Steuererklärung So sichern Sie sich eine höhere Steuererstattung

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Kleine Fehler können die Kosten steigern

Der Steuerzahler kann in seinem Einspruch auch das Ruhen des Verfahrens beantragen. Spielt das Finanzamt mit, passiert dann bis zum endgültigen Abschluss der Musterklage gar nichts. Hat die Musterklage Erfolg, wird in der Regel auch dem Einspruch stattgegeben. Fordert das Finanzamt im Steuerbescheid eine Nachzahlung, sollten Steuerzahler in besonders aussichtsreichen Fällen mit dem Einspruch auch die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Stimmt das Finanzamt zu, müssen sie dann bis zur Entscheidung nicht zahlen. Hat der Einspruch keinen Erfolg, müsste der Steuerzahler später allerdings 0,5 Prozent Aussetzungszins pro Monat tragen.

Checkliste: Diese Belege helfen Steuern sparen

Gibt es zu einem bestimmten Fall bislang nur ein rechtskräftiges Urteil eines einfachen Finanzgerichts, sind die Finanzämter restriktiv in der Übertragung auf andere Fälle. Solche Entscheidungen sind streng genommen immer nur Entscheidungen in einem Einzelfall. Allerdings zeigen sie natürlich schon, dass es gute rechtliche Argumente für die Rechtsauffassung gibt.

Sein Recht per Klage einfordern

Schlimmstenfalls müssen Steuerzahler dann doch selbst Klage erheben. Ein Anwalt ist dafür nicht nötig. Vor Finanzgerichten können Steuerzahler selbst klagen. Das Prozessrisiko lohnt aber in der Regel nur, wenn es um mehr als 1000 Euro Streitwert geht. Steuerzahlern bleibt für die Klage ein Monat Zeit, wenn ihnen die Einspruchsentscheidung zugegangen ist. Ihre Klage sollten sie schriftlich, am besten in zweifacher Ausfertigung beim zuständigen Finanzgericht einreichen. Die Klage sollte den Kläger, das Finanzamt, den Steuerbescheid mit Steuerart und Datum sowie die Einspruchsentscheidung nennen.

Ein kleiner Fehler kann dabei die Kosten steigern: So sollte sich die Klage meist nur gegen die Berechnung der Einkommensteuer richten, nicht gegen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Denn diese werden automatisch angepasst. Werden sie in der Klage trotzdem genannt, drohen klagenden Steuerzahlern höhere Kosten. Natürlich sollten Steuerzahler auch genau angeben, was sie mit ihrer Klage erreichen wollen, also welche Ausgaben zum Beispiel und in welcher Höhe sie geltend machen möchten. Wer den Steuerbescheid und die Einspruchsentscheidung in Kopie beilegt und die Klage noch unterschreibt, hat an das Wichtigste gedacht. Eine genaue Begründung, warum der angefochtene Steuerbescheid falsch sein soll, kann auch noch später nachgereicht werden.

Direkt nach ihrer Klage müssen Steuerzahler vorläufig wenigstens 284 Euro Gebühr zahlen. Diese richtet sich nach dem Streitwert, wobei mindestens 1500 Euro angesetzt werden. Hat der Fiskus bei Angestellten die Werbungskosten um 2000 Euro gekürzt und verlangt deshalb 700 Euro mehr Steuer, liegt der Streitwert bei 700 Euro. Bei 10.000 Euro Streitwert beträgt die Gerichtsgebühr 964 Euro, ist im Vergleich zum Streitwert also relativ viel geringer als bei einem niedrigem Streitwert. Genau deshalb lohnen Klagen bei einem Streitwert unter 1000 Euro in der Regel nicht.

Wann das Finanzamt intensiver prüft

Nur wenn Steuerzahler sich extrem sicher sein können, dass ihre Ansprüche bestehen, kann sich ein anderes Bild ergeben. Schließlich müssen sie die Gebühren letztlich nur zahlen, wenn sie unterliegen. Sonst müsste das unterlegene Finanzamt Gerichtsgebühren und Anwaltskosten, im Rahmen der gesetzlichen Gebühren, übernehmen.

Angst davor, nach der Klage mehr als vorher zahlen zu müssen, brauchen widerspenstige Steuerzahler nicht haben. Das ist ausgeschlossen. Allerdings bewahrt die Klage sie auch nicht davor, die vom Finanzamt errechnete Steuer erst einmal zahlen zu müssen. Selbst die Zwangsvollstreckung bleibt möglich. Wollen Steuerzahler nicht zahlen, können sie die vorläufige Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids beantragen. Wird die Aussetzung gewährt, stellt sich die Forderung letztlich aber als rechtens heraus, müssten sie dann allerdings auch hier zusätzlich 0,5 Prozent Zins pro Monat zahlen.

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