Steuererklärung So retten Sie Ihre Steuerrückzahlung

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Ausgaben steuerrelevant gestalten

Tücken bei Vermietung an Verwandte

Wer ein Haus oder eine Wohnung an nahe Verwandte vermietet, kann die Kosten für Instandhaltung und Bewirtschaftung der Immobilie von der Steuer absetzen. Das geht aber nur, wenn der Mietvertrag bestimmten Mindestanforderungen genügt. Beispielsweise darf die Miete nicht mehr als ein Drittel unter dem ortsüblichen Mietpreis für ein gleichwertiges Objekt liegen.

Außerdem muss der Mietvertrag den üblichen Standards entsprechen. Zum Beispiel sollte die Miete pünktlich überwiesen werden, Barzahlung stößt dem Finanzamt auf. Auch eine jährliche Nebenkostenabrechnung sollte erstellt werden.

Vergessen, aber nicht verschenkt

Eine weitere große Fehlerquelle entsteht durch die Vergesslichkeit der Steuerzahler oder Änderungen im Steuerrecht. Beispielsweise können inzwischen auch häusliche Arbeitszimmer wieder abgesetzt werden, wenn sie den Mittelpunkt des Arbeitslebens bilden. Auch der teilweise beruflich genutzte Computer wirkt sich steuermindernd aus.

Nach Angaben von Steuerberatern werden auch die Kosten für die Reinigung der Arbeitskleidung, Bewirtungskosten in beruflichem Zusammenhang oder Anwaltskosten für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen gern vergessen. Wer auf dem Weg zur oder von der Arbeit nach Hause einen Unfall hatte, kann die Unfallkosten ebenfalls steuermindernd nutzen.

Was sich alles von der Steuer absetzen lässt - und was nicht

Steuererklärung korrigieren

Wer nach Abgabe der Steuererklärung feststellt, dass er bestimmte Angaben vergessen oder an falscher Stelle gemacht hat, kann sich die Steuervorteile auch im Nachhinein noch sichern. Dazu muss er nur eine Korrektur vornehmen und sie dem Finanzamt mitteilen.

Solange noch kein Steuerbescheid vorliegt, ist eine Korrektur der Angaben besonders einfach. In der Regel genügt eine schriftliche und formlose Mitteilung an das Finanzamt. In dem Schreiben sollten die fehlerhaften Einträge, die richtigen Daten genannt und um Korrektur gebeten werden. Manche Sachbearbeiter im Finanzamt nehmen Korrekturen sogar aufgrund eines Telefongesprächs vor, allerdings können sie auch auf der Schriftform bestehen.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?

Einspruchsfrist beachten

Liegt der Steuerbescheid vor, ist die Korrektur der Steuererklärung auf direktem Wege nur noch innerhalb der Einspruchsfrist möglich. Der Steuerbescheid gilt am dritten Werktag nach Aufgabe bei der Post als zugestellt. Von da an läuft die Einspruchsfrist exakt einen Monat lang. Fällt das Ende der Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der darauffolgende Werktag als Fristende.

Der Einspruch zum Bescheid muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Darin sind die fehlerhaften Angaben sowie ihre Korrekturen klar zu nennen. Eine bestimmte Form ist nicht nötig.

Nach Ablauf der Einspruchsfrist bleibt Steuerpflichtigen nur noch der Rechtsweg. Um Korrekturen vor Gericht durchzusetzen, bleiben nach Abgabe der Erklärung vier Jahre Zeit.

Wer seine Steuererklärung am 2. Juni 2014 abgibt, kann den Bescheid für das Steuerjahr 2013 noch bis zum 31. Dezember 2018 anfechten.

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