Steuererklärung Frist verpasst? Das müssen Steuerzahler jetzt wissen

Am 31. Mai war Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung. Wer den Termin verpasst hat, muss aber nicht gleich mit Strafen rechnen. Wie Sie um Ärger mit dem Fiskus herumkommen.

Prinzipiell war am 31. Mai 2018 der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung. Die gute Nachricht für alle, die den Termin verpasst haben: Wer sich jetzt kümmert, muss in der Regel keine Strafe befürchten. Außerdem gilt der Abgabetermin gar nicht für alle Steuerzahler. Quelle: APN
Wer einen Steuerberater beauftragt hat, muss sich nicht um eine Verlängerung der Abgabefrist kümmern. Seine Steuerklärung muss erst bis zum 31. Dezember 2018 beim Finanzamt sein. Quelle: Fotolia
Auch Arbeitnehmer, die nur Einnahmen aus ihrer Arbeit haben, können sich entspannen. Sie müssen jetzt keine Steuererklärung abgeben. Wollen sie sich die Mühe trotzdem machen, reicht es, wenn die freiwillige Antragsveranlagung für 2018 bis Ende 2021 beim Finanzamt eingereicht wird. Quelle: dpa
Für alle anderen gilt: Rasch zum Hörer greifen und den zuständigen Sachbearbeiter um Aufschub bitten. Wer seinen Ansprechpartner beim Finanzamt nicht kennt, schickt ein formloses Schreiben an den Fiskus. Wer sich jetzt schnell kümmert, kann, wenn er Glück hat, noch einige Wochen Aufschub bekommen. Quelle: dpa
Wer um Aufschub bittet, muss auf jeden Fall einen Grund für die Verlängerung angeben. Mögliche Gründe können beispielsweise ein Umzug sein, eine Dienstreise, Krankheit oder noch ausstehende Unterlagen von der Bank oder der Versicherung. Quelle: AP
Steuererklärung: Frist verpasst? Das müssen Sie jetzt wissen Quelle: dpa
Ab 2019 - also ab der Steuererklärung 2018 - soll für Finanzämter und Steuerzahler in Deutschland vieles einfach werden. So soll die Erklärung dann weitestgehend ohne Belege auskommen und viele Daten werden automatisch etwa vom Arbeitgeber übernommen. Zudem wird die Abgabefrist um zwei Monate verlängert, also bis zum 31. Juli. Dafür drohen dann auch schneller Verspätungszuschläge. Quelle: dpa
In einzelnen Bundesländern gibt es schon jetzt eine Ausnahmeregel, die es erlaubt, den Abgabetermin auf den 31. Juli zu schieben. Dazu zählen etwa Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen oder Hessen. Die Frist verlängert sich jedoch nicht automatisch, sondern sie gilt nur für die volldigitale Steuererklärung via Internet, die mithilfe einer elektronischen Unterschrift authentifiziert wird - und auch nur dann, wenn das Konto am 31. Mai bereits registriert war. Einzige Ausnahme ist Rheinland-Pfalz , wo diese Zusatzbedingung nicht gilt. Quelle: obs
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