Steuererklärung Wann sich die Hilfe von Steuerprofis lohnt

Bis 31. Mai ist für die meisten die Steuererklärung fällig. Aber mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe gewährt das Finanzamt mehr Zeit. Ab wann sich die Hilfe vom Profi bezahlt macht.

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Steuerberater: Ab wann man sich Hilfe suchen sollte. Quelle: Getty Images

Gerade hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein Urteil gefällt, über das sich Steuerpflichtige und Steuerberater gleichermaßen freuen dürften. Der BFH wies nämlich übereifrige Finanzbeamte in ihre Schranken.

Der Fall: Ein Paar aus Niedersachsen hatte mehrmals seine Steuererklärung verspätet abgegeben. Im Folgejahr beauftragten beide einen Steuerberater mit der Erstellung der Steuererklärung. Dadurch verlängert sich die Abgabefrist für die Steuererklärung vom 31. Mai bis zum 31. Dezember eines Jahres. Dessen ungeachtet verlangte das zuständige Finanzamt die Abgabe der Steuererklärung bis zum 31. August – wegen der Verspätung in den Vorjahren. Das Amt verlangte zudem gleich eine Strafzahlung von 880 Euro. Dagegen hatte das Paar geklagt.

Der BFH gab den Klägern auf ganzer Linie Recht: Sowohl die Strafzahlung als auch das Vorziehen der Abgabefrist durch die Finanzbeamten erklärten die Richter als rechtswidrig. Das Finanzamt muss den Strafzuschlag zurückzahlen und die Prozesskosten übernehmen. In der Vorinstanz hatte das Gericht noch zugunsten des Finanzamtes entschieden.

Wer in diesem Jahr einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, hat also Anspruch auf die verlängerte Abgabefrist für seine Steuererklärung bis zum 31. Dezember 2017. Nur wegen der Fristverlängerung den Steuerberater einzuschalten, lohnt sich für den durchschnittlichen Gehaltsempfänger allerdings kaum. Denn schon bei einem durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen von 30.000 Euro im Jahr können Steuerberater laut Gebührenordnung zwischen 165 und 1160 Euro verlangen. Da sich Steuerberater oft an der Mitte dieser Spanne orientieren, können schnell rund 700 Euro fällig werden. Ein Säumniszuschlag vom Finanzamt käme voraussichtlich billiger. Wer rund 60.000 Euro im Jahr verdient, muss schon mit 230 bis 1700 Euro rechnen, im Mittel mit knapp 1000 Euro.

Verlangen Steuerberater ein Honorar am oberen Ende der Spanne, müssen sie dies laut Rechtsprechung ausführlich begründen, so dass sich die meisten in der Mitte orientieren. Dennoch: Dieses Geld muss durch die hoffentlich erzielbare Steuerrückzahlung erst einmal reingeholt werden.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?

Wann braucht man einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein? Und für wen lohnt sich die Hilfe vom Steuerprofi besonders? Im Schnitt bekommen deutsche Steuerpflichtige durch ihre Steuererklärung rund 900 Euro zurück. Die gehen schneller für Steuerberaterkosten drauf, als viele denken.

Ab wann der Rat eines Steuerprofis sinnvoll ist, lässt sich kaum pauschal sagen. Selbst nach steuerrelevanten Änderungen der Lebensumstände wie einer Scheidung mit Unterhaltspflichten und Steuerklassewechsel, dem Eintreten eines Pflegefalls oder einer Erbschaft sind die Steuererklärungen auch für Laien grundsätzlich noch machbar. Sofern man bereit ist, sich mit den nötigen Formularen zu beschäftigen.

Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler betont, dass es keine Sachverhalte gibt, die zwingend die Beteiligung eines Steuerberaters vorschreiben. „Für die meisten Angestellten ist es Geschmacksache, ob sie einen Steuerprofi hinzuziehen oder nicht. Wem der Aufwand schlicht zu hoch ist oder wenn es sachlich zu kompliziert wird, wird sich mit einem Steuerberater wohler fühlen“, sagt Klocke.

Der Lohnsteuerverein als günstige Alternative

Immerhin geht es mit einem Lohnsteuerverein deutlich günstiger. Hier werden die Steuerzahler gegen Jahresbeitrag Mitglied und bekommen dafür im Grunde die gleichen Leistungen wie beim Steuerberater. Auch dafür sind die Kosten in einer Beitragsordnung festgelegt. So zahlen etwa bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH), dem größten Zusammenschluss von Lohnsteuerhilfevereinen in Deutschland, Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 30.000 Euro im Jahr nur 127 Euro Jahresbeitrag pauschal für alle Beratungsleistungen in Sachen Steuer, die binnen eines Jahres in Anspruch genommen werden. Bei einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro sind die Beiträge mit 185 Euro im Verhältnis günstig. Hinzu kommt eine geringe, einmalige Aufnahmegebühr. Beim VLH sind es zehn Euro.

