Steuern Bundesfinanzhof hält steuerliche Behandlung von Aktienverlusten für verfassungswidrig

Seit 2008 können Anleger Verluste aus Aktienverkäufen nur noch mit Aktiengewinnen verrechnen, nicht mir jenen anderer Investments. Der BFH sieht darin eine Ungleichbehandlung.

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Verluste aus Börsengeschäften sind steuerlich absetzbar - nach bestimmten Regeln. Quelle: dpa

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Verluste aus Aktiengeschäften für verfassungswidrig. Das oberste deutsche Gericht für Steuer-Angelegenheiten legt das Problem dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor, wie es am Freitag mitteilte.

Konkret gehe es darum, dass Anleger seit 2008 ihre Verluste aus Aktienverkäufen nur noch von ihren Gewinnen aus dem Verkauf anderer Aktien absetzen dürfen, nicht von Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen. Dadurch würden Steuerpflichtige ohne rechtfertigenden Grund unterschiedlich behandelt, bemängelt der BFH.

Geklagt hatte ein Anleger, der aus der Veräußerung von Aktien ausschließlich Verluste erzielt hatte und diese in der Steuererklärung mit anderen Kapitaleinkünften verrechnen wollte - was das Gesetz nicht zulässt.

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