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Steuerjahr 2011 Geld ausgeben, Steuern sparen

Ob Arbeitnehmer, Studenten oder privat Versicherte: Bis Jahresende können Steuerzahler mit einigen Tricks viel Geld sparen. Vor allem mit Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen.

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Eine Person läuft mit Geld und einem Koffer in der Hand Quelle: N.Iven, Hisashi Okawa

Der 31. Dezember ist für Arbeitnehmer und Familien ein wichtiger Stichtag: Wenn sie steuerlich relevante Ausgaben, etwa für den Beruf oder die eigene Gesundheit, noch in dieses Jahr vorziehen, sparen sie oft Steuern. Auch weniger bekannte Tricks zahlen sich aus: So kann es sich für privat Krankenversicherte rechnen, Beiträge im Voraus zu zahlen.

Arbeitnehmer sollten überlegen, ohnehin benötigte Arbeitsmittel noch bis Jahresende zu kaufen, etwa einen Computer oder Fachliteratur, und sonstige berufliche Ausgaben vorzuziehen, zum Beispiel für eine privat bezahlte Fortbildung. Das rechnet sich, wenn die gesamten Werbungskosten in diesem Jahr schon bei etwa 1000 Euro oder mehr liegen. Jeder Euro über dieser Grenze, dem aktuellen Pauschbetrag für Arbeitnehmer, drückt direkt das zu versteuernde Einkommen. Der Fiskus trägt dann einen Teil der Ausgaben.

Arbeitsmittel, die weniger als 487,90 Euro kosten, können Arbeitnehmer sofort absetzen. Teurere Arbeitsmittel müssen sie über mehrere Jahre abschreiben.

Büro: Selten absetzbar

Berufstätige können unter Umständen auch mit den Kosten ihres häuslichen Arbeitszimmers die Werbungskosten aufstocken. Der Fiskus hat die Abzugsmöglichkeiten in den vergangenen Jahren zwar eingeschränkt. Einige Steuerzahler profitieren aber weiter: Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet, können sie die Kosten (zum Beispiel für anteilige Miete, Immobilienkredit, Ausstattung oder Renovierung) unbegrenzt absetzen. Wer teilweise zu Hause arbeitet, erzielt nur dann Steuervorteile, wenn er vom Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz gestellt bekommt. Solche Teil-Heimarbeiter dürfen zudem maximal 1250 Euro pro Jahr verrechnen.

Bislang stellten sich Finanzämter quer, wenn ein häusliches Arbeitszimmer nicht überwiegend beruflich verwendet wurde – sie strichen die Kosten dann komplett aus der Steuererklärung. Das Finanzgericht Köln sah das anders und schlug eine anteilige Berücksichtigung vor. Nun muss der Bundesfinanzhof darüber entscheiden (X R 32/11). Betroffene sollten gegen noch offene Steuerbescheide Einspruch mit Verweis auf dieses Verfahren einlegen.

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