Steuer-Tipps für Job-Einsteiger So sparen Berufsanfänger Steuern

Wer neu ins Berufsleben startet, sollte in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben - denn besonders zu Beginn der Karriere lassen sich viele Abgaben sparen. Und zwar so.

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Darum scheitern die Deutschen an der Steuererklärung
Die UmfrageWas wissen die Deutschen über Steuern und die Steuererklärung? Dieser Frage wollte der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) nachgehen und beauftragte das Forschungsinstitut Forsa mit einer repräsentativen Umfrage. Insgesamt 1002 Angestellte und 501 Rentner nahmen teil. Die Ergebnisse sind zum Teil erschreckend. Quelle: dpa
Zwei Typen von FragenInsgesamt mussten die Befragten neun Wissensfragen beantworten. Sieben davon bewerten die VLH-Steuerexperten als leicht, diese waren mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten. Gefragt wurde zum Beispiel, ob Fahrtkosten, die Kosten für eine Tagesmutter, Ausgaben für Medikamente oder die Rechnung für den Reifenwechsel absetzbar sind. Hier lag die Mehrzahl der Befragten noch richtig. Quelle: dpa
Mehr AntwortmöglichkeitenFür die beiden anderen Fragen brauchte es handfestes Faktenwissen. Hier gab es nicht nur zwei, sondern mehrere Antwortmöglichkeiten. Gefragt wurde nach der Höhe des Grundfreibetrags und dem maximalen Wert absetzbarer Werbungskosten. „Je mehr Antwortmöglichkeiten es gab, desto weniger Befragte lagen richtig“, sagt der Vorstandsvorsitzende der VLH, Jörg Strötzel. Das bestätige die Vermutung, dass viele schon bei leichten Fragen zur Einkommensteuer ins Schwimmen kommen. „Geht es dann um belastbares Faktenwissen, tun sich die meisten sehr schwer“, so Strötzel. Quelle: dpa
Welche Kosten sind absetzbar?Die Frage: „Es gibt diverse Kosten, die man steuerlich geltend machen kann. Welche der folgenden Kosten kann man von der Steuer absetzen? Tagesmutter, Putzfrau, Anzug fürs Büro, Medikamente, Reifenwechsel am Auto.“ 63 Prozent der abhängig Beschäftigten wissen, dass die Kosten für eine Tagesmutter von der Steuer abgesetzt werden können. 56 Prozent wissen dies von den Kosten für Medikamente, 48 Prozent von den Kosten für eine Putzfrau. Quelle: ZB
Das ist nicht absetzbar42 Prozent der Befragten glauben, dass auch die Kosten für Anzüge für das Büro steuerlich absetzbar sind und immerhin fünf Prozent glauben, dass auch die Kosten für einen Reifenwechsel am Auto von der Steuer abgesetzt werden können. Das stimmt jedoch nicht. Quelle: dpa
Fahrtkosten zur ArbeitÜber die Absetzbarkeit von Fahrtkosten weiß die Mehrheit (88 Prozent) der abhängig Beschäftigten Bescheid. Die jüngeren Befragten (unter 35 Jahren) wissen etwas seltener als der Durchschnitt, dass man Fahrtkosten von der Steuer absetzen kann. Quelle: dpa
Jährlicher GrundfreibetragNur 11 Prozent der abhängig Beschäftigten wissen die ungefähre Höhe des jährlichen steuerlichen Grundfreibetrags korrekt einzuschätzen (für 2014 lag er für Ledige bei 8354 Euro). 52 Prozent wissen nicht, wie hoch der steuerliche Grundfreibetrag ist oder was ein Grundfreibetrag überhaupt ist. Ein Fünftel (19 Prozent) der Befragten denkt, dass nur weniger als 3000 Euro pro Jahr steuerfrei sind. Quelle: dpa

In diesen Wochen landen die Steuerbescheide in Deutschlands Briefkästen. Je höher die Rückzahlung vom Finanzamt, desto größer die Freude. Gerade Berufseinsteiger haben gute Chancen auf hohe Rückzahlungen - denn sie können einiges von der Steuer absetzen.

