Jahr für Jahr der gleiche verhasste Papierkram. Bei den meisten löst schon der Anblick des Formularstapels Unwillen aus, spätestens wenn Belege zusammengesucht, sortiert, kopiert und manchmal sogar kommentiert werden müssen, hört der Spaß auf. Nein, die Einkommensteuererklärung macht keinen Spaß, Vergnügen sieht anders aus. Selbst, wenn sich die Steuererklärung finanziell lohnt. Laut Statistik erhalten 90 Prozent derjenigen, die eine Steuererklärung abgeben, eine Rückerstattung vom Finanzamt – im Durchschnitt 800 Euro.
Wer mehr als 8004 Euro im Jahr verdient (Paare: 16008 Euro) oder staatliche Zahlungen wie Kurzarbeitergeld oder Elterngeld im abgelaufenen Jahr bezogen hat, kann es sich ohnehin nicht aussuchen: Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung im Finanzamt sein. Nur wer professionelle Hilfe vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beansprucht, erhält Fristverlängerung - in der Regel bis 31. Dezember.
Wer die Steuererklärung bis jetzt vor sich hergeschoben hat, sollte sie nun schnell hinter sich bringen. Am schnellsten geht das mit einer Steuersoftware und der elektronischen Abgabe der Erklärung mittels „Elster“, der elektronischen Steuererklärung des Bundes. Wer sich unter www.elster.de registriert und Zugangsdaten angefordert hat, kann seine Steuerdaten rund um die Uhr von zuhause aus an das zuständige Finanzamt senden. Im vergangenen Jahr wurden bereits 9,5 Millionen Steuererklärungen mit Elster elektronisch an die Finanzämter übermittelt. Setzt sich der Trend der vergangenen zehn Jahre fort, dürften es in diesem Jahr mehr als zehn Millionen werden.
Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?
Alleinstehende Arbeitnehmer, die nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Das ändert sich, wenn ...
- wenn Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro pro Jahr erzielt wurden.
- der Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt ist oder war.
- keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit mit Lohnabzug erzielt wurden, aber der Gesamtbetrag der Einkünfte bei einem Ledigen im Jahr 2017 beispielsweise durch eine Rente über 8.820 Euro liegt.
- Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosen- und Elterngeld über 410 Euro pro Jahr bezogen wurden.
- auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde.
- der Arbeitnehmer verheiratet ist und einer der Ehegatten nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde.
- der Arbeitnehmer verheiratet ist und die Ehegatten nach dem sogenannten Faktorverfahren besteuert wurde.
- der Arbeitnehmer nacheinander bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt war und ein Arbeitgeber einen sonstigen Bezug (beispielsweise Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Abfindungen) versteuert hat, bei dem der Arbeitslohn beim anderen Arbeitgeber nicht mit einbezogen wurde.
- der Arbeitnehmer geschieden wurde – oder der Ehegatte gestorben ist – und er im gleichen Jahr wieder geheiratet hat.
- zum Ende des Vorjahres ein sogenannter Verlustvortag festgestellt wurde – beispielsweise Verluste aus Vermietung und Verpachtung.
Nach einem etwas zähen Start bei der Einführung hat das Elster-Verfahren inzwischen viele treue Nutzer gewonnen. Hinzu kommt, dass Selbstständige und Gewerbetreibende – die im finanzdeutsch auch Bezieher von Gewinneinkünften genannt werden – zum elektronischen Verfahren verpflichtet sind. Gleiches gilt für Land- und Forstwirte sowie Arbeitnehmer mit Nebeneinkünften oberhalb von 410 Euro. Sie alle müssen ihre Steuererklärung laut Gesetz elektronisch übermitteln.
Aber die elektronische Steuererklärung ist nicht nur politisch gewollt, sondern hat auch handfeste Vorteile – allerdings auch ein paar Besonderheiten und Tücken.
Vor- und Nachteile der elektronischen Steuererklärung
Vorteile
Zunächst einmal ist die Erstellung der Steuererklärung mittels einer Software grundsätzlich praktisch. Eine gute Steuersoftware weist einem den Weg durch den Formulardschungel, gibt Tipps zum Ausfüllen und erklärt, was sich hinter Begriffen wie Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeleistung verbirgt. Zudem erhält der Steuerpflichtige eine Schätzung der Steuernach- oder -rückzahlung anhand der gemachten Eingaben, so manche Software gibt zusätzliche Tipps zum Optimierungspotenzial. Am Ende erhält der Steuerpflichtige einen vorausberechneten Muster-Steuerbescheid, den er mit dem Bescheid des Finanzamtes später abgleichen kann.
