Klaus Stratmann lässt sich nicht anmerken, dass er viel einstecken musste im Leben. Sein Haar ist weiß, ebenso wie der gepflegte Schnurrbart. Die straffe Haltung im dunklen Blazer wird ergänzt vom entschlossenen Blick durch die Brille mit dem klassischen dünnen Rand – den Dienstrang des Oberleutnants der Reserve kauft man dem 77-Jährigen ohne Mühe ab.
Doch der schneidige Auftritt kann schnell darüber hinwegtäuschen, dass Stratmann so einige körperliche und seelische Blessuren mit sich herumschleppt, seit der Vater ihn als Jugendlichen mit einem Nagelbrett malträtierte, seit er sich während der Bundeswehrzeit ein bleibendes Knalltrauma und eine schwere Knieverletzung zuzog und seit sein Unternehmen, dass er mit Mitte 50 aufgebaut und jahrelang erfolgreich geleitet hat, Insolvenz anmelden musste.
Getäuscht fühlt sich der ehemalige Unternehmer von seiner Hausbank, einer kommunalen Sparkasse, von denen es knapp 400 in Deutschland gibt. Die Bank habe ihn mit überhöhten Zinsen in die Enge getrieben und mündliche Versprechen wichtiger Finanzierungszusagen gebrochen.
Aus Sicht der Sparkasse basiert die von Stratmann behauptete Forderung allerdings auf zahlreichen weder nachvollziehbaren noch nachprüfbaren Unterstellungen, etwa angeblichen Zinsmanipulationen durch Mitarbeiter der Bank, sittenwidrigen Sollzinsen sowie rechtswidrigen Zinsanpassungen und Wertstellungen auf seinen Konten. In keinem der zahlreichen Rechtsstreitigkeiten, in denen Kunde Stratmann stets unterlag, habe das von ihm beauftragte Gutachten Einfluss auf die Beweislage und die Urteile gehabt.
Trotz des von ihm beauftragten Gutachtens, das den Zinsschwindel nachweisen soll, unterlag Stratmann tatsächlich vor Gericht. Unterkriegen kann ihn das aber nicht. Und seine Geschichte ist es wert, gehört zu werden.
Stratmanns Firma ist inzwischen insolvent, obwohl das Geschäftsmodell lange funktioniert hat und ihm jahrein jahraus die Zinszahlungen auf die Kreditlinien der Sparkasse ermöglichte. Er belieferte Großabnehmer mit Autobatterien, etwa den Wohnwagenhersteller Hymer. Auch die Sparte für Autozubehör der französischen Supermarktkette Carrefour gehörte zu den Kunden.
Kein Einzelschicksal
Stratmann ist überzeugt, dass die Bank Schuld trägt am Niedergang seiner Firma. Für Außenstehende ist es unmöglich, das zu beurteilen. Die Insolvenz könnte auch mit den Schicksalsschlägen zu erklären sein, wie sie eigentlich jeden tüchtigen Unternehmer treffen können.
Stratmann hat seinen Kampf gegen die Bank allein geführt. Ganz allein? Nein, seine neue Lebenspartnerin Ursula unterstützt ihn, seit die beiden sich kennengelernt haben – nicht nur emotional, sondern auch ganz handfest mit Geld für die hohen Gerichts- und Anwaltskosten.
Sparkasse in Zeiten von Minizins und Digitalisierung
Immer mehr Kunden wickeln immer mehr Bankgeschäfte digital ab: Vom heimischen Computer aus, mit der App auf dem Smartphone, online per Videoberatung. Flächendeckende Filialnetze, wie sie Sparkassen und Volksbanken unterhalten, werden zum Kostenfaktor. „Der Kunde geht nicht mehr in die Geschäftsstelle“, konstatierte vor einigen Wochen der bayerische Sparkassenpräsident Ulrich Netzer. Inzwischen komme ein Kunde im Schnitt nur einmal pro Jahr in eine Filiale, nehme aber 108 Mal jährlich online Kontakt auf. Bundesweit leisten sich die aktuell 409 Sparkassen laut nach Angaben des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) 14 451 (Vorjahr: knapp 14 900) Filialen – inklusive Selbstbedienungspunkten. Der Verband rechnet mit einer weiteren Ausdünnung des engmaschigen Netzes. Die Sparkassen in Bayern beispielsweise haben bereits angekündigt, in diesem Jahr bis zu 220 ihrer 2200 Geschäftsstellen zu schließen.
