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Sonst kann es teuer werdenSo vermeiden Sie die häufigsten Fehler bei der Steuererklärung

Einige Fehler bei der Steuererklärung kommen Sie teuer zu stehen. Worauf Sie achten sollten – und wie viel Geld das bringt.Niklas Hoyer 16.06.2020 - 13:29 Uhr aktualisiert

Worauf Sie bei der Steuererklärung achten sollten - und wie viel Geld das bringt.

Foto: imago images

Der vielleicht größte Fehler, den Steuerzahler machen können, ist: keine Steuererklärung abzugeben. Denn meist lohnt sich die Abgabe. 90 Prozent aller Angestellten, die neben ihrem Gehalt allenfalls noch Kapitalerträge haben, bekommen Geld zurück. Im Schnitt sind das dann rund 1000 Euro. Pflicht ist die Steuererklärung zum Beispiel, wenn Nebeneinkünfte, Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld von über 410 Euro im Jahr geflossen sind. Auch Ehepartner, die beim laufenden Lohnsteuerabzug vom Splittingvorteil profitiert haben (in Steuerklassen III mit besonders niedrigen Abzügen zum Beispiel), müssen auf jeden Fall ran. Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, sollte trotzdem darüber nachdenken. Ein Risiko besteht nicht: Errechnet das Finanzamt bei einer freiwillig abgegebenen Steuererklärung eine Nachzahlung, kann der Steuerzahler die Steuererklärung innerhalb von einem Monat schlicht zurückziehen. Dann bleibt es bei der bereits abgezogenen, niedrigeren Lohnsteuer. Der Mut zur Steuererklärung zahlt sich also aus.

Vier typische Fehler sollten Steuerzahler dabei allerdings vermeiden, um nicht unnötig viel zu zahlen:

Fehler Nr. 1: Als Angestellter berufliche Ausgaben unterschätzen

1000 Euro an beruflichen Ausgaben, Werbungskosten genannt, werden schon pauschal berücksichtigt. Wer also nur geringe Ausgaben für den Job getragen hat und auch sonst steuerlich nichts absetzen kann, der kann auf die Steuererklärung grundsätzlich verzichten. Von den 1000 Euro Werbungskosten-Pauschbetrag profitieren Angestellte auch so, weil ihr Arbeitgeber entsprechend weniger Lohnsteuer vom Gehalt abzieht. Doch oft unterschätzen Angestellte ihre Kosten. Allein die Fahrten zur Arbeit stehen häufig für einige hundert Euro pro Jahr. Für jeden Arbeitstag dürfen Pendler pro Entfernungskilometer 0,30 Euro pauschal absetzen. Wer 16 Kilometer von der Arbeit entfernt wohnt, darf pro Tag also 4,80 Euro Entfernungspauschale geltend machen. Bei 200 Arbeitstagen im Jahr kämen so 960 Euro zusammen. Die 1000-Euro-Schwelle wäre hier schon fast erreicht. Jeder weitere beruflich ausgegebene Euro oberhalb der 1000 Euro senkt dann die zu zahlende Steuer, um bis zu 40 Cent. Bahnpendler können wählen, ob sie ihre tatsächlichen Ticketkosten oder die Entfernungspauschale in der Steuererklärung eintragen. Der maximale Abzug ist bei Ansatz der Pauschale aber auf 4500 Euro im Jahr begrenzt. Nur Autopendler dürfen höhere, pauschal berechnete Ausgaben absetzen. Dafür können sie aber auch – anders als Bahnpendler – nicht die tatsächlichen Kosten geltend machen.

Finanzielle Folgen des Fehlers: Wer statt 1500 Euro beruflicher Ausgaben nur vom Abzug des Pauschbetrags profitiert, der verschenkt schnell 200 Euro.

Welche Posten als beruflich anerkannt werden, können Sie hier in unseren Tipps für die Steuererklärung des Jahres 2019 nachlesen.

Fehler Nr. 2: Als Mieter Nebenkosten vergessen

Der Staat fördert legal bezahlte Handwerker und Haushaltshilfen. „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ heißt dieser Steuerposten. Für solche Ausgaben zieht das Finanzamt oft direkt 20 Prozent von der Steuerschuld ab. Also nicht nur vom zu versteuernden Einkommen, sondern von der errechneten Steuer selbst. Der 20-Prozent-Abzug entspricht grob der fälligen Umsatzsteuer von 19 Prozent, die Kunden auf Handwerkerrechnungen zahlen. Mieter denken oft vorschnell, dass sie solche Ausgaben ja nicht haben. Ein Irrtum. Häufig verbergen sich auch in der Nebenkostenabrechnung Ausgaben, die steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung zählen: für Hausmeister oder Treppenreinigung etwa. Im Idealfall weist der Vermieter direkt aus, wieviel auf Lohnkosten entfällt. Denn nur die sind steuerlich relevant. Wenn nicht, lohnt es sich nachzufragen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Nebenkosten entsprechend aufzuschlüsseln (Landgericht Berlin, 18 S 339/16). Der genaue Blick in die Nebenkostenabrechnung lohnt sich also. Eine im privaten Minijob beschäftigte Haushaltshilfe führt natürlich sowieso zum Steuerabzug, auch bei Mietern.

