Steuererklärung So retten Sie Ihre Steuerrückzahlung

In wenigen Tagen muss die Steuererklärung beim Finanzamt liegen. Wie Sie auf den letzten Metern alles richtig machen.

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Teure Fehler bei der Steuererklärung
Steuerfehler Nummer 1: Ausgaben vergessenBeiträge zum Beispiel für die Riester- oder Rürup-Rente können Arbeitnehmer von der Steuer absetzen. Weil genau das beim Abschluss dieser Verträge meist als Verkaufsargument genannt wird, ist es vielen Bürgern bekannt – aber nicht unbedingt bewusst. „Aus der Praxis wissen wir, dass Steuerzahler oft vergessen, ihre Riester- und Rürup-Kosten in der Steuererklärung anzugeben“, so die Experten des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Sie haben sieben Fehler zusammengestellt, durch die sich Steuerpflichtige Rückzahlungen häufig entgehen lassen. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 2: Rechnungen bar zahlenHandwerker, Putzfrauen oder auch Au-pairs haben gemeinsam, dass man die Kosten in vielen Fällen von der Steuer absetzen kann - entweder als sogenannte Handwerkerleistung oder als haushaltsnahe Dienstleistung. Eine weitere Gemeinsamkeit ist, dass Steuerzahler voll auf den Kosten sitzen bleiben, wenn sie das Geld bar bezahlen. Da hilft es auch nichts, die Rechnungen aufzuheben. Ohne Kontonachweis keine Steuervorteile. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 3: Hintertür zuschlagen und außergewöhnliche Belastungen nicht angebenDer Bundesfinanzhof (BFH) hat Ende 2015 in Bezug auf außergewöhnliche Belastungen entschieden, dass die Regel zur zumutbaren Eigenbelastung nicht zu beanstanden ist. Deshalb gilt weiterhin: Nur die Krankheits-, Pflegeheim- oder Scheidungskosten, die über der eigenen zumutbaren Belastungsgrenze liegen, kann man absetzen. Für diesen zumutbaren Eigenanteil hat der BFH aber im Januar 2017 eine neue Berechnungsregelung festgelegt. Die Richter gaben den Finanzämtern vor, dass künftig schrittweise die Prozentwerte je nach Einkommenshöhe angesetzt werden müssten (VI R 75/14). So seien von den ersten 15.340 Euro nur zwei Prozent aufzubringen (306,80 Euro), von den nächsten 35.790 Euro drei Prozent (1073,70 Euro) und erst darüber vier Prozent. Im Ergebnis sinkt die zumutbare Eigenbelastung gegenüber der alten Regelung. Viele Bürger sammeln gar nicht erst die Belege für das Zahnimplantat oder die Brille, weil sie denken, dass sie mit den Kosten sowieso nicht über die Zumutbarkeitsgrenze kommen. Aber es gibt noch eine Hintertür: Stehen außergewöhnliche Belastungen an, sollten Steuerzahler versuchen, sie in einem Kalenderjahr zu bündeln, um die Zumutbarkeitsgrenze sicher zu überschreiten. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 4: Mietvertrag mit Angehörigen nicht wasserdicht gestaltenVermietungen unter Verwandten sind nicht ungewöhnlich. Der Mieter bekommt eine Immobilie zum günstigen Preis, der Vermieter kann – trotz geringerer Miete – seine Kosten für das Objekt voll absetzen. Das geht aber nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens, die monatliche Miete beträgt mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete. Das heißt so viel wie: Zu günstig geht nicht. Zweitens … Quelle: IMAGO
… muss die Durchführung des Mietvertrags einem Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet: Die Miete wird überwiesen und nicht bar ausgezahlt, sie wird außerdem pünktlich überwiesen, es gibt eine jährliche Nebenkostenabrechnung und ähnliches mehr. Quelle: dpa
Steuerfehler Nummer 5: Einträge vertauschenSie haben eine Fortbildung selbst bezahlt, die Kosten dafür aber nicht bei Weiterbildung sondern bei allgemeinen Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben? Oder Sie haben Handwerkerleistungen bei den außergewöhnlichen Belastungen eingetragen? So etwas passiert Laien immer wieder. Das Finanzamt streicht dann zwar die geltend gemachten Kosten aus den falschen Zeilen raus, trägt sie aber nicht in die richtigen ein. Die Rückzahlung, die Ihnen zustehen würde, bleibt einfach aus. Quelle: dpa
Steuerfehler Nummer 6: Fristen verstreichen lassenDas Finanzamt schickt Ihnen den Steuerbescheid und Sie sind froh, dass Sie keine Steuern nachzahlen müssen? Oder Sie bekommen eine Rückzahlung, die aber geringer ausfällt als von Ihnen erwartet? Die meisten unternehmen in solchen Fällen nichts. Das könnte allerdings ein teurer Fehler sein. Denn vier Wochen nach dem Bescheid verstreicht die Einspruchsfrist. So lange können Sie den Bescheid genauer unter die Lupe nehmen oder einen Profi engagieren, der nachträglich für Sie gegenüber dem Finanzamt eintritt und etwaige Fehler behebt. Quelle: Handelsblatt Online