Dafür fordern die Finanzbehörden aber Nachweise. Wer in Kürze ins Berufsleben einsteigt oder erst seit wenigen Monaten eigenes Geld verdient, sollte Rechnungen und Quittungen daher rechtzeitig in eine gesonderte Mappe schieben, um sie bei der nächsten Steuererklärung einreichen zu können.

Unterschiedliche Voraussetzungen

Sparen können vor allem diejenigen, die vorher studiert haben. Allerdings gelten hier unterschiedliche Voraussetzungen. Denn der Bundesfinanzhof hat die Regelungen in puncto Studium zuletzt neu definiert.

Demnach können Ausgaben für ein Erststudium, beispielsweise ein Bachelor, nur noch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dabei gilt eine Höchstgrenze von 6.000 Euro.

Wer also einige Monate des Jahres studiert hat und danach ins Berufsleben eingestiegen ist, kann Ausgaben für Bücher oder Semestergebühren in Form von Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Wer dagegen das ganze Jahr studiert und nur wenig Einkommen hat, profitiert nicht. "Sonderausgaben lohnen sich normalerweise nur bei einem höheren Einkommen", sagt Isabel Klocke, Leiterin der Abteilung Steuerpolitik beim Bund der Steuerzahler.

Besser haben es Studenten, die ein Zweitstudium wie einen Master absolvieren oder vor Beginn des Studiums bereits eine Ausbildung gemacht haben. Denn sie dürfen Ausgaben in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten absetzen.

Gegenüber den Sonderausgaben hat das einen entscheidenden Vorteil: Werbungskosten können auch in spätere Jahre übertragen werden - Experten sprechen von vorweggenommenen Werbungskosten.

Ausgaben für Miete oder Studiengebühren können also als Verlust festgestellt und in die Zukunft mitgenommen werden. Sie werden bei künftigen Steuererklärungen mit den Einkünften verrechnet.

Als Sonderausgaben kann der Master dagegen gar nicht geltend gemacht werden. "Ausgaben für ein Zweitstudium können nur als Werbungskosten berücksichtigt werden", sagt Christoph Spiekermann, Steuerexperte und Partner beim Wirtschaftsprüfer EY (Ernst & Young).

Die besten Tricks für die Steuererklärung

Tipp für den Auslandsaufenthalt

Das lohnt sich insbesondere bei hohen Kosten wie den Ausgaben für ein Auslandssemester. "Finanzielle Aspekte sprechen also dafür, den Auslandsaufenthalt vom Bachelor in den Master zu schieben", sagt Klocke.

Wer diesen Vorteil nutzen will, muss allerdings auch für die Zeit des Studiums eine Steuererklärung abgeben. "Wichtig ist, dass die Kosten in dem Jahr angegeben werden, in dem sie angefallen sind", sagt Klocke. In einem sogenannten Verlustfeststellungsbescheid legt das Finanzamt den jeweils angefallenen Verlust fest. Dieser wird dann den Einkünften entgegengestellt, bis er aufgezehrt ist.

Bisher waren die Steuerbehörden bei der Auslegung einer Ausbildung, die aus einem Studium ein Zweitstudium machte, relativ großzügig. Auch kurze Schulungen wurden vom Fiskus anerkannt. Für angehende Mediziner, die ein langes und teures Studium vor sich hatten, konnte es sich also lohnen, vorher die rund 13-wöchige Ausbildung zum Rettungssanitäter zu machen. Damit galt das Medizinstudium automatisch als Zweitstudium. Doch das will die Regierung nun ändern.

Ausbildungsdefinition wird strenger

Die Kriterien für eine Ausbildung sollen deutlich strenger werden. Demnach gilt etwas nur als Erstausbildung, wenn der Zeitraum mindestens anderthalb Jahre beträgt und am Ende eine Abschlussprüfung steht. Damit könnten sich Mediziner nicht mehr auf die Ausbildung zum Rettungssanitäter berufen. Auch bei Piloten würde eine vorherige Ausbildung zum Flugbegleiter wohl nicht mehr berücksichtigt. Der Bund der Steuerzahler kritisiert, dass die Hürden gerade für derart fachrelevante Bereiche zu streng gesetzt werden. Dennoch könnte das neue Gesetz bereits Anfang 2015 wirksam werden.

