Steuern Geldbeutel der Bürger im Staatsgriff

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Debatte über Vermögensteuer

Sparschweine vor Geldscheinen Quelle: dpa

Neben der Detailarbeit am aktuellen Sparpaket der Bundesregierung laufen längst Debatten über weitere Einnahmequellen. Ins Visier haben viele Finanzexperten in den Parteien die Vermögenden im Land genommen. SPD und Linkspartei sind sowieso dafür, sie stärker als bisher zu schröpfen; die nordrhein-westfälische Linke drängt die rot-grüne Minderheitskoalition in Düsseldorf gerade, eine Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung der Vermögensteuer zu starten, die erst 1995 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden war.

Im hoch verschuldeten Spanien steht die Einführung bereits kurz bevor. Ministerpräsident José Luis Zapatero hat Ende Mai angekündigt, die erst 2008 abgeschaffte Vermögensteuer neu aufzulegen. Er versprach, dass „99,99 Prozent“ der Bürger nicht betroffen seien. Details hat Zapatero noch nicht bekannt gegeben.

Die Reichen stärker an den Kosten der Krise beteiligen – das klingt zunächst einmal vernünftig. Befürworter verweisen gerne auf den Lastenausgleich nach dem Zweiten Weltkrieg. Vom 1. April 1949 bis zum 31. März 1979 mussten alle, die am Bewertungsstichtag 21. Juni 1948 über ein erhebliches Vermögen verfügten, die Hälfte davon an den Staat abgeben – in 120 vierteljährlichen Raten. Für Hausbesitz geschah das über eine „Hypothekengewinnabgabe“, für Geld- und Betriebsvermögen über eine „Vermögensabgabe“.

Ungerechtigkeiten und Bewertungsprobleme

Was beim Blick in die Vergangenheit jedoch schnell in Vergessenheit gerät: Eine Vermögensteuer ist nicht umsetzbar, ohne massive Ungerechtigkeiten zu produzieren. So müssen verschiedenste Besitztümer von Immobilien über Kunstwerke bis hin zu Lebensversicherungspolicen mit aktuellen Marktpreisen bewertet werden, um die Abgabe fair auszutarieren – eine Herkulesaufgabe.

„Eine gleichmäßige Bewertung von Geldvermögen einerseits und Sachvermögen andererseits ist kaum möglich, in jedem Fall aber sehr aufwendig“, meint der Kölner Steuerrechtler Joachim Lang. Dieter Ondracek, Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft und damit oberster Finanzbeamter des Landes, sagt zur Vermögensteuer: „Aufwand und Ertrag stehen in keinem Verhältnis.“

Wegen der Bewertungsprobleme hatte das Bundesverfassungsgericht die Vermögensteuer 1995 gekippt. Bis dahin kamen Immobilienbesitzer deutlich besser weg als Inhaber von Sparkonten oder Wertpapieren, weil Häuser und Wohnungen mit veralteten Werten in die Vermögensberechnung einflossen.

Sonderabgaben erweisen sich als hartnäckig

Ungerechte Bewertung, hoher Bürokratieaufwand – das gilt genauso für eine einmalige Steuer, wie sie beispielsweise die Grünen fordern. In ihrem Programm zur Bundestagswahl plädierten sie für eine „zeitlich befristete, einmalige Vermögensabgabe“.

Solche Abgaben haben allerdings die unangenehme Angewohnheit, sich schnell zu einer Dauersteuer zu entwickeln. So erleben es derzeit die Griechen: Dort mussten im ersten Quartal dieses Jahres rund 300 Unternehmen eine Sonderabgabe von fünf bis zehn Prozent des Gewinns zahlen. Jetzt soll die als „einmalig“ deklarierte Steuer auch 2011 und 2012 erhoben werden.

Wie hartnäckig sich Sonderabgaben halten, zeigt auch das Beispiel Solidaritätszuschlag: Die Deutschen zahlen auch 20 Jahre nach der Wiedervereinigung noch immer den „Soli“. Als befristete Sonderabgabe angekündigt, ist der 5,5-prozentige Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer heute fester Bestandteil unseres Steuer- und Abgabensystems. Das hält das Niedersächsische Finanzgericht für grundgesetzwidrig: Im November 2009 schalteten die Richter das Bundesverfassungsgericht ein.

Ein anderer Vorschlag, der von linken Politikern und Gewerkschaften gerne als Alternative zu Vermögensabgaben ins Spiel gebracht wird, ist eine Zwangsanleihe. IG-Metall-Chef Berthold Huber etwa forderte schon 2009, Deutsche mit einem Vermögen von über 750.000 Euro zum Kauf von Staatsanleihen zu verpflichten.

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