Steuerfachanwalt Brender "Selbstanzeige nutzen, bevor es zu spät ist"

Im Interview erklärt Steuerfachanwalt Markus Brender, wie eine Selbstanzeige wirkt, welche Strafen drohen und worauf zu achten ist. Er rät allen Steuersündern mit Kapital im Ausland zu einer umfassenden Nachdeklaration.

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Steuer- und Kapitalmarkanwalt Markus Brender

Welches Strafmaß droht bei Steuerhinterziehung?

Als Strafe für Steuerhinterziehung sieht das Gesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt regelmäßig insbesondere vor, wenn der Täter in großem Ausmaß Steuern verkürzt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung vom Dezember 2008 klar gestellt, dass bei der Strafzumessung eine Gesamtwürdigung vorzunehmen ist. . Einer allzu formalistischen Betrachtung, die allein an den Hinterziehungsbetrag anknüpft, wird damit eine Absage erteilt.

In welchen Fällen ist nur mit einer Geldstrafe zu rechnen und ab wann droht eine Gefängnisstrafe?

Ausgehend von den im jeweiligen Einzelfall gegebenen Strafmilderungs- und Strafschärfungsgründen und der Höhe des Hinterziehungsbetrages kommt der BGH zu einer nicht schematisch verstandenen Staffelung der Sanktion wie folgt: In Anlehnung an das Verständnis beim Betrug hält der BGH eine Steuerhinterziehung „in großem Ausmaß“ und damit einen besonders schweren Fall des Betruges im Sinne des § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO bei einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro für gegeben. Ob diese Schwelle überschritten wurde, ist für jede einzelne Tat im materiellen Sinne gesondert zu bestimmen. Soweit der Täter keinen Vermögensvorteil in der vorgenannten Höhe erlangt hat, sondern weniger weitgehend lediglich eine Gefährdung des Steueranspruches gegeben war, ist eine Wertgrenze von 100.000 Euro maßgebend. Bis zu dieser Höchstgrenze kommt regelmäßig eine Geldstrafe in Betracht. Bis zu einer Million Euro soll eine Bewährungsstrafe die Regel sein.  Nur bei einer Strafe bis zu zwei Jahren kommt allerdings eine Strafaussetzung zur Bewährung in Betracht. Darüber hinaus gehende Strafen können nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

Steuerordnungswidrigkeiten sind dagegen steuerliche Verfehlungen, für die von Gesetzes wegen nur eine Geldbuße als Sanktion vorgesehen ist. Dazu gehört vor allem die nicht vorsätzlich, sondern nur leichtfertig im Sinne einer erhöhten Fahrlässigkeit begangene Steuerverkürzung.

Wer sollte oder muss die Möglichkeit zur Selbstanzeige nutzen?

Die Tatsache, dass der Staat offenbar nicht einmal davor zurückschreckt, rechtswidrig und unter fragwürdigen Umständen erworbene Daten anzukaufen, sollte für jeden Bürger, der im Ausland zu Unrecht nicht versteuertes Kapital unterhält, Veranlassung sein, das Instrument der Selbstanzeige zu nutzen, solange es nicht zu spät ist.

Worauf ist bei einer Selbstanzeige zu achten und welche Vorgehensweise ist sinnvoll?

Eine Selbstanzeige kann jeder Täter oder auch Teilnehmer (Anstifter und Gehilfe) einer Steuerhinterziehung abgeben.

Das Gesetz sieht für die Selbstanzeige keine bestimmte Form vor. Schon aus Gründen der Klarheit empfiehlt sich bei der Selbstanzeige in jedem Fall eine schriftliche Erklärung.

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