Teure Fehler bei der Steuererklärung
Steuerfehler Nummer 1: Ausgaben vergessenBeiträge zum Beispiel für die Riester- oder Rürup-Rente können Arbeitnehmer von der Steuer absetzen. Weil genau das beim Abschluss dieser Verträge meist als Verkaufsargument genannt wird, ist es vielen Bürgern bekannt – aber nicht unbedingt bewusst. „Aus der Praxis wissen wir, dass Steuerzahler oft vergessen, ihre Riester- und Rürup-Kosten in der Steuererklärung anzugeben“, so die Experten des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Sie haben sieben Fehler zusammengestellt, durch die sich Steuerpflichtige Rückzahlungen häufig entgehen lassen. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 2: Rechnungen bar zahlenHandwerker, Putzfrauen oder auch Au-pairs haben gemeinsam, dass man die Kosten in vielen Fällen von der Steuer absetzen kann - entweder als sogenannte Handwerkerleistung oder als haushaltsnahe Dienstleistung. Eine weitere Gemeinsamkeit ist, dass Steuerzahler voll auf den Kosten sitzen bleiben, wenn sie das Geld bar bezahlen. Da hilft es auch nichts, die Rechnungen aufzuheben. Ohne Kontonachweis keine Steuervorteile. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 3: Hintertür zuschlagen und außergewöhnliche Belastungen nicht angebenDer Bundesfinanzhof (BFH) hat Ende 2015 in Bezug auf außergewöhnliche Belastungen entschieden, dass die Regel zur zumutbaren Eigenbelastung nicht zu beanstanden ist. Deshalb gilt weiterhin: Nur die Krankheits-, Pflegeheim- oder Scheidungskosten, die über der eigenen zumutbaren Belastungsgrenze liegen, kann man absetzen. Für diesen zumutbaren Eigenanteil hat der BFH aber im Januar 2017 eine neue Berechnungsregelung festgelegt. Die Richter gaben den Finanzämtern vor, dass künftig schrittweise die Prozentwerte je nach Einkommenshöhe angesetzt werden müssten (VI R 75/14). So seien von den ersten 15.340 Euro nur zwei Prozent aufzubringen (306,80 Euro), von den nächsten 35.790 Euro drei Prozent (1073,70 Euro) und erst darüber vier Prozent. Im Ergebnis sinkt die zumutbare Eigenbelastung gegenüber der alten Regelung. Viele Bürger sammeln gar nicht erst die Belege für das Zahnimplantat oder die Brille, weil sie denken, dass sie mit den Kosten sowieso nicht über die Zumutbarkeitsgrenze kommen. Aber es gibt noch eine Hintertür: Stehen außergewöhnliche Belastungen an, sollten Steuerzahler versuchen, sie in einem Kalenderjahr zu bündeln, um die Zumutbarkeitsgrenze sicher zu überschreiten. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 4: Mietvertrag mit Angehörigen nicht wasserdicht gestaltenVermietungen unter Verwandten sind nicht ungewöhnlich. Der Mieter bekommt eine Immobilie zum günstigen Preis, der Vermieter kann – trotz geringerer Miete – seine Kosten für das Objekt voll absetzen. Das geht aber nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens, die monatliche Miete beträgt mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete. Das heißt so viel wie: Zu günstig geht nicht. Zweitens … Quelle: IMAGO
… muss die Durchführung des Mietvertrags einem Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet: Die Miete wird überwiesen und nicht bar ausgezahlt, sie wird außerdem pünktlich überwiesen, es gibt eine jährliche Nebenkostenabrechnung und ähnliches mehr. Quelle: dpa
Steuerfehler Nummer 5: Einträge vertauschenSie haben eine Fortbildung selbst bezahlt, die Kosten dafür aber nicht bei Weiterbildung sondern bei allgemeinen Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben? Oder Sie haben Handwerkerleistungen bei den außergewöhnlichen Belastungen eingetragen? So etwas passiert Laien immer wieder. Das Finanzamt streicht dann zwar die geltend gemachten Kosten aus den falschen Zeilen raus, trägt sie aber nicht in die richtigen ein. Die Rückzahlung, die Ihnen zustehen würde, bleibt einfach aus. Quelle: dpa
Steuerfehler Nummer 6: Fristen verstreichen lassenDas Finanzamt schickt Ihnen den Steuerbescheid und Sie sind froh, dass Sie keine Steuern nachzahlen müssen? Oder Sie bekommen eine Rückzahlung, die aber geringer ausfällt als von Ihnen erwartet? Die meisten unternehmen in solchen Fällen nichts. Das könnte allerdings ein teurer Fehler sein. Denn vier Wochen nach dem Bescheid verstreicht die Einspruchsfrist. So lange können Sie den Bescheid genauer unter die Lupe nehmen oder einen Profi engagieren, der nachträglich für Sie gegenüber dem Finanzamt eintritt und etwaige Fehler behebt. Quelle: Handelsblatt Online

