Steuer-Tipps für Job-Einsteiger So sparen Berufsanfänger Steuern

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Ausbildungsdefinition wird strenger

Die Kriterien für eine Ausbildung sollen deutlich strenger werden. Demnach gilt etwas nur als Erstausbildung, wenn der Zeitraum mindestens anderthalb Jahre beträgt und am Ende eine Abschlussprüfung steht. Damit könnten sich Mediziner nicht mehr auf die Ausbildung zum Rettungssanitäter berufen. Auch bei Piloten würde eine vorherige Ausbildung zum Flugbegleiter wohl nicht mehr berücksichtigt. Der Bund der Steuerzahler kritisiert, dass die Hürden gerade für derart fachrelevante Bereiche zu streng gesetzt werden. Dennoch könnte das neue Gesetz bereits Anfang 2015 wirksam werden.

Teure Fehler bei der Steuererklärung
Steuerfehler Nummer 1: Ausgaben vergessenBeiträge zum Beispiel für die Riester- oder Rürup-Rente können Arbeitnehmer von der Steuer absetzen. Weil genau das beim Abschluss dieser Verträge meist als Verkaufsargument genannt wird, ist es vielen Bürgern bekannt – aber nicht unbedingt bewusst. „Aus der Praxis wissen wir, dass Steuerzahler oft vergessen, ihre Riester- und Rürup-Kosten in der Steuererklärung anzugeben“, so die Experten des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Sie haben sieben Fehler zusammengestellt, durch die sich Steuerpflichtige Rückzahlungen häufig entgehen lassen. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 2: Rechnungen bar zahlenHandwerker, Putzfrauen oder auch Au-pairs haben gemeinsam, dass man die Kosten in vielen Fällen von der Steuer absetzen kann - entweder als sogenannte Handwerkerleistung oder als haushaltsnahe Dienstleistung. Eine weitere Gemeinsamkeit ist, dass Steuerzahler voll auf den Kosten sitzen bleiben, wenn sie das Geld bar bezahlen. Da hilft es auch nichts, die Rechnungen aufzuheben. Ohne Kontonachweis keine Steuervorteile. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 3: Hintertür zuschlagen und außergewöhnliche Belastungen nicht angebenDer Bundesfinanzhof (BFH) hat Ende 2015 in Bezug auf außergewöhnliche Belastungen entschieden, dass die Regel zur zumutbaren Eigenbelastung nicht zu beanstanden ist. Deshalb gilt weiterhin: Nur die Krankheits-, Pflegeheim- oder Scheidungskosten, die über der eigenen zumutbaren Belastungsgrenze liegen, kann man absetzen. Für diesen zumutbaren Eigenanteil hat der BFH aber im Januar 2017 eine neue Berechnungsregelung festgelegt. Die Richter gaben den Finanzämtern vor, dass künftig schrittweise die Prozentwerte je nach Einkommenshöhe angesetzt werden müssten (VI R 75/14). So seien von den ersten 15.340 Euro nur zwei Prozent aufzubringen (306,80 Euro), von den nächsten 35.790 Euro drei Prozent (1073,70 Euro) und erst darüber vier Prozent. Im Ergebnis sinkt die zumutbare Eigenbelastung gegenüber der alten Regelung. Viele Bürger sammeln gar nicht erst die Belege für das Zahnimplantat oder die Brille, weil sie denken, dass sie mit den Kosten sowieso nicht über die Zumutbarkeitsgrenze kommen. Aber es gibt noch eine Hintertür: Stehen außergewöhnliche Belastungen an, sollten Steuerzahler versuchen, sie in einem Kalenderjahr zu bündeln, um die Zumutbarkeitsgrenze sicher zu überschreiten. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 4: Mietvertrag mit Angehörigen nicht wasserdicht gestaltenVermietungen unter Verwandten sind nicht ungewöhnlich. Der Mieter bekommt eine Immobilie zum günstigen Preis, der Vermieter kann – trotz geringerer Miete – seine Kosten für das Objekt voll absetzen. Das geht aber nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens, die monatliche Miete beträgt mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete. Das heißt so viel wie: Zu günstig geht nicht. Zweitens … Quelle: IMAGO
… muss die Durchführung des Mietvertrags einem Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet: Die Miete wird überwiesen und nicht bar ausgezahlt, sie wird außerdem pünktlich überwiesen, es gibt eine jährliche Nebenkostenabrechnung und ähnliches mehr. Quelle: dpa
Steuerfehler Nummer 5: Einträge vertauschenSie haben eine Fortbildung selbst bezahlt, die Kosten dafür aber nicht bei Weiterbildung sondern bei allgemeinen Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben? Oder Sie haben Handwerkerleistungen bei den außergewöhnlichen Belastungen eingetragen? So etwas passiert Laien immer wieder. Das Finanzamt streicht dann zwar die geltend gemachten Kosten aus den falschen Zeilen raus, trägt sie aber nicht in die richtigen ein. Die Rückzahlung, die Ihnen zustehen würde, bleibt einfach aus. Quelle: dpa
Steuerfehler Nummer 6: Fristen verstreichen lassenDas Finanzamt schickt Ihnen den Steuerbescheid und Sie sind froh, dass Sie keine Steuern nachzahlen müssen? Oder Sie bekommen eine Rückzahlung, die aber geringer ausfällt als von Ihnen erwartet? Die meisten unternehmen in solchen Fällen nichts. Das könnte allerdings ein teurer Fehler sein. Denn vier Wochen nach dem Bescheid verstreicht die Einspruchsfrist. So lange können Sie den Bescheid genauer unter die Lupe nehmen oder einen Profi engagieren, der nachträglich für Sie gegenüber dem Finanzamt eintritt und etwaige Fehler behebt. Quelle: Handelsblatt Online