Finanzielle Folgen des Fehlers: 200 Euro für Hausmeister oder Treppenhausreinigung würden auch Mietern 40 Euro Steuernachlass bringen, wenn sie die Ausgaben in der Steuererklärung angeben. Sonst ist dieses Geld verloren.

Wie Mieter und Vermieter sonst noch Steuern sparen, können Sie hier lesen.

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Fehler Nr. 3: Handwerker bar bezahlen

Manche Fehler kommen Steuerzahler erst bei der Steuererklärung teuer zu stehen, lassen sich dann aber nicht mehr korrigieren. Die Barzahlung von Rechnungen ist so ein Fall. Und leider kommt sie häufig vor. Handwerker möchten ihr Geld gerne direkt bekommen, selbst wenn alles legal und offiziell abläuft. Doch auf Barzahlung sollten sich Kunden nicht einlassen. Denn das Finanzamt erkennt Ausgaben dann nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen an. Der sonst mögliche Abzug von 20 Prozent der Lohnkosten direkt von der Steuerschuld fällt weg. Ärgerlich!

Da Steuerzahler mittlerweile keine Belege mehr einreichen, sondern diese nur auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen müssen, fällt der Fehler zwar nicht unbedingt auf. Doch wenn Nachfragen kommen, kann es Ärger geben. Besser also gleich dran denken und die Rechnung per Überweisung begleichen. Eine Ausnahme gibt es: Die im privaten Minijob beschäftigte Haushaltshilfe darf auch bar bezahlt werden; hier reicht der Nachweis der Minijob-Zentrale (Knappschaft Bahn-See) über die getragenen Kosten (abzüglich eventueller Erstattungen, etwa bei Krankheit). Die Ausnahme von der Ausnahme: Dient der private Minijob der Kinderbetreuung, muss das Geld doch überwiesen werden, damit die Ausgaben (hier als Sonderausgaben für Kinderbetreuung) steuerlich zählen.

Finanzielle Folgen des Fehlers: Die Handwerkerechnung über 500 Euro, bar bezahlt, nimmt die Chance auf 100 Euro Steuerabzug. Bitter!



Fehler Nr. 4: Die Versicherungsbeiträge unterschlagen

Die Regeln, welche Versicherungsbeiträge sich steuerlich auswirken, sind leider komplex. Eine Hausratsversicherung? Zählt nicht. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Kann zählen. Eine Kapital-Lebensversicherung? Eventuell, aber nur bei Abschluss vor 2005. In diesem Geflecht passiert es leicht, dass Versicherte Beiträge nicht angeben, die steuerlich eigentlich doch einen Effekt gehabt hätten. Zur Beruhigung: Oft hat dieser Fehler keine Auswirkungen. Bei Angestellten werden ohnehin maximal 1900 Euro pro Jahr an „sonstiger Vorsorge“ berücksichtigt; bei Selbstständigen wären es 2900 Euro. Häufig wird dieser Betrag schon mit den Krankenversicherungsbeiträgen überschritten. Die zählen dann zwar trotzdem in voller Höhe. Weitere Versicherungsbeiträge fielen dann jedoch meist unter den Tisch.

Wer sie gar nicht erst angegeben hätte, hätte keinen Nachteil. Nur gehört nicht jeder Versicherungsbeitrag zur sonstigen Vorsorge. Ausgaben, die bei anderen Posten eingruppiert werden, sollten nicht vergessen werden. Für die Beiträge zur Riester-Rente etwa gelten andere Regeln. Bei 2100 Euro Jahresbeitrag inklusive der staatlichen Zulage können hier durchaus gut 600 Euro an Steuer erstattet werden. Die Riester-Beiträge sollten also auf jeden Fall genannt werden, werden meist aber auch direkt vom Riester-Anbieter ans Finanzamt gemeldet. Die einzige Ausnahme wäre, dass Riester-Sparer gezielt auf die staatliche Förderung verzichten wollen (auch dafür kann es Gründe geben) oder diese nicht beanspruchen können (etwa als Selbstständige). Auch Beiträge zu einer Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt) bieten auf jeden Fall Steuersparpotenzial und müssen in die Steuererklärung.

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Finanzielle Folgen des Fehlers: Wer die Beiträge für die Risikolebensversicherung vergisst, hat oft gar keinen Nachteil, weil der Vorsorge-Höchstbetrag schon überschritten ist. Fehlen hingegen 2100 Euro Beiträge für die Riester-Rente in der Steuererklärung, kann das 600 Euro an Steuererstattung kosten. 5000 Euro Jahreseitrag für eine Rürup-Rente, die nicht genannt werden, würden mit bis zu gut 1700 Euro zu viel gezahlter Steuer zu Buche schlagen.

Worauf Versicherte achten sollten, um bei der Steuer möglichst viel rauszuholen, lesen Sie hier.

Wer die typischen Fehler meidet, ist schon einmal gut beraten. Doch oft hilft nur etwas Wissen, um steuerlich relevante Ausgaben auf dem Schirm zu haben. Steuerzahler können dann entweder auf Unterstützung bauen, etwa durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Auch gut gemachte Steuersoftware oder Steuerapps können helfen. Wie die Steuererklärung gelingt, Sie von Änderungen und laufenden Gerichtsverfahren profitieren, lesen Sie zudem in unserem Premium-Dossier mit Steuertipps als übersichtlicher PDF-Download.

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