Bewerbung absetzen

Auch nach dem Studium fallen viele Kosten an, die von der Steuer abgesetzt werden können. Vor allem wenn es darum geht, sich beim künftigen Arbeitgeber vorzustellen. Ausgaben für Bewerbungsmappen, -fotos oder -ratgeber können ebenso geltend gemacht werden wie Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch. Allerdings nur, wenn diese nicht vom potenziellen Arbeitgeber bezahlt wurden. Wer sie dennoch einreicht, macht sich strafbar.

Wurde der Arbeitsvertrag unterschrieben, bieten sich besonders viele Gelegenheiten zum Sparen. In einigen Berufen dürfen beispielsweise die Kosten für Berufskleidung abgesetzt werden. Das gilt aber nur für Berufe, in denen eine typische Kleidung erforderlich ist - beispielsweise Arztkittel, Uniformen oder eine Richterrobe.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?

Der Gesetzgeber spricht von Berufskleidung, wenn das Tragen im Privatleben so gut wie ausgeschlossen ist. Wer also in einer Unternehmensberatung anheuert und regelmäßig Kostüm oder Anzug tragen muss, ist von der Regelung ausgeschlossen.

Gleiches gilt für die Reinigung der Klamotten. Wer Berufskleidung tragen muss, kann die Kosten für deren Reinigung von der Steuer absetzen. Das ist unabhängig davon, ob der Kittel zu Hause gesäubert wird oder in der Reinigung.

Kosten für den Umzug

Zwischen Studium und Beruf steht für viele ein Ortswechsel an. Auch hier gilt wieder: Alle Umzugskosten, die nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden, sind steuerlich absetzbar. Dazu gehören auch die Provision für den Makler oder Kosten für die Anfahrt zur Besichtigung. Besonders wichtig ist das, wenn zwischenzeitlich doppelt Miete gezahlt werden musste. Für bis zu sechs Monate darf die Doppelmiete abgesetzt werden. Wird die auf die Werbungskosten angerechnet, ist die ohnehin geltende Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro schnell überschritten.

Wofür Berufseinsteiger ihr erstes Geld ausgeben
Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung Quelle: Fotolia
Kleidung Quelle: dapd
Elektronikgeräte Quelle: dapd
Urlaub machen Quelle: dpa
Autokauf Quelle: gms
Ausgehen Quelle: Kzenon-Fotolia.com
 Sparstrumpf Quelle: dpa

Die meisten Kosten müssen dabei mit Hilfe von Belegen nachgewiesen werden. Für einiges gibt es aber auch feste, abzugsfähige Beträge. Für Anfahrten zur Besichtigung sind es beispielsweise 30 Cent je Kilometer. Hinzu kommt eine Umzugspauschale, bei der keine Nachweise über einzelne Ausgaben nötig ist.

Darunter fallen unter anderem die Ausgaben für die Renovierung der alten Bleibe oder für die Bewirtung der Umzugshelfer. Die Renovierung der neuen Wohnung gilt dagegen als Privatsache und kann nicht geltend gemacht werden. Ab August des vergangenen Jahres gilt eine Pauschale von 695 Euro für ledige sowie 1.390 Euro für Verheiratete.

