Vorteile
Zunächst einmal ist die Erstellung der Steuererklärung mittels einer Software grundsätzlich praktisch. Eine gute Steuersoftware weist einem den Weg durch den Formulardschungel, gibt Tipps zum Ausfüllen und erklärt, was sich hinter Begriffen wie Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeleistung verbirgt. Zudem erhält der Steuerpflichtige eine Schätzung der Steuernach- oder -rückzahlung anhand der gemachten Eingaben, so manche Software gibt zusätzliche Tipps zum Optimierungspotenzial. Am Ende erhält der Steuerpflichtige einen vorausberechneten Muster-Steuerbescheid, den er mit dem Bescheid des Finanzamtes später abgleichen kann.
Ein weiteres Plus der elektronischen Steuererklärung: Steuerzahler kommen so deutlich schneller zu ihrem Steuerbescheid. Denn die Behörden können die Daten der Steuerzahler direkt weiter verarbeiten, ohne diese erst in die Systeme der Finanzbehörden zu übertragen. Zudem gibt es dabei nur noch stichprobenartige Kontrollen – etwa, wenn den Computern der Finanzbehörde allzu ungewöhnliche Zahlen auffallen. So kann es passieren, dass der Steuerbescheid schon nach zwei Wochen zugestellt wird - wahlweise wieder elektronisch per Elster, oder klassisch per Post.
Noch ein Vorteil: Das Einreichen von Belegen wird auf ein Minimum reduziert. Im Grunde muss der Steuerpflichtige nur Spenden, Mitgliedsbeiträge zu Parteien und Bescheinigungen von Banken dem Finanzamt schicken. Was das Amt sonst noch sehen will, fordert es gesondert an.
Das sind die wichtigsten Formulare
Der Mantelbogen bildet die Basis der Einkommensteuererklärung. Hier tragen Steuerpflichtige auf vier Seiten allgemeine Informationen zu ihrer Person ein und geben Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und weitere Steuerermäßigungen an.
Detaillierte Angaben zum Einkommen sowie Werbungskosten können in der Anlage N vermerkt werden. Für viele Arten von Werbungskosten gibt es hier separate Felder, beispielsweise für die Entfernungspauschale, Fortbildungskosten und Aufwendungen für Arbeitsmittel.
Mit dieser einseitigen Anlage können beispielsweise erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden. Für jedes Kind muss eine eigene Anlage abgegeben werden.
Hier können Steuerzahler Vorsorgeaufwendungen angeben. Dazu zählen Beiträge zur Altersvorsorge und zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Für Angaben zu Riester-Verträgen dient die einseitige Anlage AV.
Nachteile
Durch die elektronische Steuererklärung ist es für Behörden einfacher, Daten zu verarbeiten und miteinander zu vergleichen. Das ist praktisch, Übertragungsfehler sind weitgehend ausgeschlossen. Aber andererseits setzen sich so einmal falsch gemachte Angaben leichter fest: Wer etwa absetzungsfähige Ausgaben fälschlicherweise unter dem Posten Sonderausgaben statt unter Werbungskosten macht, riskiert, dass sie unberücksichtigt bleiben, weil der Finanzbeamte solche Fehler nicht mehr unbedingt korrigiert. Eingabefehler sind nach Auffassung der Gerichte dem Steuerzahler anzulasten.
Tipps zur Steuererklärung
Wer seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 selbst anfertigt – und zur Abgabe der Erklärung verpflichtet ist –, muss sie bis zum 31. Mai 2017 abgegeben. Wer mehr Zeit braucht, kann beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Erledigt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung, endet die Frist erst am 31. Dezember 2017.
Damit das Finanzamt die Steuererklärung schnell bearbeiten kann und keine Nachfragen stellen muss, sollten Steuerzahler zu allen Rückforderungen Belege mitschicken. Um die Werbungskosten zu begründen, kann es hilfreich sein, den ausgeübten Beruf möglichst genau anzugeben.
Wer seine Steuererklärung selbst erledigt, sollte auf jeden Fall die Anleitung (von dort aus auf Steuerformular > Einkommensteuer > Einkommensteuer 2016 klicken) lesen, die das Bundesfinanzministerium in seinem Formularkatalog veröffentlicht. Das Finanzamt setzt voraus, dass der Steuerzahler sich diese Anleitung genau durchgelesen hat.
Um den Steuerbescheid später kontrollieren zu können, sollten Steuerzahler eine Kopie ihrer Steuererklärung behalten - entweder gedruckt oder gespeichert als Datei.
Bevor Steuerzahler ihre Erklärung beim Finanzamt abgeben, sollten sie sich über laufende Verfahren zum Steuerrecht informieren. Häufig lässt sich die Rechtsprechung auf den persönlichen Fall übertragen. Auch, wenn ein Sachverhalt noch nicht endgültig geklärt ist, kann es sich lohnen die Ausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen. Bei positivem Prozessausgang besteht auch nach vielen Jahren noch die Chance auf eine Steuererstattung.
Seit 2012 sind sehr viel mehr Steuerzahler verpflichtet, ihre Steuererklärung elektronisch zu übermitteln. Unternehmer müssen nahezu sämtliche Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2011 elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Arbeitnehmer, die keine sogenannten Gewinneinkünfte haben.
Umgekehrt kann es dennoch zur Übertragung unvollständiger Daten durch andere Stellen kommen. Daher sollten zum Beispiel die Daten über Arbeitslöhne, Rentenzahlungen oder Krankenversicherungsbeiträge kontrolliert werden, wenn der Steuerbescheid vorliegt. Der Bundesrechnungshof schätzte im Januar 2012, dass zwischen einem und zwei Drittel der Bescheide Fehler aufweisen.
Daher müssen Nutzer der elektronischen Steuererklärung besonders gewissenhaft vorgehen. Und je genauer die Angaben, desto weniger verzögern Rückfragen des Finanzamts die erhoffte Steuerrückzahlung.