Bewerbung absetzen

Auch nach dem Studium fallen viele Kosten an, die von der Steuer abgesetzt werden können. Vor allem wenn es darum geht, sich beim künftigen Arbeitgeber vorzustellen. Ausgaben für Bewerbungsmappen, -fotos oder -ratgeber können ebenso geltend gemacht werden wie Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch. Allerdings nur, wenn diese nicht vom potenziellen Arbeitgeber bezahlt wurden. Wer sie dennoch einreicht, macht sich strafbar.

Wurde der Arbeitsvertrag unterschrieben, bieten sich besonders viele Gelegenheiten zum Sparen. In einigen Berufen dürfen beispielsweise die Kosten für Berufskleidung abgesetzt werden. Das gilt aber nur für Berufe, in denen eine typische Kleidung erforderlich ist - beispielsweise Arztkittel, Uniformen oder eine Richterrobe.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?

Der Gesetzgeber spricht von Berufskleidung, wenn das Tragen im Privatleben so gut wie ausgeschlossen ist. Wer also in einer Unternehmensberatung anheuert und regelmäßig Kostüm oder Anzug tragen muss, ist von der Regelung ausgeschlossen.

Gleiches gilt für die Reinigung der Klamotten. Wer Berufskleidung tragen muss, kann die Kosten für deren Reinigung von der Steuer absetzen. Das ist unabhängig davon, ob der Kittel zu Hause gesäubert wird oder in der Reinigung.

Kosten für den Umzug

Zwischen Studium und Beruf steht für viele ein Ortswechsel an. Auch hier gilt wieder: Alle Umzugskosten, die nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden, sind steuerlich absetzbar. Dazu gehören auch die Provision für den Makler oder Kosten für die Anfahrt zur Besichtigung. Besonders wichtig ist das, wenn zwischenzeitlich doppelt Miete gezahlt werden musste. Für bis zu sechs Monate darf die Doppelmiete abgesetzt werden. Wird die auf die Werbungskosten angerechnet, ist die ohnehin geltende Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro schnell überschritten.

Wofür Berufseinsteiger ihr erstes Geld ausgeben
Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung Quelle: Fotolia
Kleidung Quelle: dapd
Elektronikgeräte Quelle: dapd
Urlaub machen Quelle: dpa
Autokauf Quelle: gms
Ausgehen Quelle: Kzenon-Fotolia.com
 Sparstrumpf Quelle: dpa

Die meisten Kosten müssen dabei mit Hilfe von Belegen nachgewiesen werden. Für einiges gibt es aber auch feste, abzugsfähige Beträge. Für Anfahrten zur Besichtigung sind es beispielsweise 30 Cent je Kilometer. Hinzu kommt eine Umzugspauschale, bei der keine Nachweise über einzelne Ausgaben nötig ist.

Darunter fallen unter anderem die Ausgaben für die Renovierung der alten Bleibe oder für die Bewirtung der Umzugshelfer. Die Renovierung der neuen Wohnung gilt dagegen als Privatsache und kann nicht geltend gemacht werden. Ab August des vergangenen Jahres gilt eine Pauschale von 695 Euro für ledige sowie 1.390 Euro für Verheiratete.

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