Kosten für die Zweitwohnung

Einige Ex-Studenten können sich auch nach dem Studium nicht ganz von der Heimat trennen und bewohnen am Arbeitsort lediglich eine Zweitwohnung. Bis vor kurzem war das steuerlich ziemlich lukrativ. Miete und Fahrtkosten ließen sich von der Steuer absetzen, je nach Wohnlage gab es am Ende eine Rückerstattung von bis zu mehreren Tausend Euro. Bisher wurde die Zweitwohnung aus zahlreichen Gründen als notwendig genehmigt.

So können Angestellte Steuern sparen
Lohnsteuer zurückholenNicht jeder gibt eine Steuererklärung ab, obwohl sich Steuerzahler dadurch zu viel einbezahlte Lohnsteuer zurückholen können. Allgemein haben Arbeitnehmer dafür vier Jahre Zeit. Wer also auf Steuerrückzahlungen für 2010 hofft, sollte bis zum 31.12.2014 seine Erklärung abgeben. Allgemein sollten sich Steuerzahler fünf Stichtage merken: Bis zum 28. Februar müssen Versicherungen, Arbeitgeber und Behörden die Arbeitnehmer-Daten elektronisch ans Finanzamt geschickt haben. Ab dem 1. März können Steuerzahler die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) nutzen (siehe nächstes Bild). Wer keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, muss seine Steuererklärung bis zum 31. Mai beim Finanzamt abgeben. Dazu ist jeder Bürger verpflichtet, der mehr als 8.354 Euro im Jahr einnimmt. Wer seine Steuererklärung aber von einem Profi machen lässt, muss seine Erklärung erst zum 31. Dezember abgeben. Und wer regelmäßig hohe monatliche Kosten hat, kann sich bis zum 30. November den passenden Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen. So wird im laufenden Monat weniger Lohnsteuer einbehalten, und das Nettoeinkommen steigt. Quelle: dapd
Vorausgefüllte SteuererklärungDie vorausgefüllte Steuererklärung ist ein kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltungen, dass es den Deutschen leichter machen soll, ihre Einkommensteuererklärungen abzugeben. Für Rentner und Pensionäre soll es ab 2015 automatisch eine vorausgefüllte Steuererklärung geben, prinzipiell erhältlich ist sie aber schon seit Januar 2014. In dieser vorausgefüllte Erklärung stehen vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen bereits drin, genauso wie Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Vorsorgeaufwendungen wie Riester- oder Rürup-Verträge. Alles andere müssen Steuerzahler aber noch selbst eintragen. Quelle: dpa
WerbungskostenPauschal berücksichtigt der Fiskus bei Arbeitnehmern Werbungskosten von 1000 Euro im Jahr. Wer tatsächlich mehr ausgegeben hat, kann sich die Kosten vom Finanzamt zurückholen. Dann müssen sie aber auch belegt werden. Streit gibt es dabei oft um das heimische Arbeitszimmer. Mittlerweile beteiligt sich der Fiskus in Ausnahmefällen an den Kosten. Kosten von maximal 1250 Euro pro Arbeitszimmer dürfen all jene Arbeitnehmer in die Steuererklärung eintragen, denen der Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Vor allem Lehrer, die in der Schule keinen Arbeitsplatz für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts haben, können davon profitieren. Die vollen Kosten dürfen Steuerzahler nur absetzen, wenn ihr Heim-Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet. Quelle: dpa
Ausbildungskosten der KinderFür Kinder im Alter zwischen 18 und 27 Jahren, die eine Berufsausbildung in einer anderen Stadt machen, können Eltern einen Sonderbedarf bis 924 Euro geltend machen. Dieser Betrag ist um die Bezüge der Kinder zu mindern, soweit diese über 1848 Euro pro Jahr liegen. Außerdem können Eltern Ausgaben für das Erststudium oder die Erstausbildung ihrer Kinder bis zu einer Obergrenze von 4.000 Euro pro Kind absetzen. Nach dem Erststudium können weitere Aufwendungen als Werbungskosten angesetzt werden. Quelle: dpa
Außergewöhnliche BelastungenFür Kuren, aufwändige Zahnbehandlungen und andere Gesundheitsdienstleistungen, die die Krankenkasse nicht übernommen hat, können Steuerpflichtige außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Der verlangt jedoch eine Eigenbeteiligung, die sich nach dem Einkommen und Kinderzahl zwischen einem und sieben Prozent bewegt. Quelle: dapd
Haushaltsnahe DienstleistungenFür Arbeiten rund ums Haus, die gegen Rechnung erledigt werden, können 20 Prozent der Kosten abgesetzt werden. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören neben den Arbeiten einer Reinigungskraft oder eines Gärtners auch Hausmeister, Schornsteinfeger, ein häuslicher Pflegedienst sowie Maler, Maurer, Klempner oder Fliesenleger. Allerdings können keine Materialkosten von der Steuer abgesetzt werden, sondern lediglich Arbeits- und Anfahrtskosten. Quelle: dpa
PendlerpauschaleFür jeden Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte können Arbeitnehmer pauschal einen Abzug von 30 Cent geltend machen – und das für 230 Arbeitstage im Jahr. Allerdings kann nur jeweils eine Fahrt pro Tag angerechnet werden, nicht Hin- und Rückweg. Quelle: dpa