Allerdings gibt es für die Lohnsteuerhilfevereine eine gewaltige Einschränkung: Sie sind nur für Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Studenten, Pensionäre, Rentner und private Vermieter gedacht. Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende können keinem Lohnsteuerhilfeverein beitreten. Auch Arbeitnehmer mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit, Kapitalerträgen, Mieteinnahmen oder sonstigen Einkünften, die im Jahr 13.000 Euro – 26.000 Euro bei Zusammenveranlagung mit dem Partner – nicht übersteigen, können die Hilfe vom Verein nutzen. Ist bei zusammen veranlagten Paaren ein Partner selbständig, der andere aber angestellt, bleibt nur ein Steuerberater.

Was sich 2017 für Steuerzahler ändert
Steuererklärung 2017Geringverdiener, Familien und Alleinerziehende – der Staat will sie 2017 mehr unterstützen. Deshalb werden viele staatliche Leistungen und Freibeträge erhöht. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hat einen Überblick über die Änderungen erstellt. Quelle: dpa
Der Grundbetrag steigt kontinuierlich Mit der Erhöhung zum 1. Januar 2017 ist der Grundfreibetrag in den vergangenen zehn Jahren insgesamt um mehr als 1.000 Euro gestiegen. Quelle: dpa
Grundfreibetrag steigtDer Grundfreibetrag erhöht sich zum 1. Januar 2017 um 168 Euro. Fortan dürfen Steuerzahler 8820 Euro Einkommen steuerfrei behalten. Das Doppelte steht Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern zu. Quelle: dpa
Familien mit mehr Kindern bekommen mehr GeldEtwas höher fällt das Kindergeld für kinderreiche Familien aus: Für das dritte Kind bekommen Eltern 2017 198 Euro und ab dem vierten Kind monatlich 223 Euro. Das Kindergeld bis zur Volljährigkeit gezahlt. Wenn das Kind studiert, zahlt es der Staat sogar noch bis zu seinem 25. Geburtstag. Quelle: dpa
Zwei Euro mehr Kindergeld im MonatDeutlich sparsamer als beim steuerlichen Kinderfreibetrag ist der Staat beim Kindergeld. Dieses steigt 2017 um gerade einmal um zwei Euro pro Kind und Monat. Für die ersten beiden Kinder gibt es im kommenden Jahr jeweils 192 Euro im Monat. Quelle: dpa
Kinderfreibetrag erhöht sichNicht nur der Grund- auch der Kinderfreibetrag erhöht sich 2017 von 4.608 Euro auf 4.716 Euro für verheiratete Eltern und für eingetragene Lebenspartner mit Kind. Hinzu kommen 2.640 Euro Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Das ergibt insgesamt einen Freibetrag von 7.356 Euro pro Kind. Quelle: dpa
Was kalte Progression istVon „kalter Progression” spricht man, wenn eine Gehaltserhöhung zwar die Inflation ausgleicht, aber der Arbeitnehmer durch sie in einen höheren Steuertarif rutscht. Das Zusammenspiel der Inflation mit dem höheren Steuertarif sorgt dafür, dass der Arbeitnehmer nach der Gehaltserhöhung real weniger in der Tasche haben kann als vorher. Quelle: Fotolia

Gut auf einen Steuerberater verzichten können vor allem Angestellte, an deren Steuererklärung sich von Jahr zu Jahr ohnehin wenig ändert. Dann kann die Steuererklärung des Vorjahres als Muster genutzt und mit aktualisieren Zahlen an das Finanzamt geschickt werden. Idealer Helfer dabei ist eine Steuersoftware, die auch die Daten des Vorjahres übernimmt, und schon für 15 bis 50 Euro zu bekommen ist.

Die Datenübernahme vom Vorjahr gelingt guter Software ebenso problemlos wie die elektronische Steuererklärung via ELSTER, das die Finanzämter anbieten. Die Programme versenden nicht nur die Steuerformulare online an das Finanzamt, sondern können auch den Steuerbescheid abrufen und auf Abweichungen zu den in der Erklärung gemachten Angaben prüfen. Viele Programme bieten sogar Tipps zur steuerlichen Optimierung durch geschickte Wahl der Steuerklasse, Ausgabenplanung oder Ausschöpfung von Pauschalansätzen. Auch eine vorausgefüllte Steuererklärung kann das ELSTER-System zur Verfügung stellen.

