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Steuerbetrügereien Länder einig über schärfere Regeln für Selbstanzeige

Die Hürden für die strafbefreiende Selbstanzeige von Steuerbetrügern werden nochmals erhöht. Strafzuschläge werden angehoben, die Zeiträume zur Offenlegung verlängert. Details sind noch strittig. Die Union warnt, bei den strengeren Vorgaben nicht zu überziehen.

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Steuerhinterzieher im Ausland
Noch ist nicht sicher, ob und wie sich die Bedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige in Deutschland in den nächsten Monaten verändern werden. Doch in manchen Fällen muss ein Steuersünder nicht nur dem deutschen Fiskus, sondern auch Finanzbehörden im Ausland Rechenschaft ablegen. Welche Regeln dabei zu beachten sind, hat Rechtsanwalt Tom Offerhaus, Partner der Steuerberatungsgesellschaft WTS Group, in einer Studie zusammengefasst. Diese ist im Elitebrief erschienen.Quelle: Elitebrief Quelle: dpa
BelgienSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung beträgt sieben Jahre, Steuererhöhungen liegen zwischen 10 und 200 Prozent. Es drohen Geld- und Haftstrafen bis zu fünf Jahren und eine Anklage wegen Geldwäsche unabhängig von der Verjährungsfrist. Banken haben Anzeigepflichten gemäß der 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie.Regelungen zur Selbstanzeige Bis zum 31.12.2013 gab es die Möglichkeit zur Selbstanzeige. Es wurden Geldstrafen in Höhe einer zusätzlichen Steuer von 15 Prozent für einen 7-Jahreszeitraum fällig sowie ein pauschaler Steuersatz in Höhe von 35 Prozent auf das steuerlich noch nicht verjährte Vermögen. Seit dem 1. Januar 2014 sind keine Selbstanzeigen mehr möglich. Ab 2014 wird eine vollständige steuer- und strafrechtliche Verfolgung erwartet. Quelle: dpa
ChinaSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Besteuerung wird neu festgesetzt. Es droht eine Geldstrafe – nicht unter 50 Prozent und nicht mehr als der fünffache Betrag der nicht oder zu wenig entrichteten Steuer. Zudem kann es zu einer Haftstrafe kommen, wenn der Steuerzahler aktiv und vorsätzlich mittels bestimmter Maßnahmen Steuern hinterzieht.Regelungen zur Selbstanzeige Bei freiwilliger Nacherklärung ist eine Reduzierung der Strafe möglich, bei geringeren Vergehen auch eine Straffreiheit. Quelle: rtr
DänemarkSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDas Einkommen wird um das Einkommen, auf das Steuern hinterzogen wurden, erhöht. Es droht eine Geldstrafe – abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuern sowie subjektiven Elementen in Höhe des halben, vollen oder doppelten Steuerhinterziehungsbetrags. Möglich ist auch eine Haftstrafe von bis zu acht Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Steuerhinterziehung verjährt bei einem Betrag von weniger als 500.000 Dänischen Kronen nach fünf Jahren, bei höheren Beträgen nach zehn Jahren. Straffreiheit ist möglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sofern höchstens 100.000 Dänische Kronen hinterzogen wurden. Ein Vergleich oder eine Haftstrafe ohne oder mit Bewährung ist abhängig von der hinterzogenen Steuer. Quelle: dpa
DeutschlandSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenEs müssen die Steuerbescheide der letzten zehn Jahre verändert werden. Die hinterzogene Summe muss nachgezahlt werden, hinzu kommen sechs Prozent Zinsen pro Jahr. Es droht eine Geldstrafe sowie eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen auch zehn Jahre.Regelungen zur Selbstanzeige Die Zahlung der resultierenden Steuer zuzüglich Zinsen sowie gegebenenfalls einer zusätzlichen Gebühr von fünf Prozent bei hinterzogenen Steuern von mindestens 50.000 Euro für eine strafbare Handlung (zum Beispiel eine falsche Steuererklärung) kann zur vollständigen Straffreiheit führen. Quelle: dpa
EstlandSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenZinserträge von Banken der EWR-Länder sind einkommensteuerfrei. Pro Tag werden 0,06 Prozent Zinsen fällig. Neben einer Geldstrafe droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Es existieren keine Vorschriften zur Selbstanzeige. Steuerhinterziehung verjährt nach fünf Jahren. Die Selbstanzeige wirkt als strafmildernder Umstand bei Bestimmung der Geldstrafe. Quelle: dpa
FrankreichSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Steuerschuld wird neu festgesetzt. Zusätzlich werden pro Monat Zinsen in Höhe von 0,4 Prozent fällig. Hinzu kommen Strafzahlungen von 40 oder 80 Prozent plus – bei Nichtoffenlegung des ausländischen Kontos - 1.500 beziehungsweise 10.000 Euro oder fünf Prozent, falls der Saldo mehr al 50.000 Euro beträgt. Es droht eine Geldstrafe von 500.000 bis 1.000.000 Euro sowie eine Haftstrafe von fünf bis sieben Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Die Reduzierung der Geldbußen oder -strafen hängt von der Eigenschaft als passiver Steuerzahler (Schenkung, Erbschaft) oder aktiver Steuerzahler ab. Strafzahlungen können sich um 15 oder 30 Prozent reduzieren, Geldstrafen um 1,5 oder drei Prozent. Verjährung: Einkommensteuer 2006, Vermögensteuer 2007,Geldstrafe 2009. Quelle: AP

