Immerhin geht es mit einem Lohnsteuerverein deutlich günstiger. Hier werden die Steuerzahler gegen Jahresbeitrag Mitglied und bekommen dafür im Grunde die gleichen Leistungen wie beim Steuerberater. Auch dafür sind die Kosten in einer Beitragsordnung festgelegt. So zahlen etwa bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH), dem größten Zusammenschluss von Lohnsteuerhilfevereinen in Deutschland, Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 30.000 Euro im Jahr nur 127 Euro Jahresbeitrag pauschal für alle Beratungsleistungen in Sachen Steuer, die binnen eines Jahres in Anspruch genommen werden. Bei einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro sind die Beiträge mit 185 Euro im Verhältnis günstig. Hinzu kommt eine geringe, einmalige Aufnahmegebühr. Beim VLH sind es zehn Euro.
Allerdings gibt es für die Lohnsteuerhilfevereine eine gewaltige Einschränkung: Sie sind nur für Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Studenten, Pensionäre, Rentner und private Vermieter gedacht. Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende können keinem Lohnsteuerhilfeverein beitreten. Auch Arbeitnehmer mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit, Kapitalerträgen, Mieteinnahmen oder sonstigen Einkünften, die im Jahr 13.000 Euro – 26.000 Euro bei Zusammenveranlagung mit dem Partner – nicht übersteigen, können die Hilfe vom Verein nutzen. Ist bei zusammen veranlagten Paaren ein Partner selbständig, der andere aber angestellt, bleibt nur ein Steuerberater.
Gut auf einen Steuerberater verzichten können vor allem Angestellte, an deren Steuererklärung sich von Jahr zu Jahr ohnehin wenig ändert. Dann kann die Steuererklärung des Vorjahres als Muster genutzt und mit aktualisieren Zahlen an das Finanzamt geschickt werden. Idealer Helfer dabei ist eine Steuersoftware, die auch die Daten des Vorjahres übernimmt, und schon für 15 bis 50 Euro zu bekommen ist.
Die Datenübernahme vom Vorjahr gelingt guter Software ebenso problemlos wie die elektronische Steuererklärung via ELSTER, das die Finanzämter anbieten. Die Programme versenden nicht nur die Steuerformulare online an das Finanzamt, sondern können auch den Steuerbescheid abrufen und auf Abweichungen zu den in der Erklärung gemachten Angaben prüfen. Viele Programme bieten sogar Tipps zur steuerlichen Optimierung durch geschickte Wahl der Steuerklasse, Ausgabenplanung oder Ausschöpfung von Pauschalansätzen. Auch eine vorausgefüllte Steuererklärung kann das ELSTER-System zur Verfügung stellen.
Die elektronischen Helfer können aber nicht das Gespräch mit einem Fachmann ersetzen. „Wer seine Steuererklärung selbst machen will, sollte sich auch nicht überschätzen“, rät Klocke. „Wenn etwa Einkünfte aus Vermietung einer Eigentumswohnung, gewerbliche Einkünfte mit Umsatzsteuerpflicht, Lohnbuchhaltung für Mitarbeiter oder Firmenbeteiligungen hinzukommen, wird es schnell sehr kompliziert und unübersichtlich. Steuerberater sind dann eine große Hilfe.“