Für Steuerzahler, die eine Rückzahlung vom Finanzamt erwarten dürfen, sind lange Bearbeitungszeiten ein Ärgernis – oder zumindest eine Geduldsprobe. Im Ländervergleich der Bearbeitungszeiten von Steuererklärungen strapaziert Bremen die Nerven der Bürger am meisten. Acht bis neun Wochen dauert es durchschnittlich, bis die Hansestadt einen Steuerbescheid zustellt.
Gleich zwei Erhebungen haben das Tempo der Finanzämter bei der Bearbeitung von Steuererklärungen ermitteln. Das Portal für Online-Steuererklärungen Lohnsteuer-kompakt.de hat 300.000 Steuererklärungen seiner Kunden ausgewertet und Durchschnittwerte für alle Finanzämter errechnet, auf die mindestens 25 Steuerfälle entfielen. Der Bund der Steuerzahler hat die Finanzbehörden der Länder befragt.
Beide Statistiken sehen im Ländervergleich Bremen als Schlusslicht und Berlin an der Spitze, wenn es um einen möglichst schnellen Steuerbescheid geht. Und sie zeigen: Es dauert insgesamt zu lang. Im Durchschnitt sind um die 50 Tage bis zum Steuerbescheid eher die Regel denn die Ausnahme.
Die schnellsten Finanzämter 2018
2018 | |
Platz | 1 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 47,9 (⯆) |
2017 | |
Platz | 1 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 45,2 (-) |
2016 | |
Platz | 3 |
Bearbeitungsdauer | 46,8 |
Quelle: Lohnsteuer-kompakt.de
2018 | |
Platz | 2 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 49,7 (⯆) |
2017 | |
Platz | 2 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 46,4 (-) |
2016 | |
Platz | 2 |
Bearbeitungsdauer | 46,6 |
2018 | |
Platz | 3 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 50,1 (⯆) |
2017 | |
Platz | 3 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 46,6 (⯅) |
2016 | |
Platz | 4 |
Bearbeitungsdauer | 48,7 |
2018 | |
Platz | 3 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 50,5 (⯅) |
2017 | |
Platz | 13 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 58,3 (⯅) |
2016 | |
Platz | 15 |
Bearbeitungsdauer | 68,2 |
2018 | |
Platz | 5 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 51,6 (-) |
2017 | |
Platz | 6 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 50,7 (-) |
2016 | |
Platz | 6 |
Bearbeitungsdauer | 50,0 |
2018 | |
Platz | 6 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 51,8 (⯆) |
2017 | |
Platz | 4 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 46,7 (-) |
2016 | |
Platz | 1 |
Bearbeitungsdauer | 45,0 |
2018 | |
Platz | 7 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 52,3 (⯅) |
2017 | |
Platz | 10 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 54,6 (-) |
2016 | |
Platz | 10 |
Bearbeitungsdauer | 56,1 |
2018 | |
Platz | 8 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 54,0 (⯅) |
2017 | |
Platz | 12 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 56,1 (⯅) |
2016 | |
Platz | 14 |
Bearbeitungsdauer | 59,8 |
2018 | |
Platz | 9 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 55,2 (⯆) |
2017 | |
Platz | 5 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 50,1 (-) |
2016 | |
Platz | 5 |
Bearbeitungsdauer | 49,2 |
2018 | |
Platz | 10 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 55,9 (-) |
2017 | |
Platz | 11 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 54,7 (⯆) |
2016 | |
Platz | 7 |
Bearbeitungsdauer | 50,7 |
2018 | |
Platz | 11 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 56,0 (⯆) |
2017 | |
Platz | 7 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 53,1 (-) |
2016 | |
Platz | 9 |
Bearbeitungsdauer | 53,4 |
2018 | |
Platz | 12 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 58,8 (⯆) |
2017 | |
Platz | 9 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 54,1 (⯆) |
2016 | |
Platz | 8 |
Bearbeitungsdauer | 51,3 |
2018 | |
Platz | 13 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 59,5 (⯆) |
2017 | |
Platz | 8 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 53,3 (⯅) |
2016 | |
Platz | 11 |
Bearbeitungsdauer | 57,6 |
2018 | |
Platz | 14 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 62,6 (⯆) |
2017 | |
Platz | 14 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 59,6 (-) |
2016 | |
Platz | 13 |
