In diesen Wochen landen die Steuerbescheide in Deutschlands Briefkästen. Je höher die Rückzahlung vom Finanzamt, desto größer die Freude. Gerade Berufseinsteiger haben gute Chancen auf hohe Rückzahlungen - denn sie können einiges von der Steuer absetzen.
Dafür fordern die Finanzbehörden aber Nachweise. Wer in Kürze ins Berufsleben einsteigt oder erst seit wenigen Monaten eigenes Geld verdient, sollte Rechnungen und Quittungen daher rechtzeitig in eine gesonderte Mappe schieben, um sie bei der nächsten Steuererklärung einreichen zu können.
Unterschiedliche Voraussetzungen
Sparen können vor allem diejenigen, die vorher studiert haben. Allerdings gelten hier unterschiedliche Voraussetzungen. Denn der Bundesfinanzhof hat die Regelungen in puncto Studium zuletzt neu definiert.
Demnach können Ausgaben für ein Erststudium, beispielsweise ein Bachelor, nur noch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dabei gilt eine Höchstgrenze von 6.000 Euro.
Wer also einige Monate des Jahres studiert hat und danach ins Berufsleben eingestiegen ist, kann Ausgaben für Bücher oder Semestergebühren in Form von Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Wer dagegen das ganze Jahr studiert und nur wenig Einkommen hat, profitiert nicht. "Sonderausgaben lohnen sich normalerweise nur bei einem höheren Einkommen", sagt Isabel Klocke, Leiterin der Abteilung Steuerpolitik beim Bund der Steuerzahler.
Besser haben es Studenten, die ein Zweitstudium wie einen Master absolvieren oder vor Beginn des Studiums bereits eine Ausbildung gemacht haben. Denn sie dürfen Ausgaben in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten absetzen.
Gegenüber den Sonderausgaben hat das einen entscheidenden Vorteil: Werbungskosten können auch in spätere Jahre übertragen werden - Experten sprechen von vorweggenommenen Werbungskosten.
Ausgaben für Miete oder Studiengebühren können also als Verlust festgestellt und in die Zukunft mitgenommen werden. Sie werden bei künftigen Steuererklärungen mit den Einkünften verrechnet.
Als Sonderausgaben kann der Master dagegen gar nicht geltend gemacht werden. "Ausgaben für ein Zweitstudium können nur als Werbungskosten berücksichtigt werden", sagt Christoph Spiekermann, Steuerexperte und Partner beim Wirtschaftsprüfer EY (Ernst & Young).
Tipp für den Auslandsaufenthalt
Das lohnt sich insbesondere bei hohen Kosten wie den Ausgaben für ein Auslandssemester. "Finanzielle Aspekte sprechen also dafür, den Auslandsaufenthalt vom Bachelor in den Master zu schieben", sagt Klocke.
Wer diesen Vorteil nutzen will, muss allerdings auch für die Zeit des Studiums eine Steuererklärung abgeben. "Wichtig ist, dass die Kosten in dem Jahr angegeben werden, in dem sie angefallen sind", sagt Klocke. In einem sogenannten Verlustfeststellungsbescheid legt das Finanzamt den jeweils angefallenen Verlust fest. Dieser wird dann den Einkünften entgegengestellt, bis er aufgezehrt ist.
Bisher waren die Steuerbehörden bei der Auslegung einer Ausbildung, die aus einem Studium ein Zweitstudium machte, relativ großzügig. Auch kurze Schulungen wurden vom Fiskus anerkannt. Für angehende Mediziner, die ein langes und teures Studium vor sich hatten, konnte es sich also lohnen, vorher die rund 13-wöchige Ausbildung zum Rettungssanitäter zu machen. Damit galt das Medizinstudium automatisch als Zweitstudium. Doch das will die Regierung nun ändern.
Ausbildungsdefinition wird strenger
Die Kriterien für eine Ausbildung sollen deutlich strenger werden. Demnach gilt etwas nur als Erstausbildung, wenn der Zeitraum mindestens anderthalb Jahre beträgt und am Ende eine Abschlussprüfung steht. Damit könnten sich Mediziner nicht mehr auf die Ausbildung zum Rettungssanitäter berufen. Auch bei Piloten würde eine vorherige Ausbildung zum Flugbegleiter wohl nicht mehr berücksichtigt. Der Bund der Steuerzahler kritisiert, dass die Hürden gerade für derart fachrelevante Bereiche zu streng gesetzt werden. Dennoch könnte das neue Gesetz bereits Anfang 2015 wirksam werden.
