Steuerhinterziehung Schweiz zieht noch immer Schwarzgeld an

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An ihm kommt kein Quelle: REUTERS

Zudem hoffen Anleger auf moderate Regeln im geplanten Abkommen, das zwei wesentliche Neuerungen enthalten soll: 

Strafsteuer: Deutsche Steuerhinterzieher, die Geld in die Schweiz geschafft haben, sollen sich mit einer einmaligen Strafsteuer auf ihr gesamtes Kapital freikaufen können.Pauschalabgabe: Alle zukünftigen Erträge aus dem legalisierten Schwarzgeld und wohl auch Neuanlagen wären danach pauschal zu versteuern. Schweizer Banken -würden die Pauschale anonym an den deutschen Fiskus abführen.

Viele Anleger, die ihr Geld in der Schweiz lassen und sich nicht selbst angezeigt haben, setzen darauf, dass das neue Abkommen – nach Schweizer Angaben könnte es bis Mitte Juli verkündet werden – moderate Steuersätze vorsieht. Diese Hoffnungen haben im Mai neue Nahrung erhalten: Schweizer Medien kolportierten für die einmalige Strafsteuer sowie für die anonyme Pauschalabgabe auf künftige Kapitalerträge überraschend niedrige Sätze. Klar ist: Die Schweizer wollen das deutsche Geld im Land behalten. Sie arbeiten daran, Anlegern die Treue zur Schweiz zu versüßen, indem sie für diese mit Berlin milde Steuersätze aushandeln.

Angeblich 25 bis 26 Prozent im Gespräch

So sind für die Pauschalabgabe angeblich 25 oder 26 Prozent im Gespräch. Das entspräche grob der hiesigen Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und Spekulationsgewinne, die inklusive Soli 26,4 Prozent beträgt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) will sich hierzu nicht äußern und verweist auf die „vereinbarte Vertraulichkeit“.

Entspräche der Schweizer Satz dem deutschen, könnte der Alpenstaat deutschen Anlegern trotzdem einige Vorteile bieten. Da wäre zunächst die Kirchensteuer, die Banken bei Kirchenmitgliedern zusätzlich abzwacken, was den Abgeltungsteuersatz je nach Bundesland auf insgesamt 28 oder 29 Prozent treibt. Bei den Eidgenossen, so die Hoffnung, fiele wohl keine Kirchensteuer an. Somit ließe sich auch ohne Austritt die Steuerlast senken.

Eine weiteres Szenario hoffnungsvoller Anleger: Einigen sich die Schweiz und Deutschland in dem bilateralen Abkommen auf, sagen wir, 26,4 Prozent, wäre dieser Satz in Stein gemeißelt – und ließe sich nicht einseitig erhöhen. Selbst dann nicht, wenn 2013 Rot-Grün ans Ruder kommt und die Abgeltungsteuer auf 30 Prozent erhöht, wie es der mögliche SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück fordert.

Das Problem: Wenn die Steuer hierzulande steigt, die Schweiz aber nicht mitmacht, hinterziehen Anleger wiederum Steuern – zumindest in Höhe der Differenz zwischen deutschem und Schweizer Steuersatz. Und genau dies wollen die meisten ja vermeiden. „Die Bundesregierung kann bilaterale Abkommen durch neue Gesetze einseitig aushebeln“, warnt Marcus Hornig, Steuerberater bei der WTS AG in Düsseldorf.

Steigende EU-Zinssteuer

Eine Steuer, die in der Schweiz niedriger ausfallen würde als in Deutschland, wäre zudem europarechtlich problematisch. Denn Staaten wie Luxemburg, Österreich und auch die Schweiz erheben seit 2005 die anonyme EU-Zinssteuer, die im Juli von 20 auf 35 Prozent steigt. Würde die Schweiz ausscheren und deutschen Anlegern einen niedrigeren Satz bieten, dürfte das Proteste in Luxemburg und Österreich auslösen – selbst wenn die Schweizer Abgabe nicht nur für Zinsen, sondern auch für andere Kapitalerträge gilt.

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