Die neue WiWo App Jetzt kostenlos testen
Download Download

Steuererklärung 2012 So gibt es Geld zurück vom Fiskus

Für nicht wenige ist die jährliche Steuerrückzahlung ein wichtiger Bestandteil des Jahreseinkommens. Höchste Zeit, sich das Geld zu holen. Das Wichtigste für die optimale Steuerrückzahlung.

  • Artikel teilen per:
  • Artikel teilen per:
Wie sich die Steuern 2013 verändern
Aufbewahrungsfristen: Für Unternehmen soll es eine weitere Steuervereinfachung gebe – einige Aktenordner können bald aussortiert werden. Künftig müssen Firmen Rechnungen und Belege nicht mehr zehn Jahre aufbewahren. Von 2013 an gilt eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren und ab 2015 von dann dauerhaft sieben Jahren. Nach Angaben der Koalition kann sich der Aufwand für die Unternehmen damit um bis zu 2,5 Milliarden Euro reduzieren. Quelle: dpa
„Goldfinger“: Die schwarz-gelbe Koalition geht gegen ein Steuersparmodell vor, mit dem Top-Verdiener mit Goldanlagen den Fiskus zunehmend austricksen. Dabei werden Rohstoffe oder Edelmetalle über Auslandsgesellschaften gekauft, was zunächst zu Verlusten führt und die Steuerlast senkt. Quelle: dpa
„Goldfinger“: Werden die Metalle später verkauft, entstehen zwar Gewinne. Diese wirken sich aber bei Top-Verdienern wegen der Doppelbesteuerungsabkommen nicht auf die Besteuerung in Deutschland aus. Die Einnahmeausfälle für den Staat summieren sich Schätzungen zufolge auf jährlich 700 Millionen Euro – aufgrund der zweifelhaften Legalität wurde der Steuertrick nach dem James-Bond-Bösewicht benannt, der seine Opfer in Gold hüllte. Quelle: dapd
Elektroautos: Teil des Gesetzespakets sind weitere Steueranreize für Elektroautos als Dienstwagen. Nach heutigem Recht muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Bei dieser Regelung gilt das Elektroauto wegen der höheren Anschaffungskosten finanziell aber als unattraktiv – doch das soll sich ändern. Quelle: dpa
Elektroautos: Denn Nutzer eines Strom-Firmenwagens hätten wegen des höheren Listenpreises einen weit größeren geldwerten Vorteil zu versteuern. Bei E-Fahrzeugen soll nun die sehr teure Batterie ausgeklammert werden; ihr Anteil am Wert des Fahrzeugs würde dann nicht mehr die Steuerlast erhöhen. Quelle: dpa
Private Bildungseinrichtungen: Umsatzsteuerfrei bleiben private Musik-, Tanz- und Ballettschulen. Ursprünglich sollten alle privaten Bildungseinrichtungen, die nicht der Berufsvorbereitung dienen, mit der Umsatzsteuer von 19 Prozent belegt werden. Die Neuregelungen zur Umsatzsteuerfreiheit von Bildungsleistungen sind insgesamt aus dem Regierungsentwurf herausgenommen worden. Dies betrifft auch gewerbliche Fortbildungsinstitute, die damit wie gehabt vorsteuerberechtigt bei der Umsatzsteuer sind. Quelle: dpa
Wehrsold: Nicht mehr Bestandteil der Gesetzespläne ist die ursprünglich vorgesehene Besteuerung des Wehrsolds. Die Bezüge von Reservisten bleiben steuerfrei. Beim freiwilligen Wehrdienst wird der Grundwehrsold freigestellt. Durch den steuerlichen Grundfreibetrag und Pauschalen werden auch darüber hinausgehende Bezüge weitgehend steuerlich verschont. Verzichtet wird aber auf das vorgesehene Kindergeld für Eltern freiwillig Dienender. Quelle: dapd

Es gleicht einem jährlich wiederkehrenden Ritual: Rückt die Frist für die Abgabe näher, wächst bei vielen der Wunsch nach einer Vereinfachung der jährlichen Steuererklärung: Irgendein Politiker verleiht dann der Sehnsucht nach der Steuererklärung auf dem Bierdeckel Ausdruck. Den Begriff etablierte seinerzeit der CDU-Politiker Friedrich Merz, damals stellvertretender Fraktionsvorsitzender im Bundestag.