Bewerbung absetzen
Auch nach dem Studium fallen viele Kosten an, die von der Steuer abgesetzt werden können. Vor allem wenn es darum geht, sich beim künftigen Arbeitgeber vorzustellen. Ausgaben für Bewerbungsmappen, -fotos oder -ratgeber können ebenso geltend gemacht werden wie Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch. Allerdings nur, wenn diese nicht vom potenziellen Arbeitgeber bezahlt wurden. Wer sie dennoch einreicht, macht sich strafbar.
Wurde der Arbeitsvertrag unterschrieben, bieten sich besonders viele Gelegenheiten zum Sparen. In einigen Berufen dürfen beispielsweise die Kosten für Berufskleidung abgesetzt werden. Das gilt aber nur für Berufe, in denen eine typische Kleidung erforderlich ist - beispielsweise Arztkittel, Uniformen oder eine Richterrobe.
Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?
Alleinstehende Arbeitnehmer, die nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Das ändert sich, wenn ...
- wenn Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro pro Jahr erzielt wurden.
- der Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt ist oder war.
- keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit mit Lohnabzug erzielt wurden, aber der Gesamtbetrag der Einkünfte bei einem Ledigen im Jahr 2016 beispielsweise durch eine Rente über 8.652 Euro liegt.
- Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosen- und Elterngeld über 410 Euro pro Jahr bezogen wurden.
- auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde (– beispielsweise ein Freibetrag für Werbungskosten) und der Arbeitslohn über11.000 Euro liegt (20.900 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten)
- der Arbeitnehmer verheiratet ist und einer der Ehegatten nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde.
- der Arbeitnehmer verheiratet ist und die Ehegatten nach dem sogenannten Faktorverfahren besteuert wurde.
- der Arbeitnehmer nacheinander bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt war und ein Arbeitgeber einen sonstigen Bezug (beispielsweise Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Abfindungen) versteuert hat, bei dem der Arbeitslohn beim anderen Arbeitgeber nicht mit einbezogen wurde.
- der Arbeitnehmer geschieden wurde – oder der Ehegatte gestorben ist – und er im gleichen Jahr wieder geheiratet hat.
- zum Ende des Vorjahres ein sogenannter Verlustvortag festgestellt wurde – beispielsweise Verluste aus Vermietung und Verpachtung.
Der Gesetzgeber spricht von Berufskleidung, wenn das Tragen im Privatleben so gut wie ausgeschlossen ist. Wer also in einer Unternehmensberatung anheuert und regelmäßig Kostüm oder Anzug tragen muss, ist von der Regelung ausgeschlossen.
Gleiches gilt für die Reinigung der Klamotten. Wer Berufskleidung tragen muss, kann die Kosten für deren Reinigung von der Steuer absetzen. Das ist unabhängig davon, ob der Kittel zu Hause gesäubert wird oder in der Reinigung.
Kosten für den Umzug
Zwischen Studium und Beruf steht für viele ein Ortswechsel an. Auch hier gilt wieder: Alle Umzugskosten, die nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden, sind steuerlich absetzbar. Dazu gehören auch die Provision für den Makler oder Kosten für die Anfahrt zur Besichtigung. Besonders wichtig ist das, wenn zwischenzeitlich doppelt Miete gezahlt werden musste. Für bis zu sechs Monate darf die Doppelmiete abgesetzt werden. Wird die auf die Werbungskosten angerechnet, ist die ohnehin geltende Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro schnell überschritten.
Die meisten Kosten müssen dabei mit Hilfe von Belegen nachgewiesen werden. Für einiges gibt es aber auch feste, abzugsfähige Beträge. Für Anfahrten zur Besichtigung sind es beispielsweise 30 Cent je Kilometer. Hinzu kommt eine Umzugspauschale, bei der keine Nachweise über einzelne Ausgaben nötig ist.
Darunter fallen unter anderem die Ausgaben für die Renovierung der alten Bleibe oder für die Bewirtung der Umzugshelfer. Die Renovierung der neuen Wohnung gilt dagegen als Privatsache und kann nicht geltend gemacht werden. Ab August des vergangenen Jahres gilt eine Pauschale von 695 Euro für ledige sowie 1.390 Euro für Verheiratete.
