Steuererklärung 2015 Steuerrückzahlung leicht gemacht

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Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen

Belegstapel Nummer sechs senkt direkt die Steuerschuld. Wer 2014 Handwerker oder Dienstleister mit Arbeiten an Haus oder Wohnung beschäftigt hat, kann die Rechnungen mit der Steuererklärung einreichen. 20 Prozent der Arbeitslöhne – also ohne Material oder Leihgebühren für notwendiges Gerät – zieht das Finanzamt direkt von der Steuerlast ab. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitslohn gesondert ausgewiesen ist und per Überweisung gegen Rechnung beglichen wurde. Die Bezahlung muss per Kontoauszug belegt werden.

Die absurdesten Steuervorteile
CO2-Ausgleich für den UrlaubsflugEine Erholungsreise kann zwar nicht abgesetzt werden - wohl aber die Kosten für einen CO2-Ausgleich. Wer klimabewusst reist, kann die Mehrkosten von der Steuer absetzen. Beim CO2-Ausgleich kann der Flugpassagier einer Klimaschutzorganisation Geld als Wiedergutmachung für die Umweltverschmutzung durch den CO2-intensiven Flugverkehr überweisen. Damit das Geld abgesetzt werden kann, muss die Klimaschutzorganisation steuerbegünstigt sein - also etwa ein gemeinnütziger Verein oder eine Stiftung. Ähnliche Möglichkeiten gibt es mittlerweile auch bei Zug- und Schiffreisen. Quelle: dpa
Kosten für Perücken oder HaartransplantationenGute Perücken oder Toupets sind teuer. Wer seine Haare krankheitsbedingt verloren hat , kann die Kosten für Haarersatz von der Steuer absetzen. Wichtig: Vor einer Haartransplantation oder Perückenanfertigung sollte ein ärztliches Attest vorliegen. Quelle: dpa/dpaweb
Kosten für AntibabypilleIst die Schwangerschaftsverhütung oder die Einnahme der Pille aus anderen Gründen medizinisch notwendig, können die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Neben der Empfängnisverhütung können auch Akne oder Zyklusstörungen ein Grund für die Antibabypille sein. Quelle: dpa
Kosten für Viagra-TablettenOb Viagra oder andere Potenzmittel: Wurde das Medikament vom Arzt verschrieben, sind die Ausgaben dafür als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar. Viagra ist in Deutschland verschreibungspflichtig. Ob Viagra oder Antibabypille: Quittungen und ärztliche Verschreibung sollten aufbewahrt und der Steuererklärung im Original beigefügt werden, um die Ausgaben belegen zu können. Quelle: dpa
Föhn als ArbeitsmittelKommt ein Föhn als Arbeitsmittel zum Einsatz, kann er von der Steuer abgesetzt werden. Ein entsprechendes Urteil fällte der Bundesfinanzhof bereits im Jahr 1970 (Bundessteuerblatt, BStBl. 1971 II S. 17). In dem Fall ging es um einen Architekten, der in seinem Büro einen Föhn ausschließlich zum Trocknen seiner Tusche einsetzte. Er durfte daher die Kosten für das Heißluftgerät vollständig von der Steuer absetzen. Quelle: dpa
Schutz vor ElektrosmogTinnitus, Migräne, Panikattacken: bis zu sechs Prozent der Deutschen halten sich laut Bundesamt für Strahlenschutz für "elektrosensibel". Viele Betroffene lassen ihre Wohnung zum Schutz vor Elektrosmog professionell abschirmen - das kann ganz schön teuer werden. Einen Teil der Kosten können Betroffene als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Quelle: AP
Kosten für neue Möbel wegen FormaldehydbelastungPuh, hier stinkt's - wer Möbel hat, die so stark mit Formaldehyd belastet sind, dass es als gesundheitsgefährdend eingestuft werden muss, kann die Kosten für neues Mobiliar von der Steuer absetzen. Dies gilt dann als außergewöhnliche Belastung, urteilte der Bundesfinanzhof im Mai 2002 (BStBl. 2002 II S. 592). Wichtig ist dabei, dass vor dem Kauf der neuen Einrichtung ein Gutachten vorliegt, das die Formaldehydbelastung bescheinigt. Quelle: dpa

Zahlreiche Leistungen können Steuerzahler hier angeben: die Schornsteinfeger-Gebühr ebenso, wie die Kosten für den Gärtner, die Pflegekraft oder den Waschmaschinen-Service. Auch wer umgezogen ist, kann die Ausgaben für Umzugshelfer und Spediteur geltend machen. Ist der Umzug allerdings beruflich bedingt, gehören die Aufwendungen zu den Werbungskosten (siehe oben).

Entscheidend ist, dass die Arbeiten im Haushalt oder auf dem zum Haushalt gehörenden Grundstück stattfanden. Auch Mieter können ihren Anteil an in der Nebenkostenabrechnung enthaltenen Handwerkerkosten geltend machen. Dafür benötigen sie nur eine Bescheinigung des Vermieters oder des Hausverwalters.

Diese Begriffe sollten Sie kennen

Kapitaleinkünfte

Wer Einnahmen aus Kapitalvermögen oder vermieteten Immobilien hatte, benötigt noch einen siebten Belegstapel. Daraus sollten die Jahresbescheinigungen der Banken, Bausparkassen oder Investmentgesellschaften landen. Auch Steuerbescheinigungen bei einbehaltener Abgeltungssteuer – auch Kapitalertragsteuer oder Zinsabschlagsteuer genannt – gehören hier hin. Wer Wertpapiere verkauft hat, muss realisierte Verluste wie Gewinne belegen.

Vermieter können hier auch noch Ausgaben für Bauarbeiten, Reparaturen, Makler, Grundsteuer, Notarkosten und vieles mehr geltend machen. Auch Sonderabschreibungen für Baudenkmäler oder Gebäudesanierungen senken die Steuer.

Sortierte Belege sind die halbe Steuererklärung

Wer seine Belege zusammen hat, kann die Steuererklärung meist ohne großen Aufwand mit Hilfe einer Steuersoftware selber machen. Aber auch Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater freuen sich über gute Vorbereitung. Beim Steuerberater kann das sogar das Honorar senken, da er für jede Tätigkeit ein gesondertes Honorar nach Vergütungsordnung verlangt. Darin stehen die Kosten für verschiedenste Aufgaben, abhängig von der Summe der positiven Einkünfte, dem sogenannten Gegenstandswert.

Bei Lohnsteuerhilfevereinen sind die Jahresbeiträge hingegen nur abhängig vom Einkommen zuzüglich einer kleinen, einmaligen Aufnahmegebühr. Dafür bekommt das Mitglied neben der Erstellung seiner Einkommensteuererklärung jederzeit Beratung und Hilfe in steuerlichen Fragen. Das lohnt sich, wenn sich mal wieder die Lebensumstände und Einkommensverhältnisse plötzlich ändern.

Niedrige Zinsen verderben jede Geldanlage. Doch es geht auch anders. Die Strategien unterscheiden sich jedoch je nach Anlagebetrag deutlich. Wie Sie mehr aus Ihrem Vermögen machen, lesen Sie hier.
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