
Die Abgabe der Steuererklärung für 2014 duldet keinen Aufschub mehr. Weil der 31. Mai auf einen Sonntag fällt, müssen die Steuererklärungen spätestens am 1. Juni beim zuständigen Finanzamt eingehen.
Da hilft es auch nichts, dass die Finanzämter nach Softwareproblemen derzeit mit der Bearbeitung etwa zwei Monate im Rückstand sind. In den Amtsstuben stapeln sich die Steuererklärungen; auch wer besonders früh dran war, muss vielerorts auf seinen Steuerbescheid warten. An der Abgabefrist ändert das aber nichts.
Denn in der Regel verschicken die Finanzämter bereits einige Wochen nach Verstreichen der Frist ihre ersten Mahnschreiben, wenn die Steuererklärung nicht eingegangen ist – meist noch ohne einen Versäumniszuschlag. Wer schnell wenigstens den Pflichtteil der Steuererklärung abgibt und in den folgenden Wochen verbliebene Formulare und vor allem Belege nachreicht, sollte ohne Geldbuße davonkommen.
Wer bei der Steuer bummelt, zahlt drauf
Steuerzahler sollten den Bogen jedoch nicht leichtfertig überspannen. Sonst drohen Versäumniszuschläge, Verzugszinsen und zudem die Steuerschätzung seitens des Finanzamts – und die fällt in der Regel für den Steuerzahler ungünstiger aus, als mit rechtzeitiger Steuererklärung.
Wann und in welcher Höhe die Finanzbeamten Versäumniszuschläge fordern, liegt in ihrem Ermessen. Maximal darf der Zuschlag zehn Prozent der Steuerschuld, höchstens aber 25.000 Euro betragen.
Das Ausfüllen der Steuererklärung auf den letzten Drücker ist auch eine potenzielle Fehlerquelle, die den Steuerzahler bares Geld kosten kann. Viele Fragen stellen sich dem Steuerpflichtigen erst, wenn die Steuererklärung fast fertig ist.
Hier ein paar Tipps, wie der Schnellschuss doch noch gelingt, ohne dass Steuervorteile verloren gehen:
Checkliste: Diese Belege helfen Steuern sparen
Lohnsteuerbescheinigung
Bescheinigung über
- Arbeitslosengeld/ Elterngeld/ Kurzarbeitergeld
- Krankengeld / Mutterschaftsgeld
bei Rentenbezug (z. B. Alters-, Erwerbsunfähigkeits-, Witwen-, private Versicherungsrenten)
- bei erstmaligem Bezug den Rentenbescheid
- jährliche Rentenbescheinigung
Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (z. B.: Bausparvertrag): Anlage VL
Belege über Nebeneinkünfte
Quelle: Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Jahreszinsbescheinigungen, etwa von Bausparkassen, Banken, Fondsgesellschaften
Steuerbescheinigungen bei einbehaltener Zinsabschlagsteuer (Abgeltungsteuer)
Belege über Verkauf von Aktien / Grundstücken / Vermögenswerten etc.
bis 14 Jahre: Betreuungskosten z. B. Gebühren für Kindergarten, -hort, Babysitter, Tagesmutter
über 18 Jahre: Ausbildungs- und Lehrverträge, Immatrikulationsbescheinigung bei Studium
im Ausland: Familienstandsbescheinigung
Belege über Schulgeld, Krankenversicherungsbeiträge, Lohnsteuerbescheinigung des Kindes, Waisenrentenbescheinigung
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Gewerkschaftsbeiträge, Unfallversicherung, Rechtschutzversicherung
Bewerbungskosten (z. B. Kopier-, Porto-, und Fahrtkosten, Bewerbungsmappen)
Reisekosten: Erhöhte Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen, Unterkunftskosten (z. B. Kraftfahrer, Bauarbeiter, Außendienst)
Winterbeschäftigungsumlage
Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte, Auswärtstätigkeit
- Entfernungs-km, Anzahl Fahrten
- Sammelbeförderung z. B. Werkbus (TÜV-Bericht / ASU / Inspektionsrechnungen immer aufheben wg. km-Stand)
- Unfallkosten PKW
Arbeitsmittel (z. B. Computer, Druckerpatronen, Büromaterial, Werkzeug, Berufskleidung, Fachliteratur)
doppelte Haushaltsführung (Miete, Mietnebenkosten, notwendiger Hausrat, Zweitwohnungssteuer)
Steuerberatungskosten
Fortbildungskosten (Kurs- und Prüfungsgebühren, Kosten für ein Zweitstudium)
Arbeitszimmer (sofern der Arbeitgeber keinen geeigneten Arbeitsplatz stellt)
beruflich veranlasste Umzugskosten (Spediteur, Umzugshelfer, Renovierungskosten, Anschlussgebühren, etc.)