Bearbeitungsdauer | 58,6 |
2018 | |
Platz | 15 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 62,8 (⯆) |
2017 | |
Platz | 15 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 59,8 (-) |
2016 | |
Platz | 12 |
Bearbeitungsdauer | 58,1 |
2018 | |
Platz | 16 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 62,9 (⯅) |
2017 | |
Platz | 16 |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 74,3 (⯅) |
2016 | |
Platz | 16 |
Bearbeitungsdauer | 85,8 |
2018 | |
Platz | - |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 55,4 (⯆) |
2017 | |
Platz | - |
Bearbeitungsdauer (Veränderung zum Vorjahr) | 53,0 (-) |
2016 | |
Platz | - |
Bearbeitungsdauer | 52,5 |
nach Bundesländern, sortiert nach Bearbeitungsdauer 2018
Quelle: Lohnsteuer-kompakt.de
Zwischen viereinhalb und zwölf Wochen
Unterhalb von sechs Wochen Bearbeitungszeit geht es offenbar nur in einigen wenigen, herausragenden Finanzämtern. Etwa in Schwelm Dort benötigen die Finanzbeamten laut Lohnsteuer-kompakt.de im Schnitt nur 31,6 Tage bis zum Steuerbescheid. Im Mittel benötigt eine Steuererklärung in Nordrhein-Westfalen jedoch mehr als 51 Tage.
Die langsamsten Finanzämter sind demnach Köln Nord sowie das hessische Dillenburg: Jeweils mehr als 85 Tage und somit zwölf Wochen benötigen die Finanzbeamten dort. Das ist fast dreimal solange, wie in Schwelm.
Verbesserungspotenzial ist also offenbar vorhanden. Den besten Beleg dafür liefert das Saarland. Dort konnte die Bearbeitungszeit im Durchschnitt um – je nach Erhebung – acht bis 16 Tage verkürzt werden und dauert nun zwischen 42 und 51 Tagen.
Beleglos schneller zur Steuerrückzahlung?
Auch der Steuerzahler hat Einfluss darauf, wie lange es bis zur möglichen Steuerrückerstattung dauert. Insbesondere ab diesem Jahr hat der die Chance auf einen Bescheid in Rekordzeit. Es müssen mit der Steuererklärung in der Regel nämlich keine Belege mehr eingereicht werden. An die Stelle der sogenannten Belegvorlagepflicht tritt für die Steuererklärung zum Steuerjahr 2017 die Belegvorhaltepflicht. Einfach ausgedrückt müssen Steuerzahler Belege nur noch auf Anforderung vorlegen und diese für Nachfragen noch mindestens ein Jahr nach Zustellung des Steuerbescheids aufbewahren.
Zumindest theoretisch könnte es dadurch deutlich schneller gehen. Stellt die Prüfsoftware des Finanzamts keine ungewöhnlichen Abweichungen gegenüber den Vorjahren fest oder hat sich ein Steuerfall kaum geändert, wird der Steuerbescheid vollständig automatisiert erstellt und verschickt. Im Idealfall soll das Berichten zufolge zehn Tage dauern. Nur wenn es Abweichungen zu den Steuererklärungen der Vorjahre gibt, fordert der zuständige Finanzbeamte Unterlagen und Belege an.
Je gewöhnlicher, desto schneller
Kompliziertere Steuerfälle oder Fälle mit großen Schwankungen beim Einkommen oder den steuerrelevanten Ausgaben müssen allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen. Und es wird auch nicht in jedem Finanzamt gleich gut mit dem Belegverzicht klappen.
„Im Durchschnitt geht die Bearbeitung der Steuerklärungen heute schon recht zügig. Ob die beleglose Steuererklärung die Zeit bis zum Steuerbescheid nochmals verkürzt, bleibt abzuwarten“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Grundsätzlich, so Klocke, arbeiten alle Finanzämter mit derselben Software. Im Detail gibt es jedoch in den Bundesländern Unterschiede. „Die meisten Länder können beispielsweise auf Papier abgegebene Steuererklärungen bereits einscannen und dann elektronisch weiterverarbeiten. In einigen Bundesländern muss dieser Arbeitsschritt noch händisch vollzogen werden.“
Die Erfahrung dürften auch viele gemacht haben, die sich Zeitvorteile durch die sogenannte „Vorausgefüllte Steuererklärung“ erhofften. Hierbei werden die Daten, die dem Finanzamt durch Belegabruf bei Arbeitgebern, Sozialversicherungsträgern oder Altersvorsorgeeinrichtungen bereits vorliegen, über die Verwaltungssoftware ELSTER in die Steuererklärung übertragen. So müssen die Steuerdaten für das Finanzamt nur ergänzt und bei Bedarf korrigiert werden. Übertragungsfehler sind für die Daten der Lohnsteuerbescheinigungen praktisch ausgeschlossen.