Ein weiteres Plus der elektronischen Steuererklärung: Steuerzahler kommen so deutlich schneller zu ihrem Steuerbescheid. Denn die Behörden können die Daten der Steuerzahler direkt weiter verarbeiten, ohne diese erst in die Systeme der Finanzbehörden zu übertragen. Zudem gibt es dabei nur noch stichprobenartige Kontrollen – etwa, wenn den Computern der Finanzbehörde allzu ungewöhnliche Zahlen auffallen. So kann es passieren, dass der Steuerbescheid schon nach zwei Wochen zugestellt wird - wahlweise wieder elektronisch per Elster, oder klassisch per Post.
Noch ein Vorteil: Das Einreichen von Belegen wird auf ein Minimum reduziert. Im Grunde muss der Steuerpflichtige nur Spenden, Mitgliedsbeiträge zu Parteien und Bescheinigungen von Banken dem Finanzamt schicken. Was das Amt sonst noch sehen will, fordert es gesondert an.
Das sind die wichtigsten Formulare
Der Mantelbogen bildet die Basis der Einkommensteuererklärung. Hier tragen Steuerpflichtige auf vier Seiten allgemeine Informationen zu ihrer Person ein und geben Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und weitere Steuerermäßigungen an.
Detaillierte Angaben zum Einkommen sowie Werbungskosten können in der Anlage N vermerkt werden. Für viele Arten von Werbungskosten gibt es hier separate Felder, beispielsweise für die Entfernungspauschale, Fortbildungskosten und Aufwendungen für Arbeitsmittel.
Mit dieser einseitigen Anlage können beispielsweise erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden. Für jedes Kind muss eine eigene Anlage abgegeben werden.
Hier können Steuerzahler Vorsorgeaufwendungen angeben. Dazu zählen Beiträge zur Altersvorsorge und zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Für Angaben zu Riester-Verträgen dient die einseitige Anlage AV.
Nachteile
Durch die elektronische Steuererklärung ist es für Behörden einfacher, Daten zu verarbeiten und miteinander zu vergleichen. Das ist praktisch, Übertragungsfehler sind weitgehend ausgeschlossen. Aber andererseits setzen sich so einmal falsch gemachte Angaben leichter fest: Wer etwa absetzungsfähige Ausgaben fälschlicherweise unter dem Posten Sonderausgaben statt unter Werbungskosten macht, riskiert, dass sie unberücksichtigt bleiben, weil der Finanzbeamte solche Fehler nicht mehr unbedingt korrigiert. Eingabefehler sind nach Auffassung der Gerichte dem Steuerzahler anzulasten.
Tipps zur Steuererklärung
Wer seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 selbst anfertigt – und zur Abgabe der Erklärung verpflichtet ist –, muss sie bis zum 31. Mai 2017 abgegeben. Wer mehr Zeit braucht, kann beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Erledigt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung, endet die Frist erst am 31. Dezember 2017.
Damit das Finanzamt die Steuererklärung schnell bearbeiten kann und keine Nachfragen stellen muss, sollten Steuerzahler zu allen Rückforderungen Belege mitschicken. Um die Werbungskosten zu begründen, kann es hilfreich sein, den ausgeübten Beruf möglichst genau anzugeben.
Wer seine Steuererklärung selbst erledigt, sollte auf jeden Fall die Anleitung (von dort aus auf Steuerformular > Einkommensteuer > Einkommensteuer 2016 klicken) lesen, die das Bundesfinanzministerium in seinem Formularkatalog veröffentlicht. Das Finanzamt setzt voraus, dass der Steuerzahler sich diese Anleitung genau durchgelesen hat.
Um den Steuerbescheid später kontrollieren zu können, sollten Steuerzahler eine Kopie ihrer Steuererklärung behalten - entweder gedruckt oder gespeichert als Datei.
Bevor Steuerzahler ihre Erklärung beim Finanzamt abgeben, sollten sie sich über laufende Verfahren zum Steuerrecht informieren. Häufig lässt sich die Rechtsprechung auf den persönlichen Fall übertragen. Auch, wenn ein Sachverhalt noch nicht endgültig geklärt ist, kann es sich lohnen die Ausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen. Bei positivem Prozessausgang besteht auch nach vielen Jahren noch die Chance auf eine Steuererstattung.