Bis zum 2. Juni müssen Angestellte und Rentner ihre Steuererklärung an das Finanzamt geschickt haben - für viele eine ungeliebte Aufgabe, die sie erst auf den letzten Drücker erledigen. Klar, dass unter Zeitdruck auch Fehler passieren und wichtige Angaben vergessen werden. Unnötiger Stress.

Zum einen können Steuerzahler eine Fristverlängerung beantragen oder einen Profi hinzuziehen. Ihm gibt das Finanzamt Zeit bis zum Jahresende, sein Honorar lässt sich ebenfalls von der Steuer absetzen.

Zum anderen aber sind Fehler ebenso vermeidbar wie korrigierbar.

Welche Fehler Geld kosten

Nach Angaben von Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen entstehen die meisten Fehler in der jährlichen Steuererklärung durch fehlende oder falsch platzierte Einträge. Das Problem: Die falschen Einträge werden zwar vom Finanzamt als solche erkannt, aber nicht zwingend korrigiert. „Wenn der Finanzbeamte erkennt, dass der Bürger seine Kosten zum Beispiel in eine falsche Zeile der Steuererklärung eingetragen hat, dann wird er dies auch korrigieren und die Kosten berücksichtigen", sagt Peter Mönkediek, Sprecher des Finanzministeriums NRW. "Aber er ist nicht dazu verpflichtet, die Steuererklärung auf alle möglichen Fallgestaltungen zu erforschen und durchzusehen.“

Eine mögliche Folge: Die hohen Kosten für eine private Altersvorsorge wirken nicht steuermindernd, wenn sie in der falschen Zeile eingetragen sind. Das Finanzamt streicht die angesetzte Summe, überträgt die Aufwendungen aber nicht an die richtige Stelle der Steuererklärung. Sofern wichtige Angaben fehlen oder die Fehler als solche nicht erkennbar sind, kann der Finanzbeamte ohnehin nichts tun.

Steuervorteil futsch

Das Problem: Der Steuerzahler merkt davon womöglich nichts, wenn in den Erläuterungen zum Steuerbescheid nicht explizit auf die Streichung eingegangen wird. Ohne Einspruch und Korrektur des Bescheides ist der Steuervorteil futsch.

Steuerzahler müssen also selbst prüfen, ob die Vorsorgeaufwendungen an der richtigen Stelle stehen - und zwar in der Anlage AV. Weil es aber mittlerweile viele unterschiedliche Vorsorgeverträge gibt - die Steuervorteile bieten oder durch Zuschüsse des Staates unterstützt werden -, haben viele Steuerzahler mehr als einen Vertrag. Wo sie im Einzelnen einzutragen sind, hängt von der Vertragsart ab.