Programme für die Steuererklärung 2016
Logo von Elster
Platz 6: SmartsteuerPreis: ab 10,40 EuroFazit: Optisch klasse, noch etwas Nachholbedarf bei der Unterstützung mit Tipps und Verständnishinweisen.
Platz 5: TaxmanPreis: ab 17,99 EuroFazit: Schön anzusehen, gut zu nutzen, nur fehlen ein paar nützliche Extras. Das reicht nicht für einen Spitzenplatz.
Platz 4: Tchibo SteuerPreis: 9,99 EuroFazit: Durchaus hilfreich, aber im direkten Vergleich der preisgünstigen Angebote hat Tax die Nase vorn.
Platz 2: TaxPreis: ab 9,49 EuroFazit: In nicht besonders komplexen Fällen reicht Tax locker aus – bestes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Platz 1: Wiso Steuer SparbuchPreis: ab 20,90 EuroFazit: Gute Unterstützung, komfortable Bedienung: Der Testsieger führt nicht am schnellsten, aber sehr sicher ans Ziel.

Die elektronischen Helfer können aber nicht das Gespräch mit einem Fachmann ersetzen. „Wer seine Steuererklärung selbst machen will, sollte sich auch nicht überschätzen“, rät Klocke. „Wenn etwa Einkünfte aus Vermietung einer Eigentumswohnung, gewerbliche Einkünfte mit Umsatzsteuerpflicht, Lohnbuchhaltung für Mitarbeiter oder Firmenbeteiligungen hinzukommen, wird es schnell sehr kompliziert und unübersichtlich. Steuerberater sind dann eine große Hilfe.“

Steuerberater für den Streitfall

Der Beruf des Steuerberaters ist in Deutschland geschützt und die notwendige Qualifikation per Gesetz ebenso vorgeschrieben wie die Bandbreite seiner Vergütung in der Gebührenordnung. Grundsätzlich muss sich der Steuerberater im gesamten Steuerrecht auskennen. Welcher Steuerberater gewählt wird, hängt aber auch stark davon ab, wie sich Steuerberater und Kunde verstehen. Schließlich ist der Steuerprofi vor allem dann gefordert, wenn es Streit mit dem Finanzamt gibt oder gewichtige finanzielle Entscheidungen. Gerade die Beratung zu den steuerlichen Auswirkungen von Vermögensübertragungen erfordert neben Fachkenntnis ein stabiles Vertrauensverhältnis.

Im Konfliktfall erhöhen Steuerzahler mit Steuerberater oder Steueranwalt ihre Chancen. Während Einsprüche zum Steuerbescheid auch ohne Berater problemlos möglich sind, ist im Klageverfahren ein Profi zu empfehlen. Spätestens vor dem Bundesfinanzhof und in Steuerstrafsachen ist der sogar Pflicht. Auch bei Betriebsprüfungen, Scheidungen von Unternehmerpaaren, Steuergestaltungen wie einer vorweggenommenen Erbschaft sollten Steuerberater oder auch ein Steueranwalt eingeschaltet werden.

Wer sich aber dafür entscheidet, seine Steuerangelegenheiten selbst zu regeln, muss mit der für viele kryptischen Materie leben. „Es wäre schon ein großer Fortschritt, wenn die Steuerbescheide nicht mehr größtenteils im Steuerchinesisch verfasst wären. Sie entsprechen zwar den gesetzlichen Vorschriften, sind aber nur schwer verständlich und kaum nachvollziehbar“, kritisiert Klocke. „Der Steuerzahlerbund fordert schon seit vielen Jahren eine bessere Gliederung sowie optische und sprachliche Vereinfachung der Steuerbescheide.“ Leider ist der Gesetzgeber bisher noch nicht auf diese Vorschläge eingegangen. „Hier ist noch viel für den Gesetzgeber zu tun!“, mahnt Klocke.

Bis dahin bleibt für die Steuererklärung in Eigenregie eigentlich nur ein zentraler Ratschlag: So sorgfältig wie möglich.

