Steuern Geldbeutel der Bürger im Staatsgriff

Wegen der Schuldenlast erhöht der Fiskus Steuern und Abgaben, wo es nur geht. Wie Bund, Länder und Kommunen jetzt abkassieren, warum es die Hausbesitzer besonders hart trifft, was Bürgern in früheren Krisen widerfuhr.

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Eine Frau sucht in ihrem Quelle: dpa

München hat sie um 9,2 Prozent erhöht, Bielefeld um 11,4 Prozent, Essen um 15,7 Prozent und Stuttgart sogar um 30 Prozent: Die Grundsteuern sind 2010 in einer ganzen Reihe von Städten massiv gestiegen. Und das war erst der Anfang: Überall im Land bereiten Stadtkämmerer in diesen Wochen Steuererhöhungen vor. Nach einer Umfrage der Beratungsgesellschaft Ernst & Young will fast jede zweite Kommune (47 Prozent) Immobilienbesitzer im kommenden Jahr stärker zur Kasse bitten.

Höhere Steuern auf Immobilien – das hat in Krisenzeiten Tradition. Häuser und Wohnungen kann man nicht verstecken oder ins Ausland verlagern. Und anders als Gewinne von Unternehmen lösen sie sich in schlechten Jahren nicht einfach mit einem Federstrich in Luft auf. Für den Fiskus ist die Grundsteuer deshalb eine erstklassige, weil sichere Einnahmequelle.

Neben Immobilienbesitzern, so viel ist bereits absehbar, wird der Fiskus nach der Sommerpause auch Fluggäste, Krankenversicherte und viele Besserverdiener stärker zur Kasse bitten. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt, Reisende sollen eine Flugsteuer zahlen, und in Berlin wird ein höherer Spitzensteuersatz diskutiert. Statt die Abgaben zu senken, wie vor einem Jahr im Wahlkampf vollmundig versprochen, kommen auf die Bürger neue Lasten zu. Neben offiziellen Steuererhöhungen scheut der Staat auch nicht vor Gemeinheiten wie der nachträglichen Kappung von Steuervorteilen oder rückwirkenden Regelverschärfungen zurück – vor allem für Anleger.

Nach der politischen Sommerpause dürften sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und seine Kabinettskollegen auf die Suche nach weiteren Einnahmequellen machen. Seit Wochen schon feilen sie an den Details des sogenannten Sparpakets, das in den kommenden vier Jahren den Bundeshaushalt um 80 Milliarden Euro entlasten soll. Gespart wird allerdings nur zum Teil bei Subventionen. Den größten Batzen sollen Steuer- und Abgabenerhöhungen sowie Kürzungen der Sozialleistungen bringen.

Staatsbankrott verhindern

Die Bankenkrise ist (vorerst) gemeistert, die Finanzkrise unter Einsatz irrwitziger Summen unter Kontrolle gebracht – doch nun droht vielerorts die Schuldenkrise. Viele Staaten weltweit stehen am Rande eines Bankrotts, viele Bundesländer und Kommunen hierzulande operieren mit Nothaushalten. Um die immens hohe Verschuldung wieder abzutragen, drehen die Kämmerer an allen Stellschrauben.

Sollte es zu einem Staatsbankrott kommen, droht weit Schlimmeres. Das Arsenal der Grausamkeiten ist gewaltig und geht weit über Steuererhöhungen hinaus, wie ein Blick in die Vergangenheit zeigt: Als Argentinien 2002 den bisher größten Staatsbankrott der Neuzeit hinlegte, fror die Regierung kurzerhand Konten ein. Millionen Bürger konnten daraufhin ihre laufenden Kosten nicht mehr decken.

Derzeit deutet wenig darauf hin, dass in absehbarer Zeit auch bei uns argentinische Verhältnisse drohen. Die Konjunktur zieht an, das Bundesfinanzministerium erwartet neuerdings für 2010 ein Staatsdefizit von nur noch 4,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Zu Jahresbeginn war es noch von 5,5 Prozent ausgegangen. Zum Vergleich: In Spanien beträgt die Defizitquote 9,8 und in den USA sogar 10,0 Prozent. Doch selbst nach den revidierten Zahlen liegt das Defizit des öffentlichen Gesamthaushalts noch immer bei 117,5 Milliarden Euro.

Ausgaben müssen runter

Zudem bürgen deutsche Steuerzahler mit einer Summe von 123 Milliarden Euro für europäische Nachbarländer; eine Pleite Griechenlands, Spaniens oder Portugals hätte unabsehbare Folgen für unsere Staatsfinanzen und den Euro.

Damit ist klar: Die Ausgaben müssen runter, und zwar kräftig. Doch anstatt den Rotstift anzusetzen, arbeiten die Finanzpolitiker und -beamten in Bund, Ländern und Gemeinden lieber daran, den Fluss der Einnahmen zu verbreitern. Höhere Lasten für Hausbesitzer, Anleger und Vielflieger sind schließlich leichter vermittelbar als schmerzhafte Einschnitte für Rentner oder Sozialhilfeempfänger. Die Liste der bereits feststehenden Zusatzlasten ist lang.

