Spenden und Steuer Tue Gutes und sag es dem Finanzamt

Ob Geld, Kleidung oder Bücher – viele Menschen möchten gemeinnützige Organisationen unterstützen. Das bringt auch einen steuerlichen im Vorteil. Doch bei Sachspenden sind besondere Regeln zu beachten.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Neben Geld- können auch Sachspenden die Steuerlast senken. Quelle: dpa

Frankfurt Tue Gutes und rede darüber: Wenn es um Spenden geht, sollte man dies am besten auch mit dem Finanzamt tun. Denn Spenden sind steuerlich absetzbar. Voraussetzung: Sie werden ohne Gegenleistung für steuerbegünstigte Zwecke an entsprechende Organisationen geleistet. Außerdem müssen Steuerzahler in aller Regel eine Zuwendungsbestätigung vorlegen

Darüber hinaus sind Spenden nur bis zu einer bestimmten Höhe abzugsfähig – im individuellen Fall bis zu 20 Prozent der eigenen Einkünfte. Allerdings können Spenden, die das aufgrund dieser Tatsache in einem Kalenderjahr nicht berücksichtigt, ins nächste Jahr vorgetragen werden.

Nicht immer muss Geld überwiesen werden, damit das Finanzamt das Geschenk als Spende einstuft. Auch Sachspenden sind steuerlich begünstigt. Ob Kleider für Bedürftige oder Bücher für die Bibliothek: Sachspenden können sich also steuerlich bezahlt machen. Denn grundsätzlich erkennt das Finanzamt auch diese als Sonderausgabe an. Bedingung ist, dass die Sachspende unmittelbar für die ideellen steuerbegünstigten Zwecke des jeweiligen Vereins verwendet wird oder aber für einen so genannten Zweckbetrieb. Das kann zum Beispiel eine Tombola sein, wenn mit dem Reinertrag steuerlich begünstigte Zwecke gefördert werden.

Damit Sachspenden in der Steuererklärung angesetzt werden können, müssen Spender deren Wert ermitteln. Sachspenden sind grundsätzlich mit dem Markt- beziehungsweise Verkehrswert zu berechnen. Das Finanzamt unterscheidet zwischen neuen und gebrauchten Gegenständen: Ist der gespendete Gegenstand neu, ergibt sich der Wert aus der Rechnung. Den Kaufbeleg benötigen Sie als Nachweis.

Bei gebrauchten Dingen bestimmt sich der Marktwert durch den Preis, der bei einem Verkauf zu erzielen wäre. Dabei spielen Art und Zustand der Sachspende eine Rolle – und natürlich die Frage, ob jemand bereit wäre, den Gegenstand zu kaufen. Wenn es einen „Markt“ für den gespendeten Gegenstand gibt, können Sie dort Preise vergleichen – zum Beispiel in Kleinanzeigen. Falls dies nicht möglich ist, müssen Sie schätzen. Dabei sind der ursprüngliche Wert, der Zustand und das Alter der Spende ausschlaggebend.


Marktwert einzeln ermitteln

Für die Sachspende benötigen Sie eine Zuwendungsbestätigung der Organisation. Hier gibt es eigene Vordrucke, wo genaue Angaben über Alter, Zustand und Kaufpreis eingetragen werden müssen. Werden mehrere Gegenstände gespendet, muss der Marktwert jedes Gegenstandes einzeln ermittelt werden. Eine Sammelzuwendungsbestätigung ohne detaillierte Auflistung und Bewertung wird das Finanzamt nicht anerkennen. Umgekehrt gilt: Je genauer die Aufstellung, umso eher wird der Sachbearbeiter sie akzeptieren.

Achtung: Ein runder Betrag lässt das Finanzamt aufhorchen, da dieser auf eine pauschale Bewertung der Spende schließen lässt. Zudem stellen viele Organisationen vor allem für gebrauchte Kleidung keine Zuwendungsbestätigungen aus. Denn sie haften mit 30 Prozent des bescheinigten Werts, wenn die Bescheinigung nicht korrekt ist. Eine Sachspende steuerlich geltend zu machen, lohnt sich vor allem bei hochwertigen Gegenständen wie Computern oder Möbeln.

Praxistipp:

Arbeitnehmer können es sich noch einfacher machen und mit einer Arbeitslohnspende auf einen Teil ihres Monatseinkommens verzichten. Der Arbeitgeber behält den Anteil vom Bruttogehalt ein und überweist dies an die begünstigte Organisation. Das gespendete Geld bleibt lohnsteuerfrei und dieser Teil des Arbeitslohns wird nicht in der Lohnsteuerbescheinigung angegeben

Dieser Artikel erschien zuerst bei unserem Kooperationspartner Haufe.de. Ist dieser Steuertipp interessant für Sie? Weitere Beiträge finden Sie auf dem Haufe-Finance-Portal.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%