Ganz aufgeben wollen die Institute ihre Präsenz in der Fläche nicht. „Wir werden die Filialen am Ende immer unter zwei Überschriften prüfen: Der Kunde erwartet noch mehr Beratung, Beratungs-Know-how. Die reine Abwicklung gehört immer stärker der Vergangenheit an“, sagte DSGV-Präsident Georg Fahrenschon im März. „Wir sehen einen klaren Trend unsere Filialen in Sachen Beratung noch stärker aufzuladen und zugleich den digitalen Kanal auszubauen.“
Sparkassen verdienten lange gut daran, für Kredite mehr Geld zu kassieren als sie ihren Kunden an Zinsen fürs Sparen zahlten. Doch die Differenz aus den beiden Positionen, der Zinsüberschuss, wird tendenziell kleiner, weil die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins auf Null gesenkt hat. Sorge bereitet vielen Instituten zudem, dass immer mehr Kunden Gelder kurzfristig parken - während bei Krediten möglichst lange Laufzeiten gefragt sind. Steigen die Zinsen wieder, könnten Kunden ihre Einlagen rasch abziehen.
In der gesamten Branche wird an der Gebührenschraube gedreht. „Die Zeit von weiten Angeboten kostenloser Kontoführung ist aus meiner Sicht vorbei“, sagte Fahrenschon im März. „Wir werden Leistungen bepreisen müssen - und zwar verursachergerecht.“ Auch die genossenschaftlichen Sparda-Banken stimmten auf Preissteigerungen „auf breiter Front“ ein - etwa Gebühren für Überweisungen in Papierform oder die Girocard. Die Noch-Deutsche-Bank-Tochter Postbank arbeitet derzeit an einem neuen Preismodell. Postbank-Chef Frank Strauß sagte der „Welt am Sonntag“, ob das Girokonto kostenlos bleibe, könne er noch nicht sagen. Die Commerzbank will ab 1. Juni von Kunden des bislang kostenlosen Girokontos, die Papierbelege einreichen, eine Gebühr von 1,50 Euro pro Überweisung verlangen.
Noch scheut sich die Branche davor, die Parkgebühr, die ihnen die EZB aufgebrummt hat, an Privatkunden weiterzureichen. Sparkassen-Präsident Fahrenschon mag nicht einmal den Begriff „Strafzins“ in den Mund nehmen. Der ehemalige bayerische Finanzminister betont: „Entscheidend ist, dass wir alles in unserer Macht stehende tun werden, um diesen verheerenden Effekt der Niedrigzinspolitik nicht beim privaten Sparer ankommen zu lassen.“ Auch die Volks- und Raiffeisen zeigen sich bislang eisern: „Wir werden versuchen, das Thema Negativzinsen unseren Privatkunden nicht zuzumuten“, sagt der Präsident des Dachverbandes BVR, Uwe Fröhlich.
Die Sparkasse Oberhausen - ein mittelgroßes Institut - schreckte Mitte März mit der Ankündigung auf, sie schließe Strafzinsen für reiche Privatkunden nicht mehr grundsätzlich aus. Betroffen wären aber nur Kunden, die Geldbeträge im siebenstelligen Bereich anlegen wollen, erklärte ein Sprecher. Denkbar seien in solchen Fällen künftig Verträge, die Strafzinsen erlaubten. Der Sprecher betonte: „Da wird kein privater Sparkunde in absehbarer Zeit betroffen.“ Bereits im Herbst 2014 hatte die Deutsche Skatbank in Thüringen für Aufsehen gesorgt, weil sie EZB-Strafzinsen an ihre Kunden weitergibt - allerdings bis heute nur dann, wenn die Einlagen eines Kunden bei dem genossenschaftlichen Institut drei Millionen Euro überschreiten.
