Steuerklassen 1 bis 6 Das müssen Sie zu den Lohnsteuerklassen in Deutschland wissen

Die sechs Steuerklassen einfach erklärt

Das Bruttogehalt wird durch die Lohnsteuer geschmälert. Deren Höhe hängt von der Steuerklasse ab, der man zugeordnet ist. Was die Zuordnung in die Steuerklassen 2023 bedeutet im aktuellen Überblick.

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Wer sich als Arbeitnehmer über den Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt wundert, sollte sich zunächst fragen, in welcher Steuerklasse er sich befindet. Diese entscheidet über die Höhe des Steuerabzugs, der vom Bruttogehalt einbehalten wird. So kann je nach Steuerklassenwahl das Nettoeinkommen positiv beeinflusst werden.

Warum gibt es Steuerklassen in Deutschland?

Deutsche Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Lohnsteuer vom Bruttoverdienst des Arbeitnehmers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Durch die Zuordnung in verschiedene Steuerklassen soll eine Erleichterung für den Arbeitgeber geschaffen werden, da die verschiedenen Einkommens- und Freibeträge sowie die im Steuerrecht geregelten Pauschalen bei der Lohnsteuer als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer bereits berücksichtigt werden.

Um in eine Steuerklasse eingruppiert werden zu können, muss der Steuerzahler unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein. Gemäß dem Einkommensteuergesetz trifft das auf alle natürlichen Personen zu, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Neben der Lohnsteuer bestimmt die Steuerklasse zudem die Höhe der Kirchensteuer. Diese liegt bei zusätzlichen acht oder neun Prozent der Lohnsteuer, je nach Bundesland. 

Der Solidaritätszuschlag, auch Soli genannt, wurde 2021 für die meisten Steuerzahler abgeschafft. Für den Soli wurde die Freigrenze ab 2021 von 972 Euro auf 16.956 Euro deutlich angehoben. Erst ab einer fälligen Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer in dieser Höhe wird der Soli also erhoben.

Zum 1. Januar 2023 wurde die Freigrenze noch einmal erhöht und liegt aktuell bei 17.543 EuroBei Ehegatten gilt der doppelte Betrag.

Umgerechnet bedeutet das: Erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 97.000 Euro muss weiterhin der volle Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Lohnsteuer gezahlt werden. Das betrifft nur etwa zehn Prozent der Steuerzahler in Deutschland.

Wie viele Steuerklassen gibt es in Deutschland?

Das deutsche Steuersystem unterscheidet sechs verschiedene Lohnsteuerklassen. Welcher man zugeordnet ist, wird anhand des Familienstands entschieden. 

Die Steuerklassen 1 bis 6 in der Übersicht

  • Steuerklasse 1: ledig, verwitwet, getrennt oder geschieden
  • Steuerklasse 2: alleinerziehend
  • Steuerklasse 3: verheiratet (Partner mit höherem Einkommen)
  • Steuerklasse 4: verheiratet (Gleichverdiener)
  • Steuerklasse 5: verheiratet (Partner mit geringerem Einkommen)
  • Steuerklasse 6: Zweit- und Nebenverdienst

Alleinstehende haben in der Regel wenig Wahlrecht und werden automatisch der Steuerklasse 1 zugewiesen. Alleinerziehende gehören zur Steuerklasse 2 und Arbeitnehmer mit mehreren sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten beim Zweit- oder Nebenjob zur Steuerklasse 6.

Für Eheleute ergeben sich mehrere Möglichkeiten beim Lohnsteuerabzugsverfahren. Sie können aus drei Steuerklassenkombinationen wählen: Steuerklasse 3/5 beziehungsweise 5/3, Steuerklasse 4/4 oder Steuerklasse 4 mit Faktor − hierbei wird der Splittingvorteil während des Jahres berücksichtigt. In den Steuerklassen 1 bis 4 profitieren die Steuerzahler zudem vom sogenannten Grundfreibetrag, der pro Person und Steuerjahr gilt.