rankheitskosten (z. B. Medikamente, Zahnarzt, Brille, Krankenhausaufenthalt, Kur, Physiotherapie)
Fahrtkosten zum Arzt (Anzahl der Fahrten und km)
Scheidungskosten / Beerdigungskosten
Kosten für Haushaltshilfe
Nachweis über Behinderung (Behindertenausweis, Bescheinigung vom Versorgungsamt, Rentenbescheid über Unfallrente)
Unterhaltsleistungen Kinder / Ehefrau / Eltern / Großeltern / Lebensgefährte/in
Krankenversicherungsbeiträge für unterhaltene Personen
Riester-Rente
Rürup-Rente (Basisrente)
Versicherungsbeiträge (z. B. Lebens-, Haftpflicht-, Kfz-, Unfallversicherung)
Krankenversicherung: Nachweis Basistarif, Beitragserstattungen
Spendenbescheinigungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Reinigung, Gartenpflegearbeiten (wie z. B. Rasenmähen oder Heckenschneiden), Schneeräumen
Umzugsdienstleistungen (Umzugsspedition)
Pflege von kranken Personen
Handwerkerleistungen:
Arbeiten an Haus oder Wohnung, Reparatur und Wartung von Gegenständen, Kontrollaufwendungen (z. B. Gebühr für den Schornsteinfeger)
Hinweis: Alle Arbeiten müssen im oder am Haus bzw. an Wohnung vorgenommen worden sein
Voraussetzungen:
Begünstigt ist nur der Arbeitslohn, einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen und Fahrtkosten - keine Leihgebühr für Maschinen
Hinweis: Kontoauszüge müssen die Bezahlung per Überweisung belegen
Vermieter:
- Kaufvertrag, Makler-, Auflassungsgebühr, Grunderwerbssteuer, Notarkosten
- Bau-, Reparaturrechnungen, Zinsbescheinigungen
Sonderabschreibung:
- für ein Baudenkmal, Gebäudesanierung
Auf das Minimum beschränken
Wenn die Zeit bis zur Abgabe schwindet, kann die Minimalisten-Strategie helfen. Der Steuerpflichtige beschränkt seine Steuererklärung zunächst auf das Allernötigste und reicht später fehlende Steuerformulare und vor allem Belege nach.
Zwingend notwendig ist für Angestellte die Abgabe des Mantelbogens und der Anlage N. Eltern müssen zudem die Anlage Kind ausfüllen. Wer viel für die zusätzliche Altersvorsorge und Versicherungsschutz ausgibt, sollte möglichst auch die Anlage Vorsorgeaufwand bis zum Stichtag ausfüllen.
Zusammen oder getrennt?
Paare, die zum Beispiel kurz vor dem Abgabetermin noch nicht sicher sind, ob für sie bei der Steuererklärung eine Zusammen- oder Getrenntveranlagung günstiger ist, können dies zum einen mit jedem Steuerprogramm durchspielen und die günstigere Variante wählen. Zum anderen können sie es auch noch ändern, solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist.
Innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat ist das in der Regel ebenso problemlos möglich, wie eine Korrektur der Angaben in der Steuererklärung.
Ausgaben zur Vorsorge richtig eintragen
Bei einer eilig ausgefüllten Steuererklärung sollten Arbeitnehmer neben den Angaben im Mantelbogen und den Eckdaten aus der Lohnsteuerbescheinigung vor allem die größeren Posten im Blick haben. Dazu zählen zweifellos die Vorsorgeaufwendungen für Alter, Krankheit und Pflege.
Haben Sie eine Riester-Rente, eine betriebliche Altersversorgung oder eine Lebensversicherung, um später Ihre gesetzliche Rente aufzupeppen? Der Gesetzgeber stellt seit Jahren stufenweise auf eine nachgelagerte Besteuerung der Renten um. Das bedeutet, dass auf die später ausgezahlte Rente eine Einkommensteuer fällig wird. Im Gegenzug gewährt der Fiskus Steuervorteile auf die Einzahlungen während des Berufslebens.
Die private Altersvorsorge lohnt sich daher vor allem, wenn in der Ansparphase die Steuervorteile mit der jährlichen Steuererklärung auch geltend gemacht werden. Dazu sind jedoch weitere Anlagen zur Steuererklärung notwendig.