Seit 2012 sind sehr viel mehr Steuerzahler verpflichtet, ihre Steuererklärung elektronisch zu übermitteln. Unternehmer müssen nahezu sämtliche Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2011 elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Arbeitnehmer, die keine sogenannten Gewinneinkünfte haben.
Umgekehrt kann es dennoch zur Übertragung unvollständiger Daten durch andere Stellen kommen. Daher sollten zum Beispiel die Daten über Arbeitslöhne, Rentenzahlungen oder Krankenversicherungsbeiträge kontrolliert werden, wenn der Steuerbescheid vorliegt. Der Bundesrechnungshof schätzte im Januar 2012, dass zwischen einem und zwei Drittel der Bescheide Fehler aufweisen.
Daher müssen Nutzer der elektronischen Steuererklärung besonders gewissenhaft vorgehen. Und je genauer die Angaben, desto weniger verzögern Rückfragen des Finanzamts die erhoffte Steuerrückzahlung.
Besonderheiten von Elster
Neu ist übrigens auch, das den Finanzbehörden alle Lohnersatzleistungen direkt gemeldet werden. Wer also Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld oder ähnliches in 2011 bezogen hat, darf dieses in seiner Steuererklärung nicht verheimlichen. Denn fördert ein Datenabgleich die Aussparung dieser Angaben zutage, macht sich der Steuerzahler der Steuerhinterziehung schuldig – auch wenn die Lohnersatzleistungen grundsätzlich steuerfrei sind. Weil sie dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegen, erhöht sich nämlich durch Lohnersatzleistungen der Steuersatz für das übrige zu versteuernde Einkommen.
Wer die Schwachstellen des elektronischen Verfahrens im Blick behält, sollte schnell und vergleichsweise bequem zu einer fristgerechten Steuererklärung gelangen. Bleibt die Frage nach der richtigen Software.
Diese Begriffe sollten Sie kennen
Auf seine Einkünfte muss der Steuerpflichtige Einkommensteuer zahlen. Dazu zählen bei normalen Arbeitnehmern das Brutto-Jahresgehalt, Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Von den jeweiligen Einkünften werden die Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben abgezogen und dann die Einkunftsarten addiert, egal ob Gewinne oder Verluste. Das ergibt die Summe der Einkünfte.
Von der Summe der Einkünfte werden gegebenenfalls sogenannte Entlastungsbeträge abgezogen, zum Beispiel für Alleinerziehende, Rentner und Landwirte. Danach ergibt sich der Gesamtbetrag der Einkünfte.
Vom Einkommen werden die Freibeträge für Kinder und der Härteausgleich abgezogen. Das ergibt das zu versteuernde Einkommen.
Das zu versteuernde Einkommen bildet die Grundlage für die Berechnung der tariflichen Einkommensteuer.
Anhand der Bemessungsgrundlage wird die festzusetzende Einkommensteuer berechnet. Bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung gleicht das Finanzamt diese Steuerschuld mit den Vorauszahlungen ab, die der Arbeitgeber bereits vom Bruttolohn einbehalten hat oder Selbständige geleistet haben. Daraus ergibt sich entweder eine Steuererstattung oder eine Nachzahlung.
Am günstigsten ist die Elster-Software, die der Bund kostenlos zum Download anbietet. Dort gibt es nicht nur die Software für die Einkommensteuererklärung von Privatpersonen, sondern auch Tools für Arbeitgeber und Unternehmer, etwa für eine Einnahme-Überschuss-Rechnung oder die Umsatzsteuervoranmeldung. Wahlweise kann die gesamte Software auch im Paket heruntergeladen werden. Hier gibt es auch wichtige Versionshinweise und notwendige Updates zur Software.
Alternativ bieten sich die populären Steuerprogramme an, die es in jeder Buchhandlung zu kaufen gibt. Die Preise liegen je nach Ausstattung der Programme zwischen 12 und 80 Euro. Zwar gibt es recht große Qualitäts- und Leistungsunterschiede, für einen Arbeitnehmer jedoch sind die Unterschiede nicht so gravierend. Wichtig ist vor allem eine integrierte Elsterschnittstelle für den direkten Versand der Erklärung aus dem Programm heraus sowie der Zugang zu regelmäßigen Aktualisierungen. Eine Plausibilitätsprüfung vor dem Verschicken und eine Vorausberechnung der zu erwartenden Nach- oder Rückzahlung erleichtern die Optimierung der Steuererklärung ungemein.
Und das beste an einer gekauften Software: Die Kosten dafür lassen sich von der Steuer absetzen.