Steuerliche Vorteile Die 10 besten Spartipps für Paare

Um finanzielle Vorteile zu genießen, müssen Paare nicht zwangsläufig verheiratet sein. Insbesondere der Blick auf Versicherungen lohnt sich. Steuervorteile bleiben allerdings Ehepaaren vorbehalten.

EhegattensplittingEhegattensplitting gibt es sowohl für verheiratete Paare und seit diesem Jahr auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Das hat der Bundestag Ende Juni nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Die Neuerungen wirken rückwirkend zum 1. August 2001, denn damals trat das Lebensparternschaftsgesetz in Kraft. Damit werden Ehegatten und Lebenspartner einkommensteuerrechtlich gleichgestellt. Wilde Ehen und sonstige Formen des menschlichen Zusammenlebens haben leider Pech. Bei Paaren lohnt sich das Splitting besonders, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Schließlich wird hierbei das Gesamteinkommen beider Partner addiert und dann gleichmäßig auf beide verteilt - zumindest rechnerisch. Dadurch muss ein deutlich geringerer Steuersatz bezahlt werden, als bei der alleinigen Veranlagung. Je geringer die Gehaltsunterschiede, desto geringer fällt allerdings auch die Ersparnis aus. Quelle: dpa
Wahl der SteuerklasseAuch die Wahl der Steuerklasse bleibt verheirateten Paaren vorbehalten. Während Singles in der Steuerklasse eins vom Finanzamt voll zur Kasse gebeten werden, können Ehepaare wählen, ob sie nach Steuerklasse vier oder drei und fünf veranlagt werden wollen. Verdienen beide Partner in etwa gleich viel, bietet es sich an, dass sich beide für Klasse vier entscheiden. Verdient einer mehr, bringt also 60 Prozent oder mehr des Gesamteinkommens nach Hause, sollte er Steuerklasse drei wählen. Der Partner mit dem geringeren Einkommen bekäme dann Klasse fünf. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Doppelter Sparer-PauschbetragJedem Steuerzahler steht ein jährlicher Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro zu. Heißt: Kapitalerträge bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei. Bei Kapitaleinkünften oberhalb dieser Grenze wird die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent fällig. Steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare kommen in den Genuss eines doppelten Pauschbetrags: Bei ihnen greift die Abgeltungssteuer also erst oberhalb von 1602 Euro Kapitalerträgen. Dabei ist es egal, ob ein Partner 1500 Euro aus Aktien und Fonds bekommt und der andere 100 Euro, oder ob beide in etwas gleich viel Geld bekommen. Quelle: dpa
Kostenlose KrankenversicherungBei Ehepartnern kann sich der Partner, der kein Einkommen oder einen Minijob hat, kostenlos über den Ehepartner mitversichern. Das gilt auch für gemeinsame Kinder. Diesen Vorteil bieten allerdings nur gesetzliche Versicherungen an, bei den Privaten gilt: pro Person ein Vertrag. Quelle: dpa
HausratsversicherungPaare, die zusammen wohnen - ob mit oder ohne Trauschein - können sich viele Kosten bei Versicherungen sparen. Haben beispielsweise beide eine Hausratsversicherung, empfiehlt es sich, die neuere von beiden zu kündigen, sprich: die, die zuletzt abgeschlossen wurde. Hat dagegen nur einer von beiden eine Hausratsversicherung, kann er den Partner in seinen Vertrag mitaufnehmen. Allerdings sollten Paare dann prüfen, ob die versicherte Summe in diesem Fall erhöht werden muss. Quelle: dpa
HaftpflichtAuch bei der Haftpflichtversicherung genügt eine Police, so lange beide Partner im selben Haushalt leben. In einen solchen gemeinsamen Vertrag können auch im Haushalt lebende Kinder miteinbezogen werden. Wer allerdings Eigentum des mitversicherten Partners beschädigt, muss für den Schaden selbst aufkommen. Quelle: dpa
RechtschutzversicherungDie Rechtschutzversicherungen ist eine Erfindung für notorische Prozesshansel. Gehören beide Partner zu dieser doch recht weit verbreiteten Spezies, reicht eine Police. Das gilt allerdings auch nur bei einem gemeinsamen Hausstand. Bei Rechtsstreitigkeiten untereinander nutzt die Police allerdings nichts. Quelle: dpa
SchenkungenWer sich sicher ist, dass Beziehung oder Ehe bis ans Lebensende halten wird, kann seinem Partner Steuern ersparen, wenn er ihm Vermögen oder Immobilien schenkt. Das macht freilich nur bei großem Vermögen und großem Altersunterschied Sinn. Ist beide gegeben, können im Abstand von zehn Jahren große Beträge ohne Steuerverlust auf den Partner übertragen werden. Geht die Partnerschaft dann allerdings in die Brüche, ist das Vermögen futsch. Quelle: Fotolia
VersorgungsfreibetragAber auch, wenn es kein Vermögen zu verschenken gibt, gilt es im Todesfall eines Partners einiges zu beachten. Neben dem persönlichen Freibetrag von 500.000 Euro hat der überlebende Partner im Todesfall Anspruch auf einen besonderen Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000 Euro. Quelle: dpa
Geldwerte VorteileEin veraltetes Beispiel, aber trotzdem möglich: Arbeitet die Frau als geringfügig Beschäftigte im Unternehmen ihres Mannes mit, kann sie geldwerte Vorteile wie einen Dienstwagen bekommen. Wichtig ist dabei, dass Lohn und geldwerte Vorteile zusammengenommen, den Betrag von derzeit 450 Euro für Minijobs nicht übersteigen. So spart sie sich die Kosten für ein eigenes Auto und er kann den Wagen von der Steuer absetzen. Quelle: dpa-tmn
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