Kosten für die Zweitwohnung
Einige Ex-Studenten können sich auch nach dem Studium nicht ganz von der Heimat trennen und bewohnen am Arbeitsort lediglich eine Zweitwohnung. Bis vor kurzem war das steuerlich ziemlich lukrativ. Miete und Fahrtkosten ließen sich von der Steuer absetzen, je nach Wohnlage gab es am Ende eine Rückerstattung von bis zu mehreren Tausend Euro. Bisher wurde die Zweitwohnung aus zahlreichen Gründen als notwendig genehmigt.
Damit ist seit 2014 allerdings Schluss. Das zuständige Finanzamt prüft jetzt sehr viel genauer nach, ob die zweite Wohnung beruflich notwendig ist. Dabei geht es insbesondere um die Entfernung zwischen den Wohnungen und dem Arbeitsort. Gleichzeitig hat der Fiskus die Wohnkosten, welche angerechnet werden können, mittlerweile gedeckelt. Maximal 1.000 Euro im Monat werden für Miete, Heizung, Wasser, Strom und Stellplatzkosten akzeptiert.
Ein Berufsanfänger dürfte zwar im Normalfall deutlich darunter landen, dennoch kann sich für Einzelne etwas ändern. Bisher nahmen die Finanzämter die ortsübliche Durchschnittsmiete für eine 60-Quadratmeter-Wohnung als Maßstab. Dadurch konnte in teuren Städten wie München oder Frankfurt mehr abgesetzt werden als in der Provinz.
Was sich alles von der Steuer absetzen lässt - und was nicht
Nein, die kann man nicht absetzen. So entschied das Finanzgericht Baden Württemberg, dass Autoliebhaber die Kosten eines teuren Oldtimers als Betriebsausgaben nicht geltend machen können (Az. 6 K 2473/09). Die Richter meinten, diese unangemessenen Repräsentationsaufwendungen seien Betriebsausgaben als nicht abzugsfähig.
Geht nicht immer aber manchmal schon. Unternehmer sollten eher davon absehen, sich einen teuren Firmenwagen zuzulegen. Die Richter des Finanzgerichts Nürnberg meinten, ein zweisitziger Mercedes 500 SL deute eher auf einen privaten Fahrspaß hin, als auf Geschäftsfahrten und erkannten die Betriebsausgaben nicht an (Az. I 111/2003). Anders die Richter des Niedersächsischen Finanzgerichts, sie ließen einen Mercedes Roadster 500 SL durchgehen. 75.000 Euro wurden hier anerkannt (Az. 6 K 547/95).
Hier zahlt der Fiskus teilweise mit. Nach dem deutschen Steuerrecht sind nämliche ärztliche Behandlungen und auch notwendige Operationen außergewöhnliche Belastungen, sofern sie eine bestimmte Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. Was wiederum von der Familiensituation abhängig ist. Nach der Rechtsprechung und den Anweisungen der Finanzdirektionen wird eine Augenlaserbehandlung als eine solche außergewöhnliche Belastung anerkannt. Man muss in seiner Steuerklärung einen Beweis für die entstandenen Kosten erbringen und kann diese somit von der Steuer absetzen.
Auch hier macht der Fiskus mit. Aber nur, soweit es um den Unterricht geht. Kost und Logis müssen schon die Eltern selbst zahlen. Abzugsfähig sind laut Bund der Steuerzahler grundsätzlich 30 Prozent, höchstens aber 5000 Euro.
Eine Luxus-Füllfeder ist ebenfalls steuerlich absetzbar. In einem konkreten Fall ging es um die Anschaffung einer Montblanc-Füllfeder samt Etui in der Höhe von 460 Euro. Der Betroffene betonte, dass die Füllfeder ausschließlich aus beruflichen Gründen angeschafft worden sei. Eine private Nutzung sei mangels Veranlassung ausgeschlossen, vielmehr benötige er das Schreibgerät zum Setzen von Unterschriften, Planungen und Arbeitsvorbereitungen für Mitschriften bei Konferenzen und Seminaren. Dies sei insbesondere in Hinblick auf die durch einfache Schreibwaren hervorgerufene Unleserlichkeit der Handschrift geboten. Einen Haken hat die Sache allerdings, bisher gibt dazu nur ein Urteil in Österreich. Bei entsprechender Erklärung, könnte das aber auch in Deutschland klappen.