Für Steuerbetrüger wird es künftig teurer und schwieriger, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Die Finanzminister der Länder verständigten sich am Donnerstag in Berlin darauf, die Regeln für die umstrittene strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung nochmals deutlich zu verschärfen.

So soll der Zuschlag bei schwerer Steuerhinterziehung künftig erhöht und der Zeitraum zur Offenlegung von bisher fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Differenzen gibt es unter anderem in der Frage, ob der Hinterziehungsbetrag, ab dem der Strafzuschlag fällig wird, von derzeit 50.000 Euro gesenkt werden sollte. Auslöser für die strengeren Regeln war auch der Fall des Steuersünders und früheren FC-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß.

Zehn goldene Regeln für die Selbstanzeige

Offen ist auch, wie stark Zuschläge bei schwerer Steuerhinterziehung angehoben werden sollen. Die strittigen Fragen sollen bis Anfang Mai geklärt werden. Die Unions-Fraktion warnte vor zu hohen Hürden. Die Selbstanzeige müsse weiter handhabbar bleiben. Auch angesichts der geplanten Verschärfungen meldeten Finanzämter zuletzt einen deutlichen Anstieg der Selbstanzeigen reuiger Steuerbetrüger.

Nach Länder-Angaben soll nach jetzigem Stand der Strafzuschlag bei hinterzogenen Beträgen über 50.000 Euro künftig 10 Prozent betragen. Er beträgt bisher fünf Prozent und wird zusätzlich zum Verzugszins von sechs Prozent erhoben. Zudem müssten Steuerhinterzieher künftig in allen Fällen Angaben für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren offenlegen. Damit sei auch die umgehende Nachzahlung der hinterzogenen Steuern für den Zehn-Jahreszeitraum zwingend, um straffrei zu bleiben. Die Strafverfolgungsverjährung solle dazu auch bei einfacher Hinterziehung auf zehn Jahre ausgedehnt werden.

Welche Strafen Steuertricksern drohen

Der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl (SPD) erklärte: „Wir werden am Ende eine gute Lösung vorlegen, davon bin ich überzeugt.“ In einer Vorlage der Ministerrunde vom Donnerstag heißt es: „Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und muss konsequent bekämpft werden.“ Sie dürfe daher im Interesse der ehrlichen Steuerzahler kein kalkulierbares und hinnehmbares Risiko für Steuerhinterzieher sein.

Die Finanzminister der Länder lassen prüfen, ob auch Zuschläge unterhalb 50.000 Euro möglich sind, der Strafzuschlag höher als zehn Prozent ausfallen kann und ob eine Obergrenze machbar ist. Auch soll erörtert werden, ob eine Obergrenze für die Wirksamkeit der Selbstanzeige möglich ist. Auch geht es darum, wie eine komplette, aller Steuerarten umfassende Selbstanzeige aussehen muss.

Der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD) sprach von einem Durchbruch für mehr Steuergerechtigkeit. Er hoffe, dass die Regeln Anfang 2015 in Kraft treten. Hessens Ressortchef Thomas Schäfer (CDU) sagte hr-INFO, nur wenn sich Steuerhinterzieher weiter selbst anzeigen, komme man auch an große Summen heran.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Michael Meister (CDU), erklärte: „Die Selbstanzeige darf kein bequemer Ausweg für den Steuerhinterzieher sein.“ Da das Instrument der Selbstanzeige weiter rechtssicher und handhabbar ausgestaltet sein müsse, seien Details noch zu klären. Unions-Fraktionsvize Ralph Brinkhaus (CDU) warnte: „Wenn wir die Hürden so hoch ziehen, dass keiner sie mehr erfüllt, dann ist nichts gewonnen.“ Außerdem dürfe nicht jedes Fehlverhalten kriminalisiert werden. Die Selbstanzeige bringe ein Zigfaches mehr an Einnahmen als Steuer-CDs.

Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) sagte in der ARD, es müsse geklärt werden, „ob es irgendwo eine Grenze geben muss, an der generell die Selbstanzeige nicht mehr greift“. Es sei schon ein Unterschied, ob man 500.000 Euro oder 30 Millionen anzeige.

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