Steuererklärung Was die neue Frist bedeutet, wann der Verspätungszuschlag droht

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Bis Ende Juli muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein, zwei Monate später als bisher. Sonst kann es teuer werden. Warum? Die acht wichtigsten Fragen und Antworten.

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Bei hochsommerlichen Temperaturen die Steuererklärung in Angriff nehmen? Für viele Steuerzahler ist das eine neue Erfahrung. Seit 100 Jahren galt als Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung der Stichtag Ende Mai. Nun bleiben ihnen zwei Monate mehr Zeit, bis Ende Juli. Wer sich noch mehr Zeit lässt, der muss dafür unter Umständen einen Strafzuschlag zahlen.

Doch für wen gilt die Frist überhaupt? Wie bekommt man mehr Zeit? Worauf ist bei der Last-Minute-Steuererklärung zu achten? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wer muss bis wann die Steuererklärung abgeben?

Die Abgabefrist gilt für alle, die ihre Steuererklärung ohne professionelle Unterstützung (Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein) machen und zur Abgabe verpflichtet sind. Die Abgabepflicht greift zum Beispiel, wenn Steuerzahler über 410 Euro an Nebeneinkünften, aber auch Arbeitslosengeld oder zum Beispiel Elterngeld kassiert haben. Auch wenn sie vom Ehegattensplitting profitiert haben – das heißt, Lohn in den Steuerklassen III, V oder IV mit Faktor bezogen haben – besteht die Abgabepflicht. Unterstützen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, bleibt generell mehr Zeit: Hier muss die Steuererklärung 2018 erst Ende Februar 2020 beim Finanzamt sein. Da der 29. Februar 2020 ein Samstag ist, verschiebt sich diese Frist auf Montag, den 2. März 2020. Die gesetzliche Grundlage für diese Verschiebung ist Paragraf 108 der Abgabenordnung (AO).

Besonders schnell kann die Steuererklärung mit digitaler Unterstützung gelingen. Lesen Sie hier, welche Steuersoftware und welche Steuer-Apps besonders gut unterstützen.

Wann droht der Verspätungszuschlag?

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, das aber bis zur jeweiligen Frist nicht getan hat, muss eventuell einen Verspätungszuschlag zahlen: mindestens 25 Euro je angefangenem Monat. Anfangs haben die Finanzbeamte noch die Möglichkeit, Gnade vor Recht walten zu lassen und auf den Zuschlag zu verzichten. Reichen Steuerzahler ihre auf eigene Faust erstellte Steuererklärung 2018 aber erst nach dem 2. März 2020 ein, fällt der Verspätungszuschlag zwingend per Gesetz an. In diesem Fall wird der Zuschlag dann für alle angefangenen Monate seit Ende Juli erhoben, also für wenigstens acht Monate (August bis März).

Wie bekomme ich mehr Zeit?

Etwas mehr Zeit gewährt das Finanzamt meist ohne Probleme. Dafür reicht Brief oder E-Mail, mit Steuernummer, den Gründen für den benötigten Aufschub sowie der neuen, gewünschten Abgabefrist. Akzeptiert werden in der Regel nachvollziehbare Gründe: Das können fehlende Belege sein, aber auch ein Auslandsaufenthalt von längerer Dauer. Mit dem Hinweis auf eine Erkrankung oder einen Unfall dürften Steuerzahler ebenfalls auf Verständnis hoffen. Führt hingegen zu viel Arbeit zu der Verzögerung, kann es gut sein, dass der Finanzbeamte sich bei einem erbetenen längeren Fristaufschub querstellt.

Das Wohlwollen des Finanzbeamten kann etwas gesteigert werden: Schreiben Sie in Brief oder Email, dass keine Antwort nötig ist: Bleibe eine Antwort binnen 14 Tagen aus, gingen Sie davon aus, dass dem Antrag entsprochen worden sei. Dieser Zusatz erspart dem Finanzbeamten die Arbeit, eine Antwort verschicken zu müssen. Und die oft überlasteten Finanzbeamten sind für eine solche Arbeitserleichterung dankbar.

Nachvollziehbar begründete Fristverlängerungs-Wünsche bis zum 2. März 2020 dürften relativ gute Chancen haben. Noch mehr Zeit kann der Finanzbeamte aber nur lassen, wenn den Steuerzahler selbst keine Schuld an der Verzögerung trifft.

Soll ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich gar nicht muss?