Funktioniert. Mag sein, dass der entsprechende Eintrag auf der Steuererklärung nicht ganz leicht fällt. Doch es lassen sich Steuern sparen. Wer krankheitsbedingt zeugungsunfähig ist, kann die Kosten für Spendersamen laut einem Urteil steuerlich geltend machen, uns zwar als außergewöhnliche Belastung. Dann sind die Aufwendungen abzugsfähig, entschied der Bundesfinanzhof (Az. VI R 43/10)
Es war zu vermuten. Nein, die sind nicht absetzbar. Aber es wurde bereits versucht, und der Bundesfinanzhof hatte darüber zu entscheiden (Az. III R 21/86 ). Argumentiert wurde wie folgt: Eine steuerlich absetzbare Bewirtung als Betriebsausgaben im Sinne des Einkommenssteuergesetzes liegt nur dann vor, wenn die Darreichung von Speisen oder Getränken eindeutig im Vordergrund steht. Beim betrieblichen Bordellbesuch geht es jedoch anders als bei einem Restaurantbesuch nicht um die Schaffung eines angenehmen Rahmens für geschäftliche Gespräche. Das persönliche Vergnügen tritt zu sehr in den Vordergrund. Entsprechende Aufwendungen sind somit nicht von der Steuer absetzbar.
Geht. Sport kann von der Steuer abgesetzt werden. Bei medizinischer Notwendigkeit macht der Fiskus mit. Das Finanzgericht München entschied einen entsprechenden Fall (Az. 1 K 2183/07). So kann das Fitness-Studio von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Patient Rückenbeschwerden hat, die durch gezielten Sport eine Verbesserung nach sich ziehen würden. Wichtig ist aber eine Bescheinigung vom Amtsarzt. Dieser muss klarstellen, dass hier eine medizinische Notwendigkeit für den Sport vorliegt.
Nein, das geht nicht. Der Golfclubbeitrag ist nicht steuerlich absetzbar. Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass ein Händler von Sportartikeln auch nicht anteilig seinen Mitgliedsbeitrag für einen Golfclub steuerlich geltend machen kann (Az. 10 K 3761/08). Die Ausübung einer Trendsportart wie Golf betreffe in erheblichem Umfang die private Lebensführung. Deswegen lässt sich hier nichts absetzen.
Grundsätzlich gilt: Wer Ausgaben für eine Zweitwohnung absetzen will, muss nachweisen, dass der Lebensmittelpunkt weiterhin in der Heimat liegt. Seit 2014 wird dafür erwartet, dass sich der Pendler dort mit mindestens zehn Prozent an den laufenden Kosten wie (Warm-)Miete oder Lebensmitteleinkäufen beteiligt. Das könne dem Finanzamt beispielsweise mit Überweisungen nachgewiesen werden, erklärt EY-Steuerexperte Spiekermann.
Aber: "Es genügt nicht, wenn zum Beispiel im Haushalt der Eltern lediglich ein oder mehrere Zimmer bewohnt werden, oder eine Wohnung im Haus der Eltern unentgeltlich dem Berufsanfänger zur Nutzung überlassen wird", sagt Spiekermann. Bei Berufseinsteigern, welche noch bei den Eltern wohnten, sei deshalb Vorsicht geboten. Wer also am Wochenende mietfrei bei den Eltern wohnt und dort auch mit durchgefüttert wird, darf den Zweitwohnsitz nicht absetzen.
Je später der Jobeinstieg im Jahr kommt, desto wichtiger wird die Steuererklärung. Das gilt zumindest für diejenigen, die in den Monaten zuvor gar nichts oder nur wenig verdient haben. Denn am Ende wird immer das Jahreseinkommen für die Berechnung der Steuer herangezogen.
Für die pauschalen Abzüge auf der Gehaltsabrechnung gilt dagegen das Monatsgehalt. Je nach Einkommen kommt so schnell ein vierstelliger Erstattungsbetrag zustande. Wer also erst in der zweiten Jahreshälfte ins Berufsleben gestartet ist und auf eine Steuererklärung verzichtet, verschenkt viel Geld.