Ein Trost: Völlig freie Hand haben die Institute beim Thema Gebühren nicht - gerade in einem so umkämpften Markt wie Deutschland. „Wer zu stark an der Gebührenschraube dreht, wird angesichts des starken Wettbewerbs allerdings Kunden verlieren“, erklärt Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Für zusätzliche Konkurrenz sorgen junge FinTechs, die online auf Kundenfang gehen. Die niedrigen Zinsen haben auf der anderen Seite auch Vorteile für Verbraucher: Kredite, etwa für die Baufinanzierung oder den Autokauf, sind aktuell extrem günstig zu haben.
Selbstlose Aufopferung wie die seiner Lebensgefährtin hat der krisengeprüfte Stratmann selten erfahren. Er ist ein Mensch, dem das Leben nicht auf halbem Weg entgegengekommen ist. Vieles musste er sich erkämpfen: Die Lehre beim mittlerweile untergegangenen Bergbaukonzern in seiner Geburtsstadt Bochum. Den Job als Einkaufschef bei einer Sparte des bekannten Batterieherstellers Varta in Hannover. Den Dienstrang des Reserveleutnants bei der Bundeswehr. Und schließlich die Gründung des eigenen Unternehmens, das lange gut lief, dann aber unter anderem an einer fehlenden Nachfolgelösung scheiterte.
Die Journalistin Erika Fehse erzählt die Geschichte des ehemaligen Unternehmers und seiner Partnerin weniger als Krimi, sondern eher als persönliche Schicksalsgeschichte eines späten Paares. Ihr TV-Beitrag mit dem Titel „Alt, verliebt und immer noch kämpferisch“ ist in der Reihe „Menschen hautnah“ am 4. Mai um 22.55 Uhr im WDR zu sehen. Wiederholungen laufen am 6. und 8. Mai unter anderem auf dem ARD-Digitalsender one. Die emotional packende Erzählung enthält dabei einen recht schnöden finanzwirtschaftlichen Kern.
Ein volkswirtschaftlicher Gesamtüberblick zu dem Phänomen fehlt noch, doch immerhin ergab eine parlamentarische Anfrage der Grünen an die Bundesregierung, dass zwischen 2007 und 2012 mehr als 800 Beschwerden von privaten und geschäftlichen Kreditnehmern über falsch abgerechnete Bankzinsen bei der Finanzaufsichtsbehörde Bafin eingegangen sind. Könnte auch Stratmann zu den Opfern solcher Praktiken gehören?
Mittlerweile hat sich die Finanzaufsicht Bafin des Problems angenommen. Ihr neu formuliertes Mandat für direkteren Verbraucherschutz machte den Weg dafür frei. Die Aufsichtsbehörde hat im vergangenen Jahr Fragebögen an eine ganze Reihe von Banken verschickt, in denen die angesprochenen Geldhäuser Stellung zu ihrer Praxis insbesondere bei variabel verzinsten Darlehen nehmen sollten. Der Verdacht: Die flexiblen Zinsen werden in vielen Fällen anders als vereinbart nicht korrekt den sinkenden Kapitalmarktzinsen angepasst.
Nach Auswertung des Rücklaufs ihrer Aktion geht die Bafin nun bei einigen Banken weiter in die Tiefe und prüft seit Anfang diesen Jahres, ob in Einzelfällen Vertragsklauseln gegen geltende Rechtsprechung verstoßen oder rechtliche Anforderungen nicht in vollem Umfang erfüllen.
