Steuerhinterziehung Finanzamt schont Rentner nicht

Rentner müssen ihre Bezüge mittlerweile versteuern. Ab 2040 müssen Ruheständler die komplette Pension versteuern. Wer Einnahmen verschweigt, kann für bis zu zehn Jahre zur Kasse gebeten werden.

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Seniorinnen einer Quelle: APN

Immer mehr Ältere müssen Steuern zahlen, weil der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente jährlich steigt. Wer 2011 in den Ruhestand geht, muss bereits 62 Prozent der Rente versteuern; bei Neu-Rentnern ab 2040 ist es die komplette Summe. Ein Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz zeigt nun, dass Rentner die Steuerpflicht ernst nehmen sollten (2 K 1592/10).

Nachzahlung für neun Jahre

Im Urteilsfall hatte das Finanzamt 2008 erfahren, dass eine Frau seit vielen Jahren Rente kassierte. Obwohl die Steuerbescheide wegen abgelaufener einmonatiger Einspruchsfrist bereits bestandskräftig waren, forderte das Amt Nachzahlungen für 1998 bis 2007. Die Frau widersprach: Da die Beamten gewusst hätten, dass sie Rentnerin sei, hätten sie sie über ihre Steuerpflicht aufklären müssen. Wer diese "Amtspflicht" verletze, dürfe sich nicht plötzlich auf "neue Tatsachen" berufen und bestandskräftige Bescheide ändern. Außerdem seien die Jahre bis 2003 sowieso verjährt. Falsch, sagten die Richter.

Steuerhinterziehung verjährt nach zehn Jahren

Die Dame habe Steuern hinterzogen, und das verjähre erst nach zehn Jahren. Schon Ende der Neunziger, als noch rund drei Viertel der Rente steuerfrei war, hätten Laien beim Ausfüllen der Steuererklärung erkennen müssen, dass Renten anzugeben seien. Außerdem habe die Frau, die wegen weiterer Einkünfte schon damals in die Renten-Steuerpflicht rutschte, nicht belegt, dass sie das Finanzamt über ihren Rentner-Status informiert hatte.

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