




Es gleicht einem jährlich wiederkehrenden Ritual: Rückt die Frist für die Abgabe näher, wächst bei vielen der Wunsch nach einer Vereinfachung der jährlichen Steuererklärung: Irgendein Politiker verleiht dann der Sehnsucht nach der Steuererklärung auf dem Bierdeckel Ausdruck. Den Begriff etablierte seinerzeit der CDU-Politiker Friedrich Merz, damals stellvertretender Fraktionsvorsitzender im Bundestag.
Diesmal sind es erneut Unionspolitiker, eine Gruppe um den Abgeordneten Carsten Linnemann, die konkrete Vorschläge zur Erleichterung der Steuererklärung gemacht haben und dafür werben, dieses Vorhaben in das Wahlprogramm der CDU aufzunehmen. Kern der Idee: Eine „Vereinfachungspauschale“ von 2000 Euro soll möglichst viele steuerrelevante Einzelposten von Arbeitnehmern zusammenfassen. Linnemann glaubt, dass die meisten Steuerpflichtigen dadurch in nur 30 Minuten mit ihrer Steuererklärung fertig wären – auch wenn die Steuererklärung dann noch immer nicht auf einen Bierdeckel passt. Der höhere Pauschbetrag soll nämlich dazu führen, dass deutlich weniger Belege zusammengetragen werden müssen.
Tipps zur Steuererklärung
Wer seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 selbst anfertigt, muss sie bis zum 31. Mai 2015 abgegeben. Wer mehr Zeit braucht, kann beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Erledigt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung, endet die Frist erst am 31. Dezember 2016.
Ab 2017 sollen sich die Abgabefristen sowohl mit als auch ohne Steuerberater um jeweils zwei Monate verlängern. Dann können jedoch höhere und pauschale Verspätungszuschläge fällig werden: Pro Monat Fristüberschreitung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro. Wer eine die Steuererklärung selbst ausfüllt und eine Steuerrückzahlung erhält, soll davon nicht betroffen sein.
Damit das Finanzamt die Steuererklärung schnell bearbeiten kann und keine Nachfragen stellen muss, sollten Steuerzahler zu allen Rückforderungen Belege mitschicken. Um die Werbungskosten zu begründen, kann es hilfreich sein, den ausgeübten Beruf möglichst genau anzugeben. Ansonsten setzen die Finanzbehörden zunehmend auf die beleglose Steuererklärung und fordern diese nur bei Bedarf an. Bestimmte Belege wie zum Beispiel Spendenquittungen müssen jedoch nach wie vor im Original eingereicht werden.
Wer seine Steuererklärung selbst erledigt, sollte auf jeden Fall die Anleitung (von dort aus auf Steuerformular > Einkommensteuer > Einkommensteuer 2016 klicken) lesen, die das Bundesfinanzministerium in seinem Formularkatalog veröffentlicht. "Das Finanzamt setzt voraus, dass der Steuerzahler sich diese Anleitung genau durchgelesen hat", heißt es beim Bund der Steuerzahler.
Um den Steuerbescheid später kontrollieren zu können, sollten Steuerzahler eine Kopie ihrer Steuererklärung behalten - entweder gedruckt oder gespeichert als Datei. Gute Steuersoftware unterstützt sowohl den elektronischen Versand als auch den späteren Abgleich mit dem elektronisch übermittelten Steuerbescheid.
Bevor Steuerzahler ihre Erklärung beim Finanzamt abgeben, sollten sie sich über laufende Verfahren zum Steuerrecht informieren. Häufig lässt sich die Rechtsprechung auf den persönlichen Fall übertragen. Auch, wenn ein Sachverhalt noch nicht endgültig geklärt ist, kann es sich lohnen die Ausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen. Bei positivem Prozessausgang besteht auch nach vielen Jahren noch die Chance auf eine Steuererstattung. In der Steuererklärung sollte das Aktenzeichen des Verfahrens gleich angegeben werden.
Seit 2012 sind sehr viel mehr Steuerzahler verpflichtet, ihre Steuererklärung elektronisch zu übermitteln. Ausgenommen von Pflicht sind Arbeitnehmer, die keine sogenannten Gewinneinkünfte haben.
Das Konzept mag gut oder schlecht durchdacht sein, aber allein die Aussicht auf deutliche Vereinfachung hat eindeutig Charme. Denn zweifellos gibt es unterhaltsameren Zeitvertreib als das Sortieren von Belegen und Ausfüllen von Steuerformularen. Ob der Vorschlag in den Gremien der Union Gehör findet, ist aber noch offen. Bis auf weiteres bleibt den Steuerzahlern der jährliche Papierkrieg also nicht erspart. Damit die Steuererklärung den Aufwand lohnt, erklärt WirtschaftsWoche Online, worauf es bei der diesjährigen Steuererklärung ankommt und welche Änderungen in diesem Jahr zu berücksichtigen sind.





Alle Steuermerkmale richtig?
Im März fangen die Finanzämter in aller Regel mit der Bearbeitung der Steuererklärungen an. Inzwischen müssten auch sämtliche dafür notwendige Dokumente bei den Steuerzahlern eingetroffen ein: Nachweise über Versicherungsbeiträge, Depotauszüge, Belege über laufende Kredite, Sparverträge und vieles mehr. Vor allem auf ein Schreiben dürften Angestellte gewartet haben: die Lohnsteuerbescheinigung. Seit 2013 werden die Lohndaten allerdings vom Arbeitgeber an die zuständige Behörde elektronisch übermittelt – und können ihrerseits die „elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale – kurz ELStAM – bei der Finanzverwaltung abrufen. Arbeitnehmer erhalten im Frühjahr lediglich ein Schreiben vom Arbeitgeber mit einer Übersicht der übertragenen Daten. Laut Gesetz müssen Arbeitgeber dieses Schreiben bis zum 28. Februar zugestellt haben. Spätestens dann kann die Steuererklärung für das Jahr 2012 fertig gestellt werden.