Zwar handelte es sich in Stratmanns Fall um kein variables Darlehen, sondern um eine unternehmerische Kreditlinie mit fester Verzinsung. Doch auch hier wurden wohl höhere Zinsen abgerechnet als zwischen Bank und Kunde auf dem Papier vereinbart.
Dafür spricht auch ein Vergleich, den die Sparkasse mit Stratmann zumindest für einen zeitlich begrenzten Abschnitt der gesamten Kundenbeziehung schloss. Der Vergleich bezog sich noch auf die Zeit vor der Euroeinführung und führte dazu, dass die Bank Stratmann 232.000 DM Zinsen zurückzahlte.
Angesichts zahlreicher Fälle wie dem von Stratmann wird wohl etwas dran sein an dem Problem, das allerdings oft Bankkunden mit hohem Finanzbedarf betrifft, die ihre Konten zuweilen überziehen und in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken. Das macht es den Banken mitunter leicht, die Betroffenen als säumige Schuldner oder Querulanten darzustellen.
Verbreitetes Problem
Klaus Stratmann mag ein Dickschädel und Querkopf sein. Doch ist er kein Spinner, der sich seine private Verschwörungstheorie zusammengebastelt hätte, in der die Sparkasse die undankbare Rolle des Schurken spielen müsste. Denn andere Bankkunden quer durch die Republik klagen ebenfalls über falsche Zinsberechnungen durch ihre Kreditinstitute, was bisher aber nur durch einzelne Gutachten und Gerichtsverfahren ans Licht gebracht werden konnte.
Auch Stratmann hat ein Zinsgutachten bei einem der einschlägigen Sachverständigen in Auftrag gegeben. Auf dem Schreibtisch von Gutachter Hans Peter Eibl aus dem Neckarstädtchen Lauffen, der mit einem selbsterstellten Computerprogramm strittige Zinsabrechnungen prüft, stapeln sich die Anfragen zahlreicher mutmaßlich geprellter Bankkunden. Aus Sicht des Kontenprüfers handelt es sich beim Zinsschwindel nicht um isolierte Einzelfälle, sondern um ein breit auftretendes Problem, das vor allem bei Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken verbreitet sei.
Für die Breite des Problems spricht auch die Tatsache, dass der Rechtsanwalt Olaf Methner von der bekannten Düsseldorfer Kapitalmarktkanzlei Baum Reiter & Collegen dem Thema sogar seine Doktorarbeit gewidmet hat.
Darin fordert der Jurist eine strengere Überwachung durch die Finanzaufsicht und ein Kündigungsrecht für Kunden, die mit ihrer Bank über Zinsabrechnungen streiten. So könnten sich Geprellte endlich wehren, ohne Sanktionen ihres Kreditinstituts fürchten zu müssen.
Auch Stratmann hätte ein solches Rechtsinstrument vielleicht helfen können. Denn er fühlte sich der Bank ausgeliefert, die aufgrund seines fortgeschrittenen Alters immer wieder einen Nachfolger für das Unternehmen gefordert haben soll. Aus Sicht eines Kreditgebers, der darauf achten muss, sein Geld wieder zu sehen, mag das nachvollziehbar sein. Doch Stratmann wurde zum Verhängnis, dass er für einen als Baudarlehen deklarierten Anschlusskredit schließlich sein Wohnhaus als Sicherheit hinterlegen musste.
Was zunächst nach einem Rettungsanker aussah, führte am Ende zur Zwangsversteigerung seines Eigenheims. Partnerin Ursula musste ihn daher bei sich aufnehmen.
Verstehen kann Stratmann bis heute nicht, dass das Gericht, vor dem er um Schadensersatz von der Bank stritt, dem Gutachten des Zinsprüfers kaum Beachtung schenkte. Begründung: Die nicht beglichenen Forderungen der Sparkasse gegen den Schuldner seien so hoch, dass angeblich falsch berechnete Zinsen wohl nicht mehr ins Gewicht fallen. So kann man das Problem elegant wegdefinieren.