Steueranwalt Koblenzer Schweizer Abkommen hat viele Schlupflöcher

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Quittungen für Gold aufbewahren

Typische Irrtümer und häufige Fragen zur Steuererklärung
Wenn die Steuererklärung einmal abgegeben ist, kann ich nichts mehr ändern.Das stimmt nicht. Solange noch kein Steuerbescheid ergangen ist, können alle Unterlagen und Belege beim Finanzamt nachgereicht werden. Auch, wer den Steuerbescheid bereits erhalten hat, kann grundsätzlich innerhalb eines Monats noch etwas nachreichen, erst nach dieser Frist wird der Bescheid bestandskräftig. „Danach wird es sehr kompliziert“, sagt Anita Käding, Steuerexpertin beim Bund der Steuerzahler. „Es gibt aber Fälle, in denen auch später noch etwas an der Steuererklärung geändert werden kann.“ Quelle: dpa
Wenn ich die Steuererklärung freiwillig abgegeben habe, kann ich mich vor einer Nachzahlung drücken.Das stimmt. „Steuerzahler können durch die freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung nur gewinnen“, sagt Anita Käding. Denn wer wider Erwarten keine Steuern zurückbekommt, sondern um Nachzahlung gebeten wird, kann den Antrag auf Einkommensteuerveranlagung wieder zurücknehmen. „Das funktioniert solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist, also innerhalb eines Monats, nachdem der Bescheid zugegangen ist“, so die Steuerexpertin. Einen Zwang zur Nachzahlung gebe es in der Regel nur dann, wenn der Arbeitgeber vorschriftswidrig zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat. Wenn der Steuerzahler jedoch zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, kann er einer etwaigen Nachzahlung nicht entkommen. Quelle: dpa
Wenn ich morgens zehn Kilometer ins Büro fahre und abends zehn Kilometer nach Hause, bekomme ich eine Entfernungspauschale für 20 Kilometer.Das stimmt nicht. Im Rahmen der Entfernungspauschale kann für den Arbeitsweg nur die einfache Entfernung berücksichtigt werden. Ein Entfernungskilometer entspricht also zwei Fahrtkilometern. Wenn die Arbeitsstelle zehn Kilometer von der Wohnung entfernt liegt, kann der Steuerzahler also pro Arbeitstag 10 x 0,30 Euro = 3 Euro als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Quelle: dpa
Wenn meine studierende Tochter Kosten für Fachbücher selbst nicht bei der Steuererklärung geltend machen kann, kann ich das tun.Das stimmt nicht. Grundsätzlich gilt: Das Finanzamt kann höchstens so viele Steuern erstatten, wie vorher gezahlt wurden. Wer also nur ein geringes Einkommen mit entsprechend niedrigen Abgaben hat, dem nutzen auch die höchsten Werbungskosten nichts. Eltern, deren Kinder hohe Ausgaben für das Studium haben, glauben deshalb häufig, sie könnten diese Ausgaben selbst geltend machen. Das funktioniert jedoch nicht. Quelle: dpa
Solange mein Kind noch nicht arbeitet, bekomme ich Kindergeld. Das stimmt nicht. Kindergeld wird maximal bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Bedingung dafür ist, dass sich das erwachsene Kind noch in der Ausbildung befindet. Anders herum gilt dies aber nicht. Besonderheiten gelten für erwachsene behinderte Kinder. Bei Kindern, die schon 25 Jahre alt sind, sich aber noch in der Ausbildung befinden, können gegebenenfalls Unterhaltszahlungen geltend gemacht werden. Quelle: dpa
Wenn Handwerker in meinem Haus Arbeiten verrichtet haben, kann ich das immer als Handwerkerleistung geltend machen.Das stimmt nur bedingt. Denn die erste Voraussetzung ist, dass die Arbeit wirklich vor Ort verrichtet wird. Nimmt ein Techniker die Waschmaschine zur Reparatur mit in seine Werkstatt, ist das keine typische Handwerkerleistung mehr. Außerdem darf die Rechnung nicht bar bezahlt werden, ansonsten erkennt das Finanzamt sie nicht an. Pro Jahr können 20 Prozent solcher Kosten, höchstens jedoch 1.200 Euro im Jahr als Steuerbonus anerkannt werden. Quelle: dpa
Wenn ich Studiengebühren bereits vergeblich in einer freiwilligen Steuererklärung geltend gemacht habe, kann ich das bei der nächsten Steuererklärung nicht noch einmal probieren.Das stimmt. Kosten, die beispielsweise im Jahr 2011 entstanden sind, können auch nur in der Steuererklärung für dieses Jahr geltend gemacht werden. „Die Annahme, Studienkosten könnten am Ende des Studiums gebündelt abgesetzt werden, ist ein Irrtum“, sagt Steuerexpertin Anita Käding. Da zu diesem Thema noch Gerichtsverfahren laufen, empfiehlt es sich, abzuwarten und die Steuererklärung – sofern man sie freiwillig macht – erst später abzugeben. „Ausfüllen sollte man die Formulare aber schon jetzt, denn im nächsten Jahr weiß man vielleicht nicht mehr so genau, welche Ausgaben man hatte“, empfiehlt Käding. Quelle: dpa