Damit ist seit 2014 allerdings Schluss. Das zuständige Finanzamt prüft jetzt sehr viel genauer nach, ob die zweite Wohnung beruflich notwendig ist. Dabei geht es insbesondere um die Entfernung zwischen den Wohnungen und dem Arbeitsort. Gleichzeitig hat der Fiskus die Wohnkosten, welche angerechnet werden können, mittlerweile gedeckelt. Maximal 1.000 Euro im Monat werden für Miete, Heizung, Wasser, Strom und Stellplatzkosten akzeptiert.

Ein Berufsanfänger dürfte zwar im Normalfall deutlich darunter landen, dennoch kann sich für Einzelne etwas ändern. Bisher nahmen die Finanzämter die ortsübliche Durchschnittsmiete für eine 60-Quadratmeter-Wohnung als Maßstab. Dadurch konnte in teuren Städten wie München oder Frankfurt mehr abgesetzt werden als in der Provinz.

Was sich alles von der Steuer absetzen lässt - und was nicht

Grundsätzlich gilt: Wer Ausgaben für eine Zweitwohnung absetzen will, muss nachweisen, dass der Lebensmittelpunkt weiterhin in der Heimat liegt. Seit 2014 wird dafür erwartet, dass sich der Pendler dort mit mindestens zehn Prozent an den laufenden Kosten wie (Warm-)Miete oder Lebensmitteleinkäufen beteiligt. Das könne dem Finanzamt beispielsweise mit Überweisungen nachgewiesen werden, erklärt EY-Steuerexperte Spiekermann.

Aber: "Es genügt nicht, wenn zum Beispiel im Haushalt der Eltern lediglich ein oder mehrere Zimmer bewohnt werden, oder eine Wohnung im Haus der Eltern unentgeltlich dem Berufsanfänger zur Nutzung überlassen wird", sagt Spiekermann. Bei Berufseinsteigern, welche noch bei den Eltern wohnten, sei deshalb Vorsicht geboten. Wer also am Wochenende mietfrei bei den Eltern wohnt und dort auch mit durchgefüttert wird, darf den Zweitwohnsitz nicht absetzen.

Je später der Jobeinstieg im Jahr kommt, desto wichtiger wird die Steuererklärung. Das gilt zumindest für diejenigen, die in den Monaten zuvor gar nichts oder nur wenig verdient haben. Denn am Ende wird immer das Jahreseinkommen für die Berechnung der Steuer herangezogen.

Für die pauschalen Abzüge auf der Gehaltsabrechnung gilt dagegen das Monatsgehalt. Je nach Einkommen kommt so schnell ein vierstelliger Erstattungsbetrag zustande. Wer also erst in der zweiten Jahreshälfte ins Berufsleben gestartet ist und auf eine Steuererklärung verzichtet, verschenkt viel Geld.

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