Bei lange leer stehenden Wohnungen kann der Vermieter sein Steuerprivileg laut BFH sogar unverschuldet verlieren. Etwa, wenn die Immobilie nicht marktgängig sei und eine Vermietung nicht mehr realistisch ist.
Erkennt das Finanzamt den Leerstand hingegen steuerlich an, profitieren Vermieter abseits der Einkommensteuer von einem weiteren Vorteil: Sie können bis 31. März des Folgejahres bei der Gemeinde einen Antrag auf Grundsteuererlass stellen. 25 Prozent Erlass gibt es bei 50 Prozent weniger Einnahmen. Fällt die Miete komplett aus, müssen Vermieter nur die halbe Grundsteuer zahlen.
Ärger mit dem Finanzamt droht Vermietern, wenn Verwandte einziehen. Um Kosten trotzdem steuerlich abziehen zu können, sollten Vermieter wenigstens zwei Drittel der ortsüblichen Miete verlangen.
Der Vergleichsmaßstab ist dabei die Bruttomiete, also inklusive der umlegbaren Nebenkosten, wie der BFH entschieden hat (IX R 44/15).
Mietverträge mit Verwandten müssen auf jeden Fall schriftlich abgeschlossen und unbefristet sein. Marktunübliche Klauseln sind tabu.
So schrieben Eltern in den Vertrag mit ihrem Sohn den Zusatz „vorbehaltlich der Anerkennung durch das Finanzamt“. Sie durften keine Werbungskosten abziehen (BFH, IX R 18/11).
Während Vermieter die Steuererklärung meist im Blick haben, lassen sich viele Mieter Vorteile entgehen. Dabei können auch sie Wohnkosten in ihrer Steuererklärung eintragen. Einige Posten der Nebenkostenabrechnung zählen als steuerlich geförderte Handwerkerarbeiten oder als haushaltsnahe Dienstleistungen, beispielsweise die Kosten für den Hausmeister, den Gärtner oder die Putzfrau. 20 Prozent der Arbeitskosten werden dann von der Steuerschuld abgezogen, drücken also nicht nur das zu versteuernde Einkommen. Materialkosten bleiben außen vor. Handwerkerarbeiten werden bis maximal 6000 Euro pro Jahr berücksichtigt, andere haushaltsnahe Dienstleistungen sogar bis insgesamt 20.000 Euro.
Dieser Artikel gehört zu unserer aktuellen Serie Tipps für die Steuererklärung für das Jahr 2016. Alle Teile der Serie, zum Beispiel für Angestellte, Paare, Familien, Studenten, Ruheständler, Anleger und Versicherte, finden Sie in unserem 16-Seiten-Dossier, das Sie hier mit WirtschaftsWoche-Digitalpass herunterladen können oder im Kaufhaus der Weltwirtschaft zum Preis von 7,99 Euro abrufen können.