Flugsteuer und GEZ-Gebühren

Geld neben einer Quelle: dpa

Überraschend zauberte Finanzminister Schäuble auf der Sparklausur im Juni eine ökologisch begründete „Luftverkehrsabgabe“ aus dem Hut. Flüge aus Deutschland bis 2500 Kilometer Entfernung könnten von 2011 an neun Euro zusätzlich kosten, Tickets für Langstrecken sogar 40 Euro teurer werden. Schäuble gibt sich in den Details noch verhandlungsbereit – Hauptsache, für den Fiskus springt am Ende eine Milliarde zusätzlich heraus.

Auch für Arbeitnehmer wird’s teurer: Der Beitragssatz zur Krankenversicherung steigt im Januar von 14,9 auf 15,5 Prozent des Bruttolohns. Der Arbeitgeberanteil klettert damit auf 7,3 Prozent, der Arbeitnehmeranteil gar auf 8,2 Prozent. Gutverdiener, die monatlich 3750 Euro und mehr verdienen – die Beitragsbemessungsgrenze – kostet die Maßnahme rund elf Euro im Monat. Obendrauf kommt im schlechtesten Fall ein Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegen kann. Bislang darf dieser maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Lohns betragen, künftig dürfen die Kassen bis zu zwei Prozent fordern.

Für Gutverdiener könnte der Krankenkassenbeitrag so um weitere 75 Euro im Monat steigen. Damit nicht genug. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt 2011 ebenfalls, und zwar von 2,8 auf 3,0 Prozent. Bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 5500 Euro (West) werden die Versicherten, die die Hälfte der Beiträge tragen, mit bis zu 5,50 Euro im Monat zusätzlich belastet. Und die Deutsche Rentenversicherung warnt, dass der Rentenbeitrag 2014 wohl nicht (wie ursprünglich geplant) von 19,9 auf 19,8 Prozent sinken wird.

Nicht zu vergessen die Rundfunkgebühren. Von 2013 an wird die GEZ-Gebühr von 17,98 Euro im Monat einheitlich von allen Haushalten erhoben – egal, ob ein Radio oder Fernsehen vorhanden sind, und unabhängig davon, ob man statt des öffentlich-rechtlichen Angebots eigentlich lieber die Privatsender einschaltet.

Staat treibt den Strompreis

Die Unternehmen bleiben von der Abgabenwelle nicht verschont, fast alle Branchen müssen sich auf neue Belastungen einstellen. Eine Bankenabgabe soll von 2012 an jährlich 1,2 Milliarden Euro in die Kasse spülen. Und Spediteure werden künftig stärker zur Kasse gebeten, obwohl die Lkw-Maut laut Koalitionsvertrag eigentlich nicht erhöht werden sollte. Stattdessen will das Verkehrsressort die Maut nun auf Bundesstraßen ausweiten und so bis zu 200 Millionen Euro pro Jahr einnehmen. „Auf einzelne Unternehmen kommen da sechsstellige Summen zu“, klagt Karlheinz Schmidt, Geschäftsführer des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung.

Die Betreiber von Atomkraftwerken sollen künftig eine Brennelementesteuer zahlen, wofür Schäuble jährlich 2,3 Milliarden Euro eingeplant hat. Die Kraftwerksbetreiber sprechen sogar von 2,8 Milliarden Euro. Wie auch immer: Durch die neue Steuer droht ein weiterer Anstieg der Strompreise. Bei rund 60 Milliarden Euro Gesamtstromkosten entspräche das Einnahmevolumen einer Verteuerung der Produktion um etwa vier Prozent.

Dabei sind Verbraucher ohnehin schon gebeutelt – durch die hohen Subventionen für Fotovoltaikanlagen, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt sind. Dort ist festgeschrieben, dass fast alle Verbraucher die in Deutschland installierten Solarstromanlagen über ihre Stromrechnung mitfinanzieren.

Gebeutelte Verbraucher

Das Instrument dafür ist die sogenannte EEG-Umlage, die Stromversorger auf den Strompreis aufschlagen müssen. Sie liegt zurzeit bei rund zwei Cent pro Kilowattstunde und verteuert eine durchschnittliche Stromrechnung um etwa zehn Prozent. Experten warnen nun, dass sich diese Umlage in den nächsten Monaten verdoppeln könnte.

Ursache ist der Fotovoltaikboom: Dieses Jahr werden laut Branchenprognosen mehr Solarpanele auf deutsche Dächer geschraubt als in allen Jahren seit 2000 zusammen. Allein im vergangenen Jahr flossen Subventionen in einer Größenordnung von 17 Milliarden Euro, hat das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) ausgerechnet. Insgesamt betragen die Solarschulden laut RWI bereits 85 Milliarden Euro.

Schon nächstes Jahr, schätzt RWI-Energieexperte Manuel Frondel, werde dieser Solarschuldenberg die 100-Milliarden-Euro-Grenze überschreiten – mit drastischen Auswirkungen auf den Strompreis: Schon Ende 2010 dürfte die EEG-Umlage „auf mindestens drei Cent zulegen“, schätzt Frondel. Für nächstes Jahr sei eine Umlage von rund