Steuer-Tipps für Job-Einsteiger So sparen Berufsanfänger Steuern

Wer neu ins Berufsleben startet, sollte in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben - denn besonders zu Beginn der Karriere lassen sich viele Abgaben sparen. Und zwar so.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Darum scheitern die Deutschen an der Steuererklärung
Die UmfrageWas wissen die Deutschen über Steuern und die Steuererklärung? Dieser Frage wollte der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) nachgehen und beauftragte das Forschungsinstitut Forsa mit einer repräsentativen Umfrage. Insgesamt 1002 Angestellte und 501 Rentner nahmen teil. Die Ergebnisse sind zum Teil erschreckend. Quelle: dpa
Zwei Typen von FragenInsgesamt mussten die Befragten neun Wissensfragen beantworten. Sieben davon bewerten die VLH-Steuerexperten als leicht, diese waren mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten. Gefragt wurde zum Beispiel, ob Fahrtkosten, die Kosten für eine Tagesmutter, Ausgaben für Medikamente oder die Rechnung für den Reifenwechsel absetzbar sind. Hier lag die Mehrzahl der Befragten noch richtig. Quelle: dpa
Mehr AntwortmöglichkeitenFür die beiden anderen Fragen brauchte es handfestes Faktenwissen. Hier gab es nicht nur zwei, sondern mehrere Antwortmöglichkeiten. Gefragt wurde nach der Höhe des Grundfreibetrags und dem maximalen Wert absetzbarer Werbungskosten. „Je mehr Antwortmöglichkeiten es gab, desto weniger Befragte lagen richtig“, sagt der Vorstandsvorsitzende der VLH, Jörg Strötzel. Das bestätige die Vermutung, dass viele schon bei leichten Fragen zur Einkommensteuer ins Schwimmen kommen. „Geht es dann um belastbares Faktenwissen, tun sich die meisten sehr schwer“, so Strötzel. Quelle: dpa
Welche Kosten sind absetzbar?Die Frage: „Es gibt diverse Kosten, die man steuerlich geltend machen kann. Welche der folgenden Kosten kann man von der Steuer absetzen? Tagesmutter, Putzfrau, Anzug fürs Büro, Medikamente, Reifenwechsel am Auto.“ 63 Prozent der abhängig Beschäftigten wissen, dass die Kosten für eine Tagesmutter von der Steuer abgesetzt werden können. 56 Prozent wissen dies von den Kosten für Medikamente, 48 Prozent von den Kosten für eine Putzfrau. Quelle: ZB
Das ist nicht absetzbar42 Prozent der Befragten glauben, dass auch die Kosten für Anzüge für das Büro steuerlich absetzbar sind und immerhin fünf Prozent glauben, dass auch die Kosten für einen Reifenwechsel am Auto von der Steuer abgesetzt werden können. Das stimmt jedoch nicht. Quelle: dpa
Fahrtkosten zur ArbeitÜber die Absetzbarkeit von Fahrtkosten weiß die Mehrheit (88 Prozent) der abhängig Beschäftigten Bescheid. Die jüngeren Befragten (unter 35 Jahren) wissen etwas seltener als der Durchschnitt, dass man Fahrtkosten von der Steuer absetzen kann. Quelle: dpa
Jährlicher GrundfreibetragNur 11 Prozent der abhängig Beschäftigten wissen die ungefähre Höhe des jährlichen steuerlichen Grundfreibetrags korrekt einzuschätzen (für 2014 lag er für Ledige bei 8354 Euro). 52 Prozent wissen nicht, wie hoch der steuerliche Grundfreibetrag ist oder was ein Grundfreibetrag überhaupt ist. Ein Fünftel (19 Prozent) der Befragten denkt, dass nur weniger als 3000 Euro pro Jahr steuerfrei sind. Quelle: dpa

In diesen Wochen landen die Steuerbescheide in Deutschlands Briefkästen. Je höher die Rückzahlung vom Finanzamt, desto größer die Freude. Gerade Berufseinsteiger haben gute Chancen auf hohe Rückzahlungen - denn sie können einiges von der Steuer absetzen.

Dafür fordern die Finanzbehörden aber Nachweise. Wer in Kürze ins Berufsleben einsteigt oder erst seit wenigen Monaten eigenes Geld verdient, sollte Rechnungen und Quittungen daher rechtzeitig in eine gesonderte Mappe schieben, um sie bei der nächsten Steuererklärung einreichen zu können.

Unterschiedliche Voraussetzungen

Sparen können vor allem diejenigen, die vorher studiert haben. Allerdings gelten hier unterschiedliche Voraussetzungen. Denn der Bundesfinanzhof hat die Regelungen in puncto Studium zuletzt neu definiert.

Demnach können Ausgaben für ein Erststudium, beispielsweise ein Bachelor, nur noch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dabei gilt eine Höchstgrenze von 6.000 Euro.

Wer also einige Monate des Jahres studiert hat und danach ins Berufsleben eingestiegen ist, kann Ausgaben für Bücher oder Semestergebühren in Form von Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Wer dagegen das ganze Jahr studiert und nur wenig Einkommen hat, profitiert nicht. "Sonderausgaben lohnen sich normalerweise nur bei einem höheren Einkommen", sagt Isabel Klocke, Leiterin der Abteilung Steuerpolitik beim Bund der Steuerzahler.

Besser haben es Studenten, die ein Zweitstudium wie einen Master absolvieren oder vor Beginn des Studiums bereits eine Ausbildung gemacht haben. Denn sie dürfen Ausgaben in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten absetzen.

Gegenüber den Sonderausgaben hat das einen entscheidenden Vorteil: Werbungskosten können auch in spätere Jahre übertragen werden - Experten sprechen von vorweggenommenen Werbungskosten.

Ausgaben für Miete oder Studiengebühren können also als Verlust festgestellt und in die Zukunft mitgenommen werden. Sie werden bei künftigen Steuererklärungen mit den Einkünften verrechnet.

Als Sonderausgaben kann der Master dagegen gar nicht geltend gemacht werden. "Ausgaben für ein Zweitstudium können nur als Werbungskosten berücksichtigt werden", sagt Christoph Spiekermann, Steuerexperte und Partner beim Wirtschaftsprüfer EY (Ernst & Young).

Die besten Tricks für die Steuererklärung

Tipp für den Auslandsaufenthalt

Das lohnt sich insbesondere bei hohen Kosten wie den Ausgaben für ein Auslandssemester. "Finanzielle Aspekte sprechen also dafür, den Auslandsaufenthalt vom Bachelor in den Master zu schieben", sagt Klocke.

Wer diesen Vorteil nutzen will, muss allerdings auch für die Zeit des Studiums eine Steuererklärung abgeben. "Wichtig ist, dass die Kosten in dem Jahr angegeben werden, in dem sie angefallen sind", sagt Klocke. In einem sogenannten Verlustfeststellungsbescheid legt das Finanzamt den jeweils angefallenen Verlust fest. Dieser wird dann den Einkünften entgegengestellt, bis er aufgezehrt ist.

Bisher waren die Steuerbehörden bei der Auslegung einer Ausbildung, die aus einem Studium ein Zweitstudium machte, relativ großzügig. Auch kurze Schulungen wurden vom Fiskus anerkannt. Für angehende Mediziner, die ein langes und teures Studium vor sich hatten, konnte es sich also lohnen, vorher die rund 13-wöchige Ausbildung zum Rettungssanitäter zu machen. Damit galt das Medizinstudium automatisch als Zweitstudium. Doch das will die Regierung nun ändern.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%