Steuerhinterziehung Zahl der Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern bricht ein

Immer weniger Steuerbetrüger offenbaren ihr Schwarzgeld und zeigen sich selber an. Dafür dürfte es mehrere Gründe gegeben. Vor allem aber ist es schwieriger geworden, Geld vor dem Fiskus zu verstecken.

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Quelle: dpa

Die Zahl der Selbstanzeigen von Steuerbetrügern ist dieses Jahr noch einmal stark gesunken. Wie eine Umfrage des „Handelsblattes“ bei den 16 Länderfinanzministerien ergab, zeigten sich 2016 bislang nur 4373 Steuerhinterzieher beim Finanzamt an. Im vergangenen Jahr gab es gut 15 000 Selbstanzeigen, 2014 waren es sogar rund 40 000.

Ein Grund für die Entwicklung dürften die seit Januar 2015 erheblich verschärften Regeln für Steuersünder sein. Für Steuerpflichtige mit unversteuertem Schwarzgeld ist es seither deutlich teurer, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Die Neuregelung hatte 2014 nach Überzeugung der Finanzbehörden zu einem Vorzieh-Effekt geführt.

Außerdem ist der Druck auf Steuerhinterzieher in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen. Vor allem Nordrhein-Westfalen zeigt sich hartnäckig. Das Land hat seit 2010 elf Datenträger mit Daten mutmaßlicher Steuersünder erworben.

Teure Fehler bei der Steuererklärung
Steuerfehler Nummer 1: Ausgaben vergessenBeiträge zum Beispiel für die Riester- oder Rürup-Rente können Arbeitnehmer von der Steuer absetzen. Weil genau das beim Abschluss dieser Verträge meist als Verkaufsargument genannt wird, ist es vielen Bürgern bekannt – aber nicht unbedingt bewusst. „Aus der Praxis wissen wir, dass Steuerzahler oft vergessen, ihre Riester- und Rürup-Kosten in der Steuererklärung anzugeben“, so die Experten des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Sie haben sieben Fehler zusammengestellt, durch die sich Steuerpflichtige Rückzahlungen häufig entgehen lassen. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 2: Rechnungen bar zahlenHandwerker, Putzfrauen oder auch Au-pairs haben gemeinsam, dass man die Kosten in vielen Fällen von der Steuer absetzen kann - entweder als sogenannte Handwerkerleistung oder als haushaltsnahe Dienstleistung. Eine weitere Gemeinsamkeit ist, dass Steuerzahler voll auf den Kosten sitzen bleiben, wenn sie das Geld bar bezahlen. Da hilft es auch nichts, die Rechnungen aufzuheben. Ohne Kontonachweis keine Steuervorteile. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 3: Hintertür zuschlagen und außergewöhnliche Belastungen nicht angebenDer Bundesfinanzhof (BFH) hat Ende 2015 in Bezug auf außergewöhnliche Belastungen entschieden, dass die Regel zur zumutbaren Eigenbelastung nicht zu beanstanden ist. Deshalb gilt weiterhin: Nur die Krankheits-, Pflegeheim- oder Scheidungskosten, die über der eigenen zumutbaren Belastungsgrenze liegen, kann man absetzen. Für diesen zumutbaren Eigenanteil hat der BFH aber im Januar 2017 eine neue Berechnungsregelung festgelegt. Die Richter gaben den Finanzämtern vor, dass künftig schrittweise die Prozentwerte je nach Einkommenshöhe angesetzt werden müssten (VI R 75/14). So seien von den ersten 15.340 Euro nur zwei Prozent aufzubringen (306,80 Euro), von den nächsten 35.790 Euro drei Prozent (1073,70 Euro) und erst darüber vier Prozent. Im Ergebnis sinkt die zumutbare Eigenbelastung gegenüber der alten Regelung. Viele Bürger sammeln gar nicht erst die Belege für das Zahnimplantat oder die Brille, weil sie denken, dass sie mit den Kosten sowieso nicht über die Zumutbarkeitsgrenze kommen. Aber es gibt noch eine Hintertür: Stehen außergewöhnliche Belastungen an, sollten Steuerzahler versuchen, sie in einem Kalenderjahr zu bündeln, um die Zumutbarkeitsgrenze sicher zu überschreiten. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 4: Mietvertrag mit Angehörigen nicht wasserdicht gestaltenVermietungen unter Verwandten sind nicht ungewöhnlich. Der Mieter bekommt eine Immobilie zum günstigen Preis, der Vermieter kann – trotz geringerer Miete – seine Kosten für das Objekt voll absetzen. Das geht aber nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens, die monatliche Miete beträgt mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete. Das heißt so viel wie: Zu günstig geht nicht. Zweitens … Quelle: IMAGO
… muss die Durchführung des Mietvertrags einem Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet: Die Miete wird überwiesen und nicht bar ausgezahlt, sie wird außerdem pünktlich überwiesen, es gibt eine jährliche Nebenkostenabrechnung und ähnliches mehr. Quelle: dpa
Steuerfehler Nummer 5: Einträge vertauschenSie haben eine Fortbildung selbst bezahlt, die Kosten dafür aber nicht bei Weiterbildung sondern bei allgemeinen Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben? Oder Sie haben Handwerkerleistungen bei den außergewöhnlichen Belastungen eingetragen? So etwas passiert Laien immer wieder. Das Finanzamt streicht dann zwar die geltend gemachten Kosten aus den falschen Zeilen raus, trägt sie aber nicht in die richtigen ein. Die Rückzahlung, die Ihnen zustehen würde, bleibt einfach aus. Quelle: dpa
Steuerfehler Nummer 6: Fristen verstreichen lassenDas Finanzamt schickt Ihnen den Steuerbescheid und Sie sind froh, dass Sie keine Steuern nachzahlen müssen? Oder Sie bekommen eine Rückzahlung, die aber geringer ausfällt als von Ihnen erwartet? Die meisten unternehmen in solchen Fällen nichts. Das könnte allerdings ein teurer Fehler sein. Denn vier Wochen nach dem Bescheid verstreicht die Einspruchsfrist. So lange können Sie den Bescheid genauer unter die Lupe nehmen oder einen Profi engagieren, der nachträglich für Sie gegenüber dem Finanzamt eintritt und etwaige Fehler behebt. Quelle: Handelsblatt Online

Allein bei der Finanzverwaltung NRW seien seither mehr als 23 000 Selbstanzeigen mit Bezug zu Konten in der Schweiz eingegangen, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Das Land habe damit rund 1,2 Milliarden Euro eingenommen, bundesweit seien es rund sechs Milliarden Euro gewesen.

Die Deutsche Steuergewerkschaft forderte Bund und Länder auf, Spitzenverdiener und Einkommensmillionäre mindestens so scharf zu kontrollieren wie lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer. „Lohneinkünfte und Rentenbezüge werden bis auf den letzten Euro elektronisch an das Finanzamt gemeldet und geprüft, während Hochverdiener mit Einkünften über 500 000 Euro nur alle sechs bis sieben Jahre mit einer umfassenden Steuerprüfung rechnen müssen“, sagte Gewerkschaftschef Thomas Eigenthaler dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstag).

Noch gravierender seien die Vollzugsdefizite im unternehmerischen Bereich. Hier würden jährlich nur 2,4 Prozent aller Betriebe geprüft. Damit werde „Steuergerechtigkeit auf den Kopf gestellt“, kritisierte Eigenthaler.

In einigen Bundesländern wie Schleswig-Holstein ging die Zahl der Selbstanzeigen laut „Handelsblatt“ in diesem Jahr um fast 80 Prozent zurück. „Es scheint so, als habe durch das anhaltend hohe Entdeckungsrisiko das meiste Geld aus den Schweizer Tresoren und den Briefkästen Panamas den langen Weg schon in die schleswig-holsteinische Steuerkasse zurückgefunden“, sagte die Kieler Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) der Zeitung.

Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) zeigte sich nicht überrascht von dem Rückgang: „Dies war aber auch zu erwarten. Denn in den Vorjahren wurden einige Steuer-CDs angekauft“, erklärte Ahnen. Zudem sei angesichts der Gesetzesverschärfung 2015 „die alte Rechtslage noch zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit genutzt“ worden.

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