Unter das Steuerabkommen fallen nur die verbuchten Vermögen auf Konten. In der Schweiz schlummert aber auch allerhand in Schließfächern. Was empfehlen Sie für Gold, Diamanten und Tafelgeld, also anonyme Wertpapiere, deren Zinskupons Anleger abschneiden und einlösen können?

Das hängt davon ab, was Sie damit machen möchten. Wenn Sie auch nach dem Abkommen nicht wollen, dass diese Werte erfasst und legalisiert werden, dann lassen Sie sie im Schließfach am Zürcher Paradeplatz. Das führt dazu, dass erstens darauf keine Pauschalsteuer nach dem Abkommen zu zahlen ist und dass zweitens die Verjährungsfristen weiter laufen. Das betrifft zunächst schwarzes Vermögen aus den Jahren 2003 und 2004, das in den nächsten ein, zwei Jahren automatisch amnestiert wird. Man sollte aber die Quittungen und Belege aufbewahren, um im Zweifel die Verjährung zu dokumentieren. Übrigens: die Nichterfassung von Schließfachvermögen ist einer der aus meiner Sicht ganz großen Schwächen des Abkommens und in der Tat aus steuerpolitischen Gründen zu kritisieren.

Laufende Erträge fallen aber nicht unter die Amnestie?

Das lässt sich doch durch einfache Strukturierung vermeiden. Bei Gold und Schmuck gibt es das Problem ohnehin nicht. Und wenn man Geld in der Schweiz in einen Deckungsstock einer nach deutschem Steuerrecht akzeptierten Lebensversicherung steckt, aus dem einem zehn Jahre nichts zufließt, stellt sich das Problem ebenfalls nicht. Viele Leute haben auch Geld in solche Versicherungsmäntel gepackt, die vom Abkommen nicht betroffen sind. Solche Lösungen schützen im Übrigen auch vor der neu eingefügten Erbschaftsteuerklausel. Von daher kann man sagen, das Abkommen ist löchrig wie ein Schweizer Käse.

Wenn ich jetzt das Gold verkaufe und mir davon ein Haus kaufe, fragt doch der Fiskus, woher ich das Geld habe?

Dann sagen Sie, dass es aus unversteuerten Einkünften aus dem Jahr 2001 stammt. Wer klug ist, hat noch die Kaufbelege für das Gold.

Und wenn ich keine Quittungen habe?

Dann muss der Fiskus Ihnen nachweisen, dass das Geld nicht aus dem Jahr 2001 stammt. Das ist in der Regel kaum möglich.

Wie groß ist denn die Gefahr, dass der deutsche Fiskus nicht versteuerte Vermögen in der Schweiz entdeckt?

Wenn man es richtig angestellt hat - gering.

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans will aber mit Hilfe der aufgekauften Steuer-CDs Jagd auf Sünder machen.

Das ist alles grober Unsinn! Es gibt und gab nicht einen einzigen Fall in Deutschland, in dem jemand allein aufgrund einer Steuer-CD verurteilt worden ist. Warum? Weil die Angaben darauf nie und nimmer beweisrechtlich als Indiz ausreichen, um jemanden zu verurteilen. Zum einem handelt es sich meist um Datenfragmente, zum anderen lassen sich EDV-Daten auch leicht fälschen. In der Vergangenheit hat es ja auch schon Fälle gegeben, dass auf den Steuer-CDs unbescholtene Steuerbürger, die stets alles rechtmäßig versteuert haben, als Steuersünder aufgelistet wurden. Jedes Gericht der Welt zerreißt Ihnen einen solchen vermeintlichen Beweis in der Luft.

Moment, dem früheren Post-Chef Klaus Zumwinkel wurde eine Steuer-CD zum Verhängnis.

Da gab es nur einen Verdacht aufgrund der Daten auf der Steuer-CD. Daraufhin ist die Staatsanwaltschaft zu Herrn Zumwinkel marschiert. Erst dort hat sie die entscheidenden, gerichtsfesten Unterlagen gefunden. Das ist ein erheblicher Unterschied.

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