Um Steuern zu sparen, ist also auch ein Kassensturz nötig. Steht etwa die Anschaffung einer Brille oder teuren Zahnersatzes an und die Zumutbarkeitsgrenze ist schon erreicht, machen sich die Ausgaben unmittelbar steuersenkend bemerkbar, wenn sie noch in diesem Jahr erfolgen.
Ist die Zumutbarkeitsgrenze jedoch in weiter Ferne, kann es sich lohnen, die Anschaffung und Zahlung von Brille und Prothese ins kommende Jahr zu verschieben, damit dann der zumutbare Eigenanteil deutlich überschritten wird.
Die Grenze überschreitet zum Beispiel regelmäßig, wer privat versichert ist und die Versicherungsbeiträge gleich für bis zu zweieinhalb Jahre im Voraus bezahlt. Die Finanzämter erkennen diese Beitragszahlungen als Sonderausgaben an. Meist sind damit aber auch schon die absetzbaren Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft. Damit ergeben sich jedoch Spielräume im Folgejahr, um andere Ausgaben für Altersvorsorge und Versicherungen geltend zu machen.
Das gleiche Prinzip der strategisch geplanten Ausgaben ist auch auf Werbungskosten, Handwerker, haushaltsnahe Dienstleistungen oder die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter anwendbar. Wer die Ausgaben in diesen Bereichen möglichst in einem Jahr bündelt, erzielt in der Regel eine höhere Steuerersparnis.
Besonders effektiv beim Steuern sparen sind Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen. Absetzbar ist aber nur der Lohnkostenanteil, maximal 6000 Euro im Jahr bei Handwerkern, maximal 20.000 Euro. 20 Prozent dieser Ausgaben werden direkt von der Steuerschuld abgezogen. Es kann sich daher auch lohnen, Handwerkerrechnungen über den Jahreswechsel zu splitten, um die Chance auf eine Steuerersparnis in zwei Jahren nutzen zu können.