Meist wird sich das lohnen. Tipps für Ihre Steuererklärung finden Sie in unserem großen Ratgeber-Dossier. Darin beschreiben wir, wie Angestellte, Paare, Familien, Studenten, Rentner, Anleger, Vermieter und Mieter sowie Versicherte am meisten bei der Steuer herausholen.
Bei Angestellten rechnet sich die Steuererklärung oft. So reicht es schon, dass ihre Arbeitsstätte etwa 16 Kilometer von zu Hause entfernt ist, damit allein die pauschal für Fahrten zur Arbeit angesetzten Kosten 1000 Euro ausmachen (angesetzt werden 0,30 Euro pro Entfernungskilometer, multipliziert mit der Anzahl der Arbeitstage pro Jahr). Jeder weitere beruflich ausgegebene Euro würde sich dann steuerlich auswirken und bis zu 0,44 Euro an Steuerersparnis bringen. Die ersten 1000 Euro an beruflichen Ausgaben hingegen haben keinen Effekt - sie werden bereits automatisch berücksichtigt, beim laufenden Abzug von Lohnsteuer.

Und auch abseits der beruflichen Ausgaben, Werbungskosten genannt, können Gründe für die freiwillige Steuererklärung sprechen. Zum Beispiel ein Riester-Vertrag. Riester-Sparer profitieren davon, dass sie ihre Beiträge aus dem unversteuerten Einkommen zahlen dürfen. Haben sie inklusive der staatlichen Zulage 2100 Euro in den Vertrag eingezahlt, würde die darauf anfallende Steuer dann wieder erstattet. Die vom Staat zugeschossene Zulage wird von der rechnerischen Steuererstattung allerdings abgezogen.

Für die meisten ist eine Steuererklärung attraktiv. Nach Daten der Finanzverwaltung wird 87 Prozent aller Steuerzahler Geld erstattet, im Mittel gibt es 974 Euro zurück – und diese Werte sind schon ein paar Jahre alt, mittlerweile dürfte die Summe schon deutlich über 1000 Euro liegen. Sollte sich wider Erwarten herausstellen, dass die Steuererklärung keine gute Idee war, weil das Finanzamt sogar Steuer nachfordert, können alle mit freiwilliger Steuererklärung ihren Antrag einfach wieder zurückziehen. Um auch nicht vorübergehend Geld zahlen zu müssen, beantragen sie dabei außerdem noch die „Aussetzung der Vollziehung“.

Wie viel Zeit bleibt für eine freiwillige Steuererklärung?

Für die rückwirkende Steuererklärung haben Steuerzahler vier Jahre Zeit. Möglich wäre jetzt also noch eine Steuererklärung für die Jahre 2015 bis 2018. Besonders interessant ist diese Option für Studenten und junge Berufstätige. Bislang werden deren Kosten eines Erststudiums in aller Regel steuerlich nicht berücksichtigt. Die Chancen stehen aber gar nicht so schlecht, dass sich das noch ändert (mehr dazu lesen Sie hier). Junge Berufstätige, die für ihre Studienjahre bislang keine Steuererklärung abgegeben haben, können sogar noch sieben Jahre rückwirkend, also für 2012 bis 2018, einen steuerlichen Verlust feststellen lassen, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat (IX R 22/14).

Was muss ich mit der Steuererklärung mitschicken?

Die Zeiten der dicken Kuverts sind vorbei. Das Finanzamt will ausdrücklich – bis auf wenige Ausnahmen – keine Papierbelege mehr sehen. Allerdings kann es sein, dass der Finanzbeamte diese doch noch nachfordert, um Fragen zu klären. Belege und Quittungen müssen also aufbewahrt werden. Die geringeren Anforderungen an die anfängliche Vorlage von Nachweisen sollten daher nicht dazu führen, dass Steuerzahler Ausgaben eintragen, die sie gar nicht belegen können.

Wie schnell kommt der Steuerbescheid?

Etwa 50 Tage Bearbeitungsdauer sollen bundesweit üblich sein. In Berlin soll es mit 38 Tagen schneller gehen. Doch Durchschnittswerte helfen im Einzelfall kaum weiter: Viele Steuererklärungen werden mit einem automatischen Risikofilter analysiert. Ist das Ergebnis unauffällig, kann der Steuerbescheid noch deutlich schneller kommen. Schaut sich hingegen ein Finanzbeamter die Steuererklärung wirklich im Detail an, wird es länger dauern.

Was hat sich bei der Steuererklärung für 2018 geändert?

Von einer Änderung dürften viele Angestellte profitieren: Haben sie beruflich etwas gekauft, dürfen sie jetzt Gegenstände bis 800 Euro, ohne Mehrwertsteuer gerechnet, direkt steuerlich absetzen. Teurere Anschaffungen müssen hingegen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Über wie viele Jahre hängt von der angenommenen Nutzungsdauer ab. Es gibt dafür offizielle Richtwerte, bei einem Computer wären es drei Jahre.

Tipps für die Steuererklärung, Hinweise auf laufende Gerichtsverfahren – von denen auch andere Steuerzahler profitieren können – und Informationen zu weiteren Steuer-Änderungen finden Sie in unserem großen Dossier „Steuer 2019“ für die Steuererklärung des Jahres 2018.

Welche Fehler bei der Steuererklärung Sie besonders teuer zu stehen kommen, lesen Sie hier.

Die besten Tipps für Ihre Steuererklärung

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