Steuererklärung Wann sich die Hilfe von Steuerprofis lohnt

Seite 2/3

Der Lohnsteuerverein als günstige Alternative

Immerhin geht es mit einem Lohnsteuerverein deutlich günstiger. Hier werden die Steuerzahler gegen Jahresbeitrag Mitglied und bekommen dafür im Grunde die gleichen Leistungen wie beim Steuerberater. Auch dafür sind die Kosten in einer Beitragsordnung festgelegt. So zahlen etwa bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH), dem größten Zusammenschluss von Lohnsteuerhilfevereinen in Deutschland, Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 30.000 Euro im Jahr nur 127 Euro Jahresbeitrag pauschal für alle Beratungsleistungen in Sachen Steuer, die binnen eines Jahres in Anspruch genommen werden. Bei einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro sind die Beiträge mit 185 Euro im Verhältnis günstig. Hinzu kommt eine geringe, einmalige Aufnahmegebühr. Beim VLH sind es zehn Euro.

Allerdings gibt es für die Lohnsteuerhilfevereine eine gewaltige Einschränkung: Sie sind nur für Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Studenten, Pensionäre, Rentner und private Vermieter gedacht. Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende können keinem Lohnsteuerhilfeverein beitreten. Auch Arbeitnehmer mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit, Kapitalerträgen, Mieteinnahmen oder sonstigen Einkünften, die im Jahr 13.000 Euro – 26.000 Euro bei Zusammenveranlagung mit dem Partner – nicht übersteigen, können die Hilfe vom Verein nutzen. Ist bei zusammen veranlagten Paaren ein Partner selbständig, der andere aber angestellt, bleibt nur ein Steuerberater.

Was sich 2017 für Steuerzahler ändert
Steuererklärung 2017Geringverdiener, Familien und Alleinerziehende – der Staat will sie 2017 mehr unterstützen. Deshalb werden viele staatliche Leistungen und Freibeträge erhöht. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hat einen Überblick über die Änderungen erstellt. Quelle: dpa
Der Grundbetrag steigt kontinuierlich Mit der Erhöhung zum 1. Januar 2017 ist der Grundfreibetrag in den vergangenen zehn Jahren insgesamt um mehr als 1.000 Euro gestiegen. Quelle: dpa
Grundfreibetrag steigtDer Grundfreibetrag erhöht sich zum 1. Januar 2017 um 168 Euro. Fortan dürfen Steuerzahler 8820 Euro Einkommen steuerfrei behalten. Das Doppelte steht Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern zu. Quelle: dpa
Familien mit mehr Kindern bekommen mehr GeldEtwas höher fällt das Kindergeld für kinderreiche Familien aus: Für das dritte Kind bekommen Eltern 2017 198 Euro und ab dem vierten Kind monatlich 223 Euro. Das Kindergeld bis zur Volljährigkeit gezahlt. Wenn das Kind studiert, zahlt es der Staat sogar noch bis zu seinem 25. Geburtstag. Quelle: dpa
Zwei Euro mehr Kindergeld im MonatDeutlich sparsamer als beim steuerlichen Kinderfreibetrag ist der Staat beim Kindergeld. Dieses steigt 2017 um gerade einmal um zwei Euro pro Kind und Monat. Für die ersten beiden Kinder gibt es im kommenden Jahr jeweils 192 Euro im Monat. Quelle: dpa
Kinderfreibetrag erhöht sichNicht nur der Grund- auch der Kinderfreibetrag erhöht sich 2017 von 4.608 Euro auf 4.716 Euro für verheiratete Eltern und für eingetragene Lebenspartner mit Kind. Hinzu kommen 2.640 Euro Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Das ergibt insgesamt einen Freibetrag von 7.356 Euro pro Kind. Quelle: dpa
Was kalte Progression istVon „kalter Progression” spricht man, wenn eine Gehaltserhöhung zwar die Inflation ausgleicht, aber der Arbeitnehmer durch sie in einen höheren Steuertarif rutscht. Das Zusammenspiel der Inflation mit dem höheren Steuertarif sorgt dafür, dass der Arbeitnehmer nach der Gehaltserhöhung real weniger in der Tasche haben kann als vorher. Quelle: Fotolia

Gut auf einen Steuerberater verzichten können vor allem Angestellte, an deren Steuererklärung sich von Jahr zu Jahr ohnehin wenig ändert. Dann kann die Steuererklärung des Vorjahres als Muster genutzt und mit aktualisieren Zahlen an das Finanzamt geschickt werden. Idealer Helfer dabei ist eine Steuersoftware, die auch die Daten des Vorjahres übernimmt, und schon für 15 bis 50 Euro zu bekommen ist.

Die Datenübernahme vom Vorjahr gelingt guter Software ebenso problemlos wie die elektronische Steuererklärung via ELSTER, das die Finanzämter anbieten. Die Programme versenden nicht nur die Steuerformulare online an das Finanzamt, sondern können auch den Steuerbescheid abrufen und auf Abweichungen zu den in der Erklärung gemachten Angaben prüfen. Viele Programme bieten sogar Tipps zur steuerlichen Optimierung durch geschickte Wahl der Steuerklasse, Ausgabenplanung oder Ausschöpfung von Pauschalansätzen. Auch eine vorausgefüllte Steuererklärung kann das ELSTER-System zur Verfügung stellen.

Programme für die Steuererklärung 2016
Logo von Elster
Platz 6: SmartsteuerPreis: ab 10,40 EuroFazit: Optisch klasse, noch etwas Nachholbedarf bei der Unterstützung mit Tipps und Verständnishinweisen.
Platz 5: TaxmanPreis: ab 17,99 EuroFazit: Schön anzusehen, gut zu nutzen, nur fehlen ein paar nützliche Extras. Das reicht nicht für einen Spitzenplatz.
Platz 4: Tchibo SteuerPreis: 9,99 EuroFazit: Durchaus hilfreich, aber im direkten Vergleich der preisgünstigen Angebote hat Tax die Nase vorn.
Platz 2: TaxPreis: ab 9,49 EuroFazit: In nicht besonders komplexen Fällen reicht Tax locker aus – bestes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Platz 1: Wiso Steuer SparbuchPreis: ab 20,90 EuroFazit: Gute Unterstützung, komfortable Bedienung: Der Testsieger führt nicht am schnellsten, aber sehr sicher ans Ziel.

Die elektronischen Helfer können aber nicht das Gespräch mit einem Fachmann ersetzen. „Wer seine Steuererklärung selbst machen will, sollte sich auch nicht überschätzen“, rät Klocke. „Wenn etwa Einkünfte aus Vermietung einer Eigentumswohnung, gewerbliche Einkünfte mit Umsatzsteuerpflicht, Lohnbuchhaltung für Mitarbeiter oder Firmenbeteiligungen hinzukommen, wird es schnell sehr kompliziert und unübersichtlich. Steuerberater sind dann eine große Hilfe.“

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%