Mehrere langjährige Streitfälle zwischen Unternehmern und ihren Sparkasse zeigen ein gemeinsames Problem: Selbst wenn sich vor Gericht herausstellt, dass die Bank rechtlich nicht einwandfrei gehandelt hat, muss der Unternehmer nachweisen, dass seine Pleite oder seine finanzielle Schieflage allein durch diesen Fehler der Bank entstanden ist. Das ist selten möglich. Der Unternehmer erringt dann womöglich einen moralischen Sieg, geht mit seiner konkreten Schadensersatzforderung aber leer aus.
Der Gründer Riccardo Jahn hatte sein Solarunternehmen über Jahre nur mit eigenem Geld aufgebaut und betrieben. Beim ersten Bankkredit, den er aufnimmt, geht gleich etwas gehörig schief. Dabei hatte es so gut angefangen. 2011 zieht das schnell wachsende Unternehmen an einen größeren Standort in Hannoversch Münden, ein Städtchen im gefühlten Niemandsland zwischen Nordhessen und Südniedersachsen.
Für eine neue Fertigungsanlage sagt die Sparkasse Münden eine Finanzierung von rund einer Million Euro zu und zahlt einen Teil des Geldes auch schon aus. Doch dann stoppt die Bank den Geldfluss. Überraschender Grund: Der Vertrag sei nicht wirksam zustande gekommen. Kurz darauf kündigt die Sparkasse die Geschäftsbeziehung. Jetzt sollen die Kreditsicherheiten angeblich nicht mehr reichen. Da hat Jahn die Fertigungsanlage aber schon angeschafft.
Die Kündigung der Sparkasse fällt in eine Zeit, in der der Boom der erneuerbaren Energien abflaut, die Kunden immer mehr in China kaufen. Jahns Solarunternehmen mit 54 Millionen Euro Umsatz und 227 internationalen Kunden überlebt das nicht, der Unternehmer muss 35 Leute entlassen. Vor dem Landgericht Göttingen streitet er bis heute um Schadensersatz. Auch er muss beweisen, dass der Schaden durch den Rückzieher der Sparkasse entstanden ist.
Schlichter statt Richter
Unternehmer, die sich von ihrer Bank ungerecht behandelt fühlen, können, wie andere Kunden auch, ein standardisiertes Schlichtungsverfahren des Sparkassenverbands nutzen.
Die Schlichter müssen in der Regel schon nach 90 Tagen einen Vorschlag machen, wie die Parteien ihren Streit lösen können. Das kann sinnvoll sein für Unternehmer, die unter Zeitdruck stehen und eine zügige Entscheidung brauchen. Denn so schnell arbeitet in der Regel kein Gericht. Allerdings kann die Schlichtung bei besonders komplexen Fällen länger dauern.
Wer seiner Sparkasse nicht mehr vertraut, kann sich direkt an den Schlichter wenden, ohne vorher mit der Bank über eine einvernehmliche Lösung verhandelt zu haben. Das Antragsformular lässt sich problemlos bearbeiten, allerdings müssen Unternehmer alle Karten auf den Tisch legen. Der Schlichter entscheidet, anders als ein Richter, nur über feststehende Tatsachen.
Schlichter befassen sich auch nur mit Fällen, die noch nicht vor Gericht gelandet sind. Ist der Unternehmer am Ende mit dem Lösungsvorschlag der Schlichter nicht zufrieden, kann er aber immer prozessieren. Daher sollten Bankkunden erst die Schlichtung versuchen und dann notfalls vor Gericht ziehen, nicht umgekehrt.
Die sieht sich dadurch bestätigt, dass Jahn mit seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung zur Auszahlung des Darlehens gescheitert ist. Danach habe er seinen Anwalt gewechselt. Der neue fordere nun wesentlich weniger Schadensersatz als vorher. Bei der Sparkasse gibt man sich daher optimistisch, die Ansprüche abwehren zu können.
Dem Bauunternehmer Christian Berl aus Rheinfelden bei Freiburg gelang es, seiner Bank Fehlverhalten nachzuweisen. Doch auch das brachte ihm wenig. Ein Gericht hat ihm im März bescheinigt, dass die Sparkasse Wiesental 2010 seine Kredite zu Unrecht kündigte und anschließend unberechtigt „horrende Überziehungszinsen“ berechnete, woraufhin Berl seine Immobilien unter Wert losschlagen musste und einen geschäftsschädigenden Eintrag im Schuldnerregister kassierte.
Grundsätzlich wäre die Sparkasse aufgrund eines solchen Fehlverhaltens zu Schadensersatz verpflichtet. Doch das Gericht folgte den Argumenten Berls nicht vollständig. Der Immobilienverkauf zweieinhalb Jahre nach der Kündigung sei kein Notverkauf gewesen, ein Abschlag von nur 13 Prozent zum ermittelten Verkehrswert kein Schleuderpreis.
Dabei war es für den Unternehmer schon schwer genug, überhaupt so weit zu kommen: Die Bank hatte ihm nach der Kündigung nicht einmal Kontoauszüge zur Verfügung gestellt und zahlte lieber 2000 Euro Zwangsgeld. Das auch erst, als der Anwalt des Unternehmers das Konto der Sparkasse bei der Bundesbank pfändete. Die Sparkasse Wiesental bezieht wegen des laufenden Verfahrens keine Stellung. Nur so viel: Man habe in diesem Fall eine gütliche Einigung versucht. Allerdings müssten sich die Vorstellungen des Kunden dafür in einem realistischen Rahmen bewegen.