Darum scheitern die Deutschen an der Steuererklärung
Die UmfrageWas wissen die Deutschen über Steuern und die Steuererklärung? Dieser Frage wollte der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) nachgehen und beauftragte das Forschungsinstitut Forsa mit einer repräsentativen Umfrage. Insgesamt 1002 Angestellte und 501 Rentner nahmen teil. Die Ergebnisse sind zum Teil erschreckend. Quelle: dpa
Zwei Typen von FragenInsgesamt mussten die Befragten neun Wissensfragen beantworten. Sieben davon bewerten die VLH-Steuerexperten als leicht, diese waren mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten. Gefragt wurde zum Beispiel, ob Fahrtkosten, die Kosten für eine Tagesmutter, Ausgaben für Medikamente oder die Rechnung für den Reifenwechsel absetzbar sind. Hier lag die Mehrzahl der Befragten noch richtig. Quelle: dpa
Mehr AntwortmöglichkeitenFür die beiden anderen Fragen brauchte es handfestes Faktenwissen. Hier gab es nicht nur zwei, sondern mehrere Antwortmöglichkeiten. Gefragt wurde nach der Höhe des Grundfreibetrags und dem maximalen Wert absetzbarer Werbungskosten. „Je mehr Antwortmöglichkeiten es gab, desto weniger Befragte lagen richtig“, sagt der Vorstandsvorsitzende der VLH, Jörg Strötzel. Das bestätige die Vermutung, dass viele schon bei leichten Fragen zur Einkommensteuer ins Schwimmen kommen. „Geht es dann um belastbares Faktenwissen, tun sich die meisten sehr schwer“, so Strötzel. Quelle: dpa
Welche Kosten sind absetzbar?Die Frage: „Es gibt diverse Kosten, die man steuerlich geltend machen kann. Welche der folgenden Kosten kann man von der Steuer absetzen? Tagesmutter, Putzfrau, Anzug fürs Büro, Medikamente, Reifenwechsel am Auto.“ 63 Prozent der abhängig Beschäftigten wissen, dass die Kosten für eine Tagesmutter von der Steuer abgesetzt werden können. 56 Prozent wissen dies von den Kosten für Medikamente, 48 Prozent von den Kosten für eine Putzfrau. Quelle: ZB
Das ist nicht absetzbar42 Prozent der Befragten glauben, dass auch die Kosten für Anzüge für das Büro steuerlich absetzbar sind und immerhin fünf Prozent glauben, dass auch die Kosten für einen Reifenwechsel am Auto von der Steuer abgesetzt werden können. Das stimmt jedoch nicht. Quelle: dpa
Fahrtkosten zur ArbeitÜber die Absetzbarkeit von Fahrtkosten weiß die Mehrheit (88 Prozent) der abhängig Beschäftigten Bescheid. Die jüngeren Befragten (unter 35 Jahren) wissen etwas seltener als der Durchschnitt, dass man Fahrtkosten von der Steuer absetzen kann. Quelle: dpa
Jährlicher GrundfreibetragNur 11 Prozent der abhängig Beschäftigten wissen die ungefähre Höhe des jährlichen steuerlichen Grundfreibetrags korrekt einzuschätzen (für 2014 lag er für Ledige bei 8354 Euro). 52 Prozent wissen nicht, wie hoch der steuerliche Grundfreibetrag ist oder was ein Grundfreibetrag überhaupt ist. Ein Fünftel (19 Prozent) der Befragten denkt, dass nur weniger als 3000 Euro pro Jahr steuerfrei sind. Quelle: dpa

Aufwendungen für die private Altersvorsorge vergessen

In der Praxis vergessen Steuerzahler oft, ihre Riester- und Rürup-Kosten steuerlich geltend zu machen. Zwar werden die Verträge oft mit dem Argument der Steuervorteile verkauft. Offenbar denken die Steuerpflichtigen aber nicht daran, dass sie diese erst mit dem Lohnsteuerjahresausgleich tatsächlich erhalten.

Dabei geht es um hohe Beträge. Altersvorsorgeaufwendungen sind im Jahr 2013 bereits zu 76 Prozent absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozentpunkte. Erst danach werden die Beiträge vom Finanzamt zu 100 Prozent anerkannt.

Der jährliche Höchstbetrag beträgt aber derzeit 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete. Die geleisteten Beiträge sind unter "Vorsorgeaufwendungen" einzutragen.

Neben Riester- und Rürup-Renten (offiziell Basis-Rente genannt) gehören hier auch die Zahlungen für die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke und landwirtschaftliche Alterskassen hinein.

Die besten Tricks für die Steuererklärung

Eine besondere Regelung betrifft Renten- und Kapitallebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden. Sie sind nicht unter dem Punkt "Vorsorgeaufwendungen" einzutragen, sondern unter "Sonstige Vorsorgeaufwendungen".

Dort können Steuerzahler auch Kranken- und Pflegeversicherungen, Arbeitslosen- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfall-, Haftpflicht- und Risikolebensversicherungen festhalten. Für die "Sonstigen Vorsorgeaufwendungen" gelten jedoch deutlich niedrigere Freibeträge als für die allgemeinen Vorsorgeaufwendungen.

Falsche Zeile im Steuerformular

Typische Fehler in der Steuererklärung entstehen, weil man beim Ausfüllen in der Zeile verrutscht oder die falsche auswählt. Zum Beispiel gehören die Handwerkerrechnungen in Zeile 75 des Mantelbogens und nicht, wie es wohl häufiger vorkommt, zu den außergewöhnlichen Belastungen.

Ein weiterer Fauxpas: Die Kosten für eine selbst bezahlte Fortbildungsmaßnahme gehören nicht in die allgemeinen Werbungskosten, sondern unter den Punkt Weiterbildungskosten.

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