Teure Fehler bei der Steuererklärung
Steuerfehler Nummer 1: Ausgaben vergessenBeiträge zum Beispiel für die Riester- oder Rürup-Rente können Arbeitnehmer von der Steuer absetzen. Weil genau das beim Abschluss dieser Verträge meist als Verkaufsargument genannt wird, ist es vielen Bürgern bekannt – aber nicht unbedingt bewusst. „Aus der Praxis wissen wir, dass Steuerzahler oft vergessen, ihre Riester- und Rürup-Kosten in der Steuererklärung anzugeben“, so die Experten des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Sie haben sieben Fehler zusammengestellt, durch die sich Steuerpflichtige Rückzahlungen häufig entgehen lassen. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 2: Rechnungen bar zahlenHandwerker, Putzfrauen oder auch Au-pairs haben gemeinsam, dass man die Kosten in vielen Fällen von der Steuer absetzen kann - entweder als sogenannte Handwerkerleistung oder als haushaltsnahe Dienstleistung. Eine weitere Gemeinsamkeit ist, dass Steuerzahler voll auf den Kosten sitzen bleiben, wenn sie das Geld bar bezahlen. Da hilft es auch nichts, die Rechnungen aufzuheben. Ohne Kontonachweis keine Steuervorteile. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 3: Hintertür zuschlagen und außergewöhnliche Belastungen nicht angebenDer Bundesfinanzhof (BFH) hat Ende 2015 in Bezug auf außergewöhnliche Belastungen entschieden, dass die Regel zur zumutbaren Eigenbelastung nicht zu beanstanden ist. Deshalb gilt weiterhin: Nur die Krankheits-, Pflegeheim- oder Scheidungskosten, die über der eigenen zumutbaren Belastungsgrenze liegen, kann man absetzen. Für diesen zumutbaren Eigenanteil hat der BFH aber im Januar 2017 eine neue Berechnungsregelung festgelegt. Die Richter gaben den Finanzämtern vor, dass künftig schrittweise die Prozentwerte je nach Einkommenshöhe angesetzt werden müssten (VI R 75/14). So seien von den ersten 15.340 Euro nur zwei Prozent aufzubringen (306,80 Euro), von den nächsten 35.790 Euro drei Prozent (1073,70 Euro) und erst darüber vier Prozent. Im Ergebnis sinkt die zumutbare Eigenbelastung gegenüber der alten Regelung. Viele Bürger sammeln gar nicht erst die Belege für das Zahnimplantat oder die Brille, weil sie denken, dass sie mit den Kosten sowieso nicht über die Zumutbarkeitsgrenze kommen. Aber es gibt noch eine Hintertür: Stehen außergewöhnliche Belastungen an, sollten Steuerzahler versuchen, sie in einem Kalenderjahr zu bündeln, um die Zumutbarkeitsgrenze sicher zu überschreiten. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 4: Mietvertrag mit Angehörigen nicht wasserdicht gestaltenVermietungen unter Verwandten sind nicht ungewöhnlich. Der Mieter bekommt eine Immobilie zum günstigen Preis, der Vermieter kann – trotz geringerer Miete – seine Kosten für das Objekt voll absetzen. Das geht aber nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens, die monatliche Miete beträgt mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete. Das heißt so viel wie: Zu günstig geht nicht. Zweitens … Quelle: IMAGO
… muss die Durchführung des Mietvertrags einem Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet: Die Miete wird überwiesen und nicht bar ausgezahlt, sie wird außerdem pünktlich überwiesen, es gibt eine jährliche Nebenkostenabrechnung und ähnliches mehr. Quelle: dpa
Steuerfehler Nummer 5: Einträge vertauschenSie haben eine Fortbildung selbst bezahlt, die Kosten dafür aber nicht bei Weiterbildung sondern bei allgemeinen Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben? Oder Sie haben Handwerkerleistungen bei den außergewöhnlichen Belastungen eingetragen? So etwas passiert Laien immer wieder. Das Finanzamt streicht dann zwar die geltend gemachten Kosten aus den falschen Zeilen raus, trägt sie aber nicht in die richtigen ein. Die Rückzahlung, die Ihnen zustehen würde, bleibt einfach aus. Quelle: dpa
Steuerfehler Nummer 6: Fristen verstreichen lassenDas Finanzamt schickt Ihnen den Steuerbescheid und Sie sind froh, dass Sie keine Steuern nachzahlen müssen? Oder Sie bekommen eine Rückzahlung, die aber geringer ausfällt als von Ihnen erwartet? Die meisten unternehmen in solchen Fällen nichts. Das könnte allerdings ein teurer Fehler sein. Denn vier Wochen nach dem Bescheid verstreicht die Einspruchsfrist. So lange können Sie den Bescheid genauer unter die Lupe nehmen oder einen Profi engagieren, der nachträglich für Sie gegenüber dem Finanzamt eintritt und etwaige Fehler behebt. Quelle: Handelsblatt Online

Beispielsweise können Finanzbeamte Werbungskosten nur nachvollziehen, wenn auch der ausgeübte Beruf genau angegeben wurde. Gleiches gilt für die Prüfung des Steuerbescheids. Die meisten lesen nämlich nur bis zur Mitte der ersten Seite – dort steht die Steuererstattung. Am Ende des Bescheids stehen aber auch die Erläuterungen, wie es zu diesem Bescheid gekommen ist, und wo die Finanzbeamten von den Angaben der Erklärung abgewichen sind.

Wer das allein nicht versteht, kann immer noch den zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt kontaktieren. Der darf zwar keine Rechtsberatung leisten, aber beantwortet in aller Regel geduldig alle anderen Fragen – ganz ohne Beitrags- oder Gebührenordnung.

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