




In diesen Wochen landen die Steuerbescheide in Deutschlands Briefkästen. Je höher die Rückzahlung vom Finanzamt, desto größer die Freude. Gerade Berufseinsteiger haben gute Chancen auf hohe Rückzahlungen - denn sie können einiges von der Steuer absetzen.
Dafür fordern die Finanzbehörden aber Nachweise. Wer in Kürze ins Berufsleben einsteigt oder erst seit wenigen Monaten eigenes Geld verdient, sollte Rechnungen und Quittungen daher rechtzeitig in eine gesonderte Mappe schieben, um sie bei der nächsten Steuererklärung einreichen zu können.
Unterschiedliche Voraussetzungen
Sparen können vor allem diejenigen, die vorher studiert haben. Allerdings gelten hier unterschiedliche Voraussetzungen. Denn der Bundesfinanzhof hat die Regelungen in puncto Studium zuletzt neu definiert.
Demnach können Ausgaben für ein Erststudium, beispielsweise ein Bachelor, nur noch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dabei gilt eine Höchstgrenze von 6.000 Euro.
Wer also einige Monate des Jahres studiert hat und danach ins Berufsleben eingestiegen ist, kann Ausgaben für Bücher oder Semestergebühren in Form von Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Wer dagegen das ganze Jahr studiert und nur wenig Einkommen hat, profitiert nicht. "Sonderausgaben lohnen sich normalerweise nur bei einem höheren Einkommen", sagt Isabel Klocke, Leiterin der Abteilung Steuerpolitik beim Bund der Steuerzahler.
Besser haben es Studenten, die ein Zweitstudium wie einen Master absolvieren oder vor Beginn des Studiums bereits eine Ausbildung gemacht haben. Denn sie dürfen Ausgaben in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten absetzen.
Gegenüber den Sonderausgaben hat das einen entscheidenden Vorteil: Werbungskosten können auch in spätere Jahre übertragen werden - Experten sprechen von vorweggenommenen Werbungskosten.
Ausgaben für Miete oder Studiengebühren können also als Verlust festgestellt und in die Zukunft mitgenommen werden. Sie werden bei künftigen Steuererklärungen mit den Einkünften verrechnet.
Als Sonderausgaben kann der Master dagegen gar nicht geltend gemacht werden. "Ausgaben für ein Zweitstudium können nur als Werbungskosten berücksichtigt werden", sagt Christoph Spiekermann, Steuerexperte und Partner beim Wirtschaftsprüfer EY (Ernst & Young).
Tipp für den Auslandsaufenthalt
Das lohnt sich insbesondere bei hohen Kosten wie den Ausgaben für ein Auslandssemester. "Finanzielle Aspekte sprechen also dafür, den Auslandsaufenthalt vom Bachelor in den Master zu schieben", sagt Klocke.
Wer diesen Vorteil nutzen will, muss allerdings auch für die Zeit des Studiums eine Steuererklärung abgeben. "Wichtig ist, dass die Kosten in dem Jahr angegeben werden, in dem sie angefallen sind", sagt Klocke. In einem sogenannten Verlustfeststellungsbescheid legt das Finanzamt den jeweils angefallenen Verlust fest. Dieser wird dann den Einkünften entgegengestellt, bis er aufgezehrt ist.
Bisher waren die Steuerbehörden bei der Auslegung einer Ausbildung, die aus einem Studium ein Zweitstudium machte, relativ großzügig. Auch kurze Schulungen wurden vom Fiskus anerkannt. Für angehende Mediziner, die ein langes und teures Studium vor sich hatten, konnte es sich also lohnen, vorher die rund 13-wöchige Ausbildung zum Rettungssanitäter zu machen. Damit galt das Medizinstudium automatisch als Zweitstudium. Doch das will die Regierung nun ändern.