„Eigentlich sollte die beleglose Steuererklärung schon zu kürzeren Bearbeitungszeiten in den Finanzämtern führen. Andererseits hat auch die zunehmend genutzte vorausgefüllte Steuererklärung bisher nicht zu einer deutlichen Verkürzung der Zeit bis zum Steuerbescheid geführt“, erklärt Felix Bodeewes, Geschäftsführer von Lohnsteuer-kompakt.de.
Mit ELSTER geht es kaum schneller
Klocke räumt auch gleich mit der Hoffnung auf, dass eine Online-Steuererklärung mit ELSTER zwingend schneller zum Steuerbescheid führt. Mittlerweile seien sehr viele Steuerzahler per Gesetz verpflichtet, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. „Lediglich Arbeitnehmer und Senioren haben noch die Wahl zwischen Papiervordrucken und ELSTER. Einen Bearbeitungsvorrang für die elektronisch abgegebenen Erklärungen gibt es jedoch nicht. Auch bei einer elektronischen Abgabe kommt der Steuerbescheid also nicht automatisch schneller“, stellt die Steuerexpertin fest. „In einigen Bundesländern macht der Zeitunterschied bei einer Erklärung per ELSTER und einer per Post höchstens ein paar Tage aus. Angesichts der üblichen Bearbeitungszeiten von rund sechs Wochen fällt das nicht sonderlich ins Gewicht.“
Das bestätigt Bodeewes: „Obwohl sich Mecklenburg-Vorpommern damit brüstet, bereits 60 Prozent der Steuererklärungen via ELSTER zu bekommen, dauert es dort bis zum Steuerbescheid nach unseren Erhebungen von Jahr zu Jahr länger.“
Pünktlichkeit und Genauigkeit vermeiden Nachfragen
Was können Steuerpflichtige also tun, um schneller zum Steuerbescheid zu kommen?
In der Praxis bearbeiten viele Finanzämter Steuererklärungen erst, wenn nahezu alle steuerrelevanten Daten von Arbeitgebern und Versicherungsträgern übermittelt wurden. Daher beginnt die Bearbeitung des vergangenen Steuerjahres oft erst im März des Folgejahres. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe, kurz VLH, weist aber darauf hin, dass Finanzämter Steuererklärungen in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeiten. Es ist also sinnvoll, seine Steuererklärung möglichst früh abzugeben.
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Die Mehrheit der Steuererklärungen kommt aber erst Ende Mai, kurz vor Abgabefrist. Wer danach abgibt, muss meist deutlich länger auf einen Bescheid warten. „Für eine schnelle Bearbeitung sollten Steuerpflichtige ihre Erklärung vor allem pünktlich beim Finanzamt abgeben und alles möglichst konkret und sorgfältig ausfüllen, etwa bei den Angaben zu Handwerkerrechnungen“, rät Klocke vom Steuerzahlerbund. Das bedeutet, dass alle wichtigen Belegen - vom Arbeitslosengeld-Bescheid bis zu den Ausgaben für Fachliteratur oder Fortbildungen - möglichst geordnet bereit liegen sollten, falls Nachfragen von den Finanzämtern kommen. Wer schnell reagiert, kann auf rasche, abschließende Bearbeitung hoffen.
Ist auch nach drei Monaten noch kein Laut aus dem Finanzamt zu hören, können Steuerzahler beim Finanzamt nach dem Bearbeitungsstatus fragen. Sollte auch nach sechs Monaten noch immer kein Bescheid vorliegen, können sie einen Steuerbescheid auch anmahnen. Vielleicht landet Ihre Steuererklärung spätestens dann oben auf dem Stapel.