




Das entspricht einer Steigerung um 44 Prozent. In einem ersten Entwurf war erst von einer Anhebung auf 600 Euro die Rede gewesen. Wie die WirtschaftsWoche weiter berichtet, soll die ebenfalls steuerfreie Übungsleiterpauschale von 2100 Euro auf 2400 Euro im Jahr steigen. Das geht aus dem jüngsten Entwurf des „Gemeinnützungkeitsentbürokratisierungsgesetzes“ hervor, der gegenwärtig in der Abstimmung zwischen den Ministerien und den Regierungsfraktionen ist.
Der Entwurf enthält insgesamt 16 Punkte, zu denen auch geringere Haftungsvorschriften für Vereinsvorstände zählen. Zudem sollen Sportvereine künftig bis zu 45.000 Euro statt bisher 35.000 Euro aus sportlichen Veranstaltungen steuerfrei einnehmen dürfen. Insgesamt sollen Vereine und ehrenamtlich Tätige durch das Gesetz 110 Millionen Euro mehr erhalten.
Staatssekretär Hartmut Koschyk (CSU) aus dem federführenden Bundesfinanzministerium erläuterte in der Online-Ausgabe der WirtschaftsWoche, dass das geplante Gesetz „das Ehrenamt in Deutschland stärkt“. In erster Linie gehe es dabei um Vereinfachungen für die Betroffenen und den Abbau bürokratischer Lasten. Wegen der „überragenden Bedeutung des Vereinswesens für unsere Gesellschaft“ rechnet Koschyk auch mit einer Zustimmung der Bundesländer, die derzeit ansonsten Gesetze mit Steuermindereinnahmen im Bundesrat blockieren. Dann könnte das Gesetz zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.