Unter das Steuerabkommen fallen nur die verbuchten Vermögen auf Konten. In der Schweiz schlummert aber auch allerhand in Schließfächern. Was empfehlen Sie für Gold, Diamanten und Tafelgeld, also anonyme Wertpapiere, deren Zinskupons Anleger abschneiden und einlösen können?
Das hängt davon ab, was Sie damit machen möchten. Wenn Sie auch nach dem Abkommen nicht wollen, dass diese Werte erfasst und legalisiert werden, dann lassen Sie sie im Schließfach am Zürcher Paradeplatz. Das führt dazu, dass erstens darauf keine Pauschalsteuer nach dem Abkommen zu zahlen ist und dass zweitens die Verjährungsfristen weiter laufen. Das betrifft zunächst schwarzes Vermögen aus den Jahren 2003 und 2004, das in den nächsten ein, zwei Jahren automatisch amnestiert wird. Man sollte aber die Quittungen und Belege aufbewahren, um im Zweifel die Verjährung zu dokumentieren. Übrigens: die Nichterfassung von Schließfachvermögen ist einer der aus meiner Sicht ganz großen Schwächen des Abkommens und in der Tat aus steuerpolitischen Gründen zu kritisieren.
Laufende Erträge fallen aber nicht unter die Amnestie?
Das lässt sich doch durch einfache Strukturierung vermeiden. Bei Gold und Schmuck gibt es das Problem ohnehin nicht. Und wenn man Geld in der Schweiz in einen Deckungsstock einer nach deutschem Steuerrecht akzeptierten Lebensversicherung steckt, aus dem einem zehn Jahre nichts zufließt, stellt sich das Problem ebenfalls nicht. Viele Leute haben auch Geld in solche Versicherungsmäntel gepackt, die vom Abkommen nicht betroffen sind. Solche Lösungen schützen im Übrigen auch vor der neu eingefügten Erbschaftsteuerklausel. Von daher kann man sagen, das Abkommen ist löchrig wie ein Schweizer Käse.
Wenn ich jetzt das Gold verkaufe und mir davon ein Haus kaufe, fragt doch der Fiskus, woher ich das Geld habe?
Dann sagen Sie, dass es aus unversteuerten Einkünften aus dem Jahr 2001 stammt. Wer klug ist, hat noch die Kaufbelege für das Gold.
Und wenn ich keine Quittungen habe?
Dann muss der Fiskus Ihnen nachweisen, dass das Geld nicht aus dem Jahr 2001 stammt. Das ist in der Regel kaum möglich.
Wie groß ist denn die Gefahr, dass der deutsche Fiskus nicht versteuerte Vermögen in der Schweiz entdeckt?
Wenn man es richtig angestellt hat - gering.
Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans will aber mit Hilfe der aufgekauften Steuer-CDs Jagd auf Sünder machen.
Das ist alles grober Unsinn! Es gibt und gab nicht einen einzigen Fall in Deutschland, in dem jemand allein aufgrund einer Steuer-CD verurteilt worden ist. Warum? Weil die Angaben darauf nie und nimmer beweisrechtlich als Indiz ausreichen, um jemanden zu verurteilen. Zum einem handelt es sich meist um Datenfragmente, zum anderen lassen sich EDV-Daten auch leicht fälschen. In der Vergangenheit hat es ja auch schon Fälle gegeben, dass auf den Steuer-CDs unbescholtene Steuerbürger, die stets alles rechtmäßig versteuert haben, als Steuersünder aufgelistet wurden. Jedes Gericht der Welt zerreißt Ihnen einen solchen vermeintlichen Beweis in der Luft.
Moment, dem früheren Post-Chef Klaus Zumwinkel wurde eine Steuer-CD zum Verhängnis.
Da gab es nur einen Verdacht aufgrund der Daten auf der Steuer-CD. Daraufhin ist die Staatsanwaltschaft zu Herrn Zumwinkel marschiert. Erst dort hat sie die entscheidenden, gerichtsfesten Unterlagen gefunden. Das ist ein erheblicher Unterschied.