Steuererklärung und Post-Streik Wenn der Steuerbescheid Verspätung hat

Einige haben ihn schon, andere warten vielleicht noch lange auf ihn: Was passiert, wenn der Steuerbescheid dank Post-Streik auf sich warten lässt und was Steuerzahler beachten sollten.

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Briefsendungen der Post Quelle: dpa

Am 1. Juni endete die Abgabefrist für die jährliche Steuererklärung. Die meisten Steuerzahler haben sich daran gehalten und hoffen nun auf eine Rückzahlung – im Durchschnitt 800 Euro, ein schöner Urlaubszuschuss. Aber in ganz Deutschland streiken die Postboten, in etlichen Briefverteilzentren herrscht Stillstand.

Lässt der Steuerbescheid wegen des Streiks auf sich warten, läuft die Einspruchsfrist trotzdem weiter. Die Prüfung des Steuerbescheids ist aber wichtig, damit dem Steuerpflichtigen keine ihm zustehende Steuerrückzahlung entgeht. Worauf Steuerzahler jetzt achten sollten.

Post-Streik: Was Sie jetzt wissen müssen

Bedroht der Post-Streik die Einspruchsfrist für Steuerbescheide?

Steuerbescheide werden auf dem normalen Postweg verschickt und können aufgrund des Post-Streiks erst mit Verspätung beim Empfänger eintreffen. Grundsätzlich unterstellen die Finanzämter, dass der Steuerbescheid drei Tage nach Versand dem Steuerzahler bekannt ist. Deshalb beginnt die Frist von einem Monat für einen Einspruch regelmäßig erst am vierten Tag nach dem Datum auf dem Steuerbescheid. Daran ändert auch der Post-Streik zunächst nichts. Liegt der Steuerbescheid erst später im Briefkasten, verkürzt sich die Einspruchsfrist entsprechend.

Vorsorglich und rechtzeitig Einspruch erheben

Steuerzahler, die die vollständige Frist nutzen wollen, sollten daher entweder die verspätete Zustellung belegen können – zum Beispiel durch einen Vermerk des Zustelldatums durch den Postboten oder geeignete Zeugen – oder zunächst formlos und ohne Begründung dem Steuerbescheid widersprechen. In aller Regel wird das Finanzamt auf den vorsorglichen Einspruch reagieren und eine Begründung und entsprechende Belege innerhalb einer neuen Frist anfordern. Innerhalb dieser kann der Steuerzahler seine Einspruchsbegründung nachreichen.

Verzögert der Post-Streik Steuerrückzahlungen?

Das Finanzamt zahlt Steuererstattungen unabhängig davon aus, ob der Steuerbescheid schon beim Empfänger angekommen ist oder nicht. Wer die Rückzahlung auf dem Kontoauszug sieht, aber noch keinen Steuerbescheid hat, kann auch nur erahnen, ob der Steuerbescheid so richtig ist. Wer etwa aufgrund des gezahlten Betrages zu dem Schluss kommt, dass das Finanzamt zu wenig erstattet hat, kann den vorsorglichen Einspruch nutzen, um keine Frist zu verpassen. Ist der Steuerbescheid eingegangen und die Frist kurz vor dem Ablauf, sollte auf die Schnelle geprüft und bei Unstimmigkeiten vorsorglich Einspruch erhoben werden – und dieser erst nach genauerer Prüfung begründet werden.

Einspruch rechtzeitig an das Finanzamt schicken

Der Einspruch selbst sollte während des Post-Streiks natürlich nicht mit der normalen Briefpost erfolgen, dann geht das Schreiben dem Finanzamt womöglich erst nach Ablauf der Frist zu. Das Fristversäumnis hat der Steuerzahler zu vertreten, er hat also Pech gehabt, der Steuerbescheid gilt. Anstelle der normalen Briefpost bietet sich daher ein Einspruch über das Elster-Online-Portal, per Fax oder E-Mail an. Alternativ kann der Steuerzahler seinen Einspruch auch persönlich in den Briefkasten des Finanzamts werfen oder über den Express-Dienst der Post verschicken, der dem Absender ein Zustelldatum zusichert.

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