Diesmal sind es erneut Unionspolitiker, eine Gruppe um den Abgeordneten Carsten Linnemann, die konkrete Vorschläge zur Erleichterung der Steuererklärung gemacht haben und dafür werben, dieses Vorhaben in das Wahlprogramm der CDU aufzunehmen. Kern der Idee: Eine „Vereinfachungspauschale“ von 2000 Euro soll möglichst viele steuerrelevante Einzelposten von Arbeitnehmern zusammenfassen. Linnemann glaubt, dass die meisten Steuerpflichtigen dadurch in nur 30 Minuten mit ihrer Steuererklärung fertig wären – auch wenn die Steuererklärung dann noch immer nicht auf einen Bierdeckel passt. Der höhere Pauschbetrag soll nämlich dazu führen, dass deutlich weniger Belege zusammengetragen werden müssen.

Tipps zur Steuererklärung

Das Konzept mag gut oder schlecht durchdacht sein, aber allein die Aussicht auf deutliche Vereinfachung hat eindeutig Charme. Denn zweifellos gibt es unterhaltsameren Zeitvertreib als das Sortieren von Belegen und Ausfüllen von Steuerformularen. Ob der Vorschlag in den Gremien der Union Gehör findet, ist aber noch offen. Bis auf weiteres bleibt den Steuerzahlern der jährliche Papierkrieg also nicht erspart. Damit die Steuererklärung den Aufwand lohnt, erklärt WirtschaftsWoche Online, worauf es bei der diesjährigen Steuererklärung ankommt und welche Änderungen in diesem Jahr zu berücksichtigen sind.

Das senkt die Steuerlast
Außergewöhnliche BelastungenIm Mantelbogen für die Einkommensteuererklärung können sogenannte außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden, die die Steuerlast senken. Was genau als solche Belastung gilt, ist im Steuergesetz nicht klar abgegrenzt. „Wie der Name schon sagt, müssen es aber finanzielle Belastungen sein, die besonders sind und nicht jeden Steuerzahler betreffen“, sagt Wolfgang Wawro, Steuerberater und Vorstandsmitglied des Deutschen Steuerberaterverbandes. Einige Beispiele werden in dem Formular des Finanzamts genannt. Quelle: dpa
Behinderte Menschen und HinterbliebeneWer behindert ist, kann sich einen Behindertenpauschbetrag anrechnen lassen. Dieser richtet sich nach dem Umfang und der Art der Behinderung und liegt zwischen 310 Euro und 3.700 Euro jährlich. Hinterbliebenen wird unter besonderen Umständen ein Hinterbliebenenpauschbetrag von jährlich 370 Euro gewährt. Quelle: ZB
Pflege-PauschbetragPersonen, die einen hilflosen Angehörigen persönlich und unentgeltlich in der eigenen oder in der Wohnung des hilflosen Menschen pflegen, können dafür einen Pflege-Pauschbetrag bekommen. Dieser liegt bei 924 Euro. Auch dies gilt als außergewöhnliche Belastung. Quelle: dpa
Unterhaltszahlungen an bedürftige PersonenSteuerzahler, die eine bedürftige Person – beispielsweise die Großmutter oder ein Kind, für das kein Kindergeld gewährt wird – finanziell unterstützen, können auch dies als außergewöhnliche Belastung geltend machen. „Die Bedürftigkeit muss jedoch nachgewiesen werden“, sagt der Berliner Steuerberater Wolfgang Wawro. „Wenn Eltern ihren Sohn unterstützen, weil dieser zu faul zum Arbeiten ist, gilt er nicht als bedürftig und die Ausgaben wirken nicht steuermindernd.“ Wenn der Sohn aber wegen seines Studiums kein eigenes Einkommen hat, wird die Unterhaltszahlung vom Finanzamt anerkannt. Quelle: dpa
Andere außergewöhnliche BelastungenIm Mantelbogen der Steuererklärung findet sich zudem die Rubrik „andere außergewöhnliche Belastungen“. Als Beispiele werden Ehescheidungskosten, Fahrtkosten behinderter Menschen, Krankheitskosten, Kurkosten und Pflegekosten genannt. „Ehescheidungskosten sind außergewöhnliche Belastungen, weil ohne Gericht und Anwalt eine Ehe nicht geschieden werden kann“, erklärt Steuerberater Wawro. Quelle: dpa
SonderausgabenDie zweite große Kategorie von Ausgaben, die sich steuermindernd auswirken, sind Sonderausgaben. Was dazu zählt, ist in Paragraph zehn des Einkommensteuergesetzes geregelt. „Die Grenzen sind hier relativ starr“, sagt Steuerberater Wawro. „Wie der Name schon sagt, sind das besondere Ausgaben, die – anders als Betriebsausgaben oder Werbungskosten – nicht im Zusammenhang zu den Einkünften oder dem Betrieb stehen.“ Hinter der Begünstigung stecke häufig ein konkretes Interesse des Staates. So lassen sich etwa Versicherungen als Sonderausgaben geltend machen, denn es ist staatlich gewünscht, dass die Bürger für gegen bestimmte Risiken absichern. Zu diesen Versicherungen zählen beispielsweise: Sozialversicherungsbeiträge in die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung, Berufsunfähigkeits-/ Erwerbsminderungsversicherung, Unfallversicherung. Sachversicherungen wie Hausrat-, Feuer-, Diebstahl- und Voll- oder Teilkaskoversicherungen beim Auto sowie Rechtschutzversicherungen gehören nicht dazu. Quelle: dpa
AltersvorsorgeFür das Alter vorsorgen lohnt sich doppelt. Denn Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, für berufliche Versorgungswerke und Rürup-Verträge mindern die Steuerlast. Sie können unter der Rubrik Sonderausgaben angegeben werden. Für Alleinstehende werden pro Jahr maximal 20.000 Euro anerkannt (40.000 Euro für Eheleute). Tatsächlich von der Steuerlast abgezogen werden 72 Prozent (für 2011) dieser Ausgaben, also maximal 14.400 Euro. Jedes Jahr erhöht sich der Abzugsprozentsatz um zwei Prozent, bis im Jahr 2025 100 Prozent erreicht sind. Quelle: dpa

Alle Steuermerkmale richtig?

Im März fangen die Finanzämter in aller Regel mit der Bearbeitung der Steuererklärungen an. Inzwischen müssten auch sämtliche dafür notwendige Dokumente bei den Steuerzahlern eingetroffen ein: Nachweise über Versicherungsbeiträge, Depotauszüge, Belege über laufende Kredite, Sparverträge und vieles mehr. Vor allem auf  ein Schreiben dürften Angestellte gewartet haben: die Lohnsteuerbescheinigung. Seit 2013 werden die Lohndaten allerdings vom Arbeitgeber an die zuständige Behörde elektronisch übermittelt – und können ihrerseits die „elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale – kurz ELStAM – bei der Finanzverwaltung abrufen. Arbeitnehmer erhalten im Frühjahr lediglich ein Schreiben vom Arbeitgeber mit einer Übersicht der übertragenen Daten. Laut Gesetz müssen Arbeitgeber dieses Schreiben bis zum 28. Februar zugestellt haben. Spätestens dann kann die Steuererklärung für das Jahr 2012 fertig gestellt werden.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%