Steuerklasse 1: Alleinstehende und Singles

Ledige Arbeitnehmer sowie getrennt lebende oder geschiedene Partner werden der Steuerklasse 1 zugeordnet. Eine Besonderheit gibt es bei Verwitweten: Sie haben im Jahr nach dem Tod des Partners weiter Anspruch auf Steuerklasse 3. Des Weiteren zählen auch Verheiratete, deren Ehepartner beschränkt steuerpflichtig sind, zu dieser Gruppierung. Wer zur Steuerklasse 1 gehört, der profitiert vom Grundfreibetrag in Höhe von aktuell 10.908 Euro

Liegt das Jahreseinkommen unter dieser Grenze, muss keine Lohnsteuer gezahlt werden. Viele Menschen verdienen zwar mehr, können die Einnahmen jedoch durch bestimmte Ausgaben drücken, beispielsweise Werbungskosten. Somit ist der Freibetrag auch für viele Studenten interessant, die sich neben dem Studium etwas Geld dazuverdienen wollen, ohne einen Teil des Lohns an das Finanzamt abführen zu müssen.

Steuerklasse 2: Alleinerziehende

In die Steuerklasse 2 werden Alleinerziehende eingruppiert. Alleinerziehend ist jeder, der mit seinem Kind zusammenwohnt, unverheiratet ist und dem Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zusteht. Wird eine der Anforderungen nicht erfüllt, wird dem Steuerzahler Steuerklasse 1, bei Eheschließung 3, 4 oder 5, zugewiesen.
Die Lohnsteuerklasse 2 ist steuerlich deswegen so interessant, weil der Alleinerziehende Anspruch auf einen (Alleinerziehenden-) Entlastungsbetrag hat. 2023 beträgt er 4.260 Euro. Für jedes weitere Kind gibt es zusätzlich 240 Euro. Dieser Betrag ist quasi als Ausgleich für die fehlende Möglichkeit zum Ehegatten-Splitting gedacht.

Steuerklasse 3: Verheiratet mit unterschiedlichen Einkommen

Die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 eignet sich für Paare, die unterschiedlich viel verdienen. Der Besserverdiener wird dabei in der Regel in Steuerklasse 3, der weniger Verdienende in Klasse 5 einsortiert. Als Faustregel lohnt sich die Kombination, wenn die Gehälter mindestens in einem Verhältnis von 60 zu 40 stehen. In Steuerklasse 3 fallen die niedrigsten Abgaben an, sodass das Ehepaar netto mehr Geld übrig hat. Dies wird dadurch verstärkt, dass der für gemeinsam veranlagte Paare geltende doppelte Grundfreibetrag von 21.816 Euro allein dem Partner in Steuerklasse 3 zugerechnet wird.

Steuerklasse 4: Verheiratete Doppelverdiener mit gleichem Einkommen

Die Lohnsteuerklasse 4 ist der Standard bei verheirateten Paaren. Hier werden alle Ehepaare eingruppiert, die einen einigermaßen gleich hohen Verdienst haben. Eingetragene Lebenspartner können sich ebenfalls der Steuerklasse 4 zuordnen lassen.Seit 2010 besteht die Möglichkeit, die Steuerklasse 4 mit Faktor zu wählen: Hierbei wird der Splitting-Vorteil während des Jahres berücksichtigt. Dadurch soll die Einkommenssituation der Eheleute realistischer abgebildet werden, um eine hohe Steuernachzahlung am Jahresende zu vermeiden.Der Kinderfreibetrag wird in Steuerklasse 4 jedoch auf 4.476 Euro pro Kind halbiert. Er steht aber beiden Ehepartnern in gleichem Maße zu, sodass er in der Gesamtsumme 8.952 Euro beträgt.

Steuerklasse 5: Verheiratet mit unterschiedlichen Einkommen

Damit die Zuordnung 3/5 beziehungsweise 5/3 möglich ist, muss der Ehepartner mit dem niedrigeren Einkommen Steuerklasse 5 wählen. Die Zuordnung erscheint auf den ersten Blick aus steuerlicher Sicht weniger attraktiv, da für den Partner in Steuerklasse 5 mehr Steuerabzüge fällig werden und es für ihn keinen Grundfreibetrag gibt. Am Ende des Monats kann diese Kombination dem Ehepaar gemeinsam netto trotzdem mehr bringen, wenn einer deutlich mehr verdient als der andere. Dies liegt daran, dass der Steuervorteil in Klasse 3 deutlich größer ist als der Steuernachteil für den Partner in Klasse 5.

Steuerklasse 6: Zweitjob oder Nebenverdienst

Wer einen Zweitjob oder Nebenverdienst über 520 Euro pro Monat hat, der wird bei diesem Zweit- oder Nebenjob automatisch der Steuerklasse 6 zugeordnet. In dieser Lohnsteuerklasse zahlt man die höchsten Abzüge und es gibt auch keinen Grundfreibetrag. Jeder eingenommene Euro muss also direkt versteuert werden. In der Steuerklasse 6 entscheidet somit nicht der Familienstand über die Höhe der Abzüge, sondern allein die Höhe der Einkünfte.

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Steuerklasse wechseln: Kann man seine Steuerklasse in Deutschland ändern?

Sobald sich der Familienstand ändert, wird die Steuerklasse dementsprechend angepasst. Grundsätzlich besteht ein Wahlrecht zum Wechsel nur bei Ehepaaren der Steuerklassen 3 bis 5. Erscheint der Übergang in eine andere Steuerklassen-Kombination aus steuerlicher Sicht sinnvoller, kann dieser über ein Formular beim Finanzamt beantragt werden. 

Lange galt, dass ein Wechsel der Steuerklasse bis auf Ausnahmefälle nur einmal im Jahr möglich ist. Seit 1. Januar 2020 ist das anders. Stichtag war hierbei stets der 30. November. Seither ist es möglich, mehrfach die Steuerklasse innerhalb eines Jahres zu wechseln. Wirksam wird die Änderung dann ab dem 1. des Monats, der auf die Antragstellung folgt. Damit die gewünschte Änderung der Steuerklasse jedoch noch Auswirkungen auf die Besteuerung im laufenden Jahr hat, muss ein Antrag auf Steuerklassen-Wechsel logischerweise spätestens am 30. November erfolgen. Sonst wird der Wechselwunsch erst ab dem Folgejahr wirksam.

Ändern sich die Steuerklassen bald? Werden das Ehegattensplitting und die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft?

Wie schon ihre Vorgängerkoalition will die Ampel das deutsche Steuersystem reformieren. Einfacher, digitaler und gerechter soll es werden. Ob das alles zusammen funktionieren kann, ist jedoch fraglich. Mehr Einfachheit und Gerechtigkeit soll bald eine Reform der Steuerklassen bringen. Wann genau die aber kommt, ist bis ebenfalls fraglich. 

Darüber wird intensiv diskutiert. Aktuell gründen sämtliche Schlagzeilen rund um dieses Thema aber nur auf einer knappen Passage des Koalitionsvertrags von SPD, FDP und Grünen. Im Koalitionsvertrag von 2021 heißt es: „Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden. Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft."

Tatsächlich sollen die Steuerklassen 3 und 5 also perspektivisch abgeschafft werden. Ehepaare sollen dann einheitlich nach Steuerklasse 4 besteuert werden. Ein genauer Zeitpunkt dafür steht aber nicht fest. Aktuell profitieren Ehepartner mit sehr unterschiedlichem Verdienst oft beim laufenden Lohnsteuerabzug davon, dass der Besserverdiener in Steuerklasse 3 - vereinfacht gesagt - von deutlich höheren Freibeträgen profitiert, während die Person in Steuerklasse 5 etwas höhere Beiträge entrichtet, Dies jedoch auf einen geringeren Verdienst. So wird der Effekt des mit dem Einkommen steigenden Steuersatz stark gedämpft, was zu einer Steuerersparnis führt. Zu beachten ist allerdings, dass der Lohnsteuerabzug nur vorläufig ist. 

Die finale Steuerlast wird ohnehin erst nach Abgabe der Einkommensteuererklärung errechnet. Die Wahl der Steuerklassen 3 und 5 führt stets zur Pflicht, einer Steuererklärung abzugeben. Das Konzept des Ehegattensplittings funktioniert aber grundsätzlich unabhängig von den Steuerklassen: Das Paar wird dabei in Summe besteuert, faktisch so, als ob jeder die Hälfte des gemeinsamen Gesamteinkommens erzielt hätte. 

Durch eine Reform der Steuerklassen könnte sich das Prozedere beim Lohnsteuerabzug ändern. Diese Reform dürfte jedoch umfangreich sein und einige Zeit dauern. Bis dahin gelten die alten Steuerklassen.

Fazit: Wie viel Nettogehalt am Ende des Monats vom Bruttoeinkommen übrig bleibt, ist maßgeblich vom Lohnsteuerabzug auf Basis der Steuerklasse abhängig. Mit dem Brutto-Netto-Rechner 2023 können Sie ermitteln, wie hoch die steuerlichen Abgaben sind, die Ihr Gehalt schmälern.


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