert haben (in Steuerklassen III mit besonders niedrigen Abzügen zum Beispiel), müssen auf jeden Fall ran. Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, sollte trotzdem darüber nachdenken. Ein Risiko besteht nicht: Errechnet das Finanzamt bei einer freiwillig abgegebenen Steuererklärung eine Nachzahlung, kann der Steuerzahler die Steuererklärung innerhalb von einem Monat schlicht zurückziehen. Dann bleibt es bei der bereits abgezogenen, niedrigeren Lohnsteuer. Der Mut zur Steuererklärung zahlt sich also aus.

Vier typische Fehler sollten Steuerzahler dabei allerdings vermeiden, um nicht unnötig viel zu zahlen:

Fehler Nr. 1: Als Angestellter berufliche Ausgaben unterschätzen

1000 Euro an beruflichen Ausgaben, Werbungskosten genannt, werden schon pauschal berücksichtigt. Wer also nur geringe Ausgaben für den Job getragen hat und auch sonst steuerlich nichts absetzen kann, der kann auf die Steuererklärung grundsätzlich verzichten. Von den 1000 Euro Werbungskosten-Pauschbetrag profitieren Angestellte auch so, weil ihr Arbeitgeber entsprechend weniger Lohnsteuer vom Gehalt abzieht. Doch oft unterschätzen Angestellte ihre Kosten. Allein die Fahrten zur Arbeit stehen häufig für einige hundert Euro pro Jahr. Für jeden Arbeitstag dürfen Pendler pro Entfernungskilometer 0,30 Euro pauschal absetzen. Wer 16 Kilometer von der Arbeit entfernt wohnt, darf pro Tag also 4,80 Euro Entfernungspauschale geltend machen. Bei 200 Arbeitstagen im Jahr kämen so 960 Euro zusammen. Die 1000-Euro-Schwelle wäre hier schon fast erreicht. Jeder weitere beruflich ausgegebene Euro oberhalb der 1000 Euro senkt dann die zu zahlende Steuer, um bis zu 40 Cent. Bahnpendler können wählen, ob sie ihre tatsächlichen Ticketkosten oder die Entfernungspauschale in der Steuererklärung eintragen. Der maximale Abzug ist bei Ansatz der Pauschale aber auf 4500 Euro im Jahr begrenzt. Nur Autopendler dürfen höhere, pauschal berechnete Ausgaben absetzen. Dafür können sie aber auch – anders als Bahnpendler – nicht die tatsächlichen Kosten geltend machen.

Finanzielle Folgen des Fehlers: Wer statt 1500 Euro beruflicher Ausgaben nur vom Abzug des Pauschbetrags profitiert, der verschenkt schnell 200 Euro.

Welche Posten als beruflich anerkannt werden, können Sie hier in unseren Tipps für die Steuererklärung des Jahres 2019 nachlesen.

Fehler Nr. 2: Als Mieter Nebenkosten vergessen

Der Staat fördert legal bezahlte Handwerker und Haushaltshilfen. „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ heißt dieser Steuerposten. Für solche Ausgaben zieht das Finanzamt oft direkt 20 Prozent von der Steuerschuld ab. Also nicht nur vom zu versteuernden Einkommen, sondern von der errechneten Steuer selbst. Der 20-Prozent-Abzug entspricht grob der fälligen Umsatzsteuer von 19 Prozent, die Kunden auf Handwerkerrechnungen zahlen. Mieter denken oft vorschnell, dass sie solche Ausgaben ja nicht haben. Ein Irrtum. Häufig verbergen sich auch in der Nebenkostenabrechnung Ausgaben, die steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung zählen: für Hausmeister oder Treppenreinigung etwa. Im Idealfall weist der Vermieter direkt aus, wieviel auf Lohnkosten entfällt. Denn nur die sind steuerlich relevant. Wenn nicht, lohnt es sich nachzufragen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Nebenkosten entsprechend aufzuschlüsseln (Landgericht Berlin, 18 S 339/16). Der genaue Blick in die Nebenkostenabrechnung lohnt sich also. Eine im privaten Minijob beschäftigte Haushaltshilfe führt natürlich sowieso zum Steuerabzug, auch bei Mietern.

Finanzielle Folgen des Fehlers: 200 Euro für Hausmeister oder Treppenhausreinigung würden auch Mietern 40 Euro Steuernachlass bringen, wenn sie die Ausgaben in der Steuererklärung angeben. Sonst ist dieses Geld verloren.

Wie Mieter und Vermieter sonst noch Steuern sparen, können Sie hier lesen.

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