Steuern Geldbeutel der Bürger im Staatsgriff

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Eine Hand greift nach Gold Quelle: dpa

Auch solche Ideen haben hierzulande Tradition. Bereits in der Weimarer Republik mussten alle Bürger, die am 1. Januar 1923 über ein Vermögen von mindestens 100.000 Reichsmark verfügten, Staatsanleihen kaufen. Von den ersten 100.000 Mark Vermögen musste ein Prozent in Anleihen gesteckt werden, für größere Vermögen stieg der Satz bis auf zehn Prozent. Die Anleihen sollten von November 1925 an sukzessive zurückgezahlt werden, wurden aber wegen der Hyperinflation wertlos. Die Zwangsanleihe mutierte somit zur Vermögensabgabe.

Von August 1970 bis Juni 1971 forderte die sozialliberale Koalition einen „Konjunkturzuschlag“ von zehn Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, der zinslos bei der Bundesbank geparkt und von Juni 1972 an zurückgezahlt wurde – ohne Inflationsausgleich. Faktisch handelte es sich also um eine Zwangsanleihe.

Experten halten Ähnliches auch heute für denkbar. So warnt der Finanzwissenschaftler Bernhard Scherer, dass der Staat „dem Bürger in Zukunft Geld wegnehmen wird – etwa über eine Erbschaft- oder Vermögensteuer, Zwangsanleihen oder Inflation“. Der Professor an der EDHEC Business School in London rät Anlegern, sich vor Enteignung zu schützen, indem sie ihre Depots auf verschiedene Länder verteilen.

Allerdings: Enteignungen sind überall möglich – selbst im selbst gefühlten Demokratie-Musterland USA. Dort wurden 1933 infolge der Weltwirtschaftskrise auch ohne Staatsbankrott Goldbesitzer enteignet – gegen Entschädigung, versteht sich. Anleger mussten ihr Gold für 20,67 Dollar pro Unze bei der Notenbank abgeben. Wenig später wurde Gold neu bewertet – und kostete plötzlich 35 Dollar pro Unze. Aktuell fürchten einige Investoren, dass es wieder zu Restriktionen beim Goldbesitz kommt.

Mal wendet der Staat ein Gesetz an, mal nicht

In Deutschland hat der Staat Goldbesitzer erst mal über das Steuerrecht ins Visier genommen. Ende vergangenen Jahres legte das Bundesfinanzministerium einen „Anwendungserlass“ vor, in dem die Spekulationssteuer bei Gold-Investments verschärft wurde. Die Ministerialbeamten stellten klar, dass auch Wertpapiere, die einen Lieferanspruch auf physisches Gold verbriefen, der 25-prozentigen Abgeltungsteuer unterliegen – plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer, versteht sich.

Anders als Goldbarren oder Münzen können Anleger die Papiere also nicht nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei verkaufen. Anbieter der Produkte – zum Beispiel die Deutsche Börse mit ihrem Xetra Gold – vertreten hingegen die Auffassung, dass die Papiere wegen des verbrieften Lieferanspruchs steuerlich wie echtes Gold behandelt werden sollten.

Der „Anwendungserlass“, den das Ministerium fast ein Jahr nach dem Start der Abgeltungsteuer veröffentlichte, ist ein klassisches Beispiel für die kleinen Gemeinheiten, die der Fiskus jedes Jahr vor Weihnachten verkündet. Besonders viele davon enthält das alljährliche Jahressteuergesetz.

Das wird in diesem Jahr nicht anders sein. Der im Frühjahr vorgelegte Entwurf enthält Verschärfungen, mit denen positive Urteile des Bundesfinanzhofs ausgehebelt werden sollen. So stellen die Ministerialbeamten klar, dass „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ nicht mehr unter die Spekulationssteuer fallen.

Was positiv klingt, ist in Wahrheit eine weitere Verschärfung der Steuer. Wenn Anleger etwa ihr Auto ein Jahr nach dem Kauf wieder veräußern, können sie einen dabei erlittenen Wertverlust nicht mehr steuermindernd von Gewinnen aus Aktienverkäufen abziehen. Genau das hatte der Bundesfinanzhof 2007 einem Steuerzahler erlaubt, der ein gebraucht erworbenes BMW Cabrio nach wenigen Monaten mit Verlust veräußert hatte (IX R 29/06).

Auch wenn man es kaum glauben mag: Dass der Fiskus positive Urteile für den Steuerzahler per Gesetz entwertet, ist ein Fortschritt. Bisher haben die Ministerialbeamten Richtersprüche häufig ohne Beteiligung des Parlaments ausgehebelt – per „Nichtanwendungserlass“. Trotz anderslautender Versprechen im Koalitionsvertrag ging es damit Anfang dieses Jahres fröhlich weiter, doch inzwischen hat Finanzminister Schäuble sich offenbar an die guten Vorsätze erinnert und kurz hintereinander – am 28. Juni und am 15. Juli – zwei Erlasse wieder aufheben lassen.

Schlupflöcher per Gesetz zu schließen ist zwar rechtsstaatlich sauberer als eine Flut von Nichtanwendungserlassen. Aber es führt zum selben Ergebnis: die Steuerlast steigt.

Eine weitere Idee zur Einnahmenmaximierung, die kurz vor der Umsetzung steht: Das vor elf Jahren abgeschaffte „Fiskusprivileg“ soll 2011 wieder aufleben. Auch wenn Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ihren Widerstand offenbar noch nicht ganz aufgegeben hat, sieht es momentan ganz danach aus, als müssten Insolvenzverwalter vom kommenden Jahr an aus der Insolvenzmasse eines Unternehmens zunächst die Steuerschulden begleichen. Erst danach sollen die restlichen Gläubiger an der Reihe sein.

In knapp zwei Dritteln der Fälle würden diese dadurch leer ausgehen, heißt es in einem Protestbrief von 98 Insolvenzexperten aus Praxis und Wissenschaft, den Mitte Juli die „Zeitschrift für Wirtschaftsrecht“ veröffentlichte. Leidtragende wären vor allem „Handwerker, Dienstleister und kleine Lieferanten“, so die Unterzeichner, die davor warnen, „zur Sanierung des Bundeshaushalts leitende Prinzipien der Insolvenzordnung kurzerhand über Bord zu werfen“.

Es sind leider nicht die einzigen Prinzipien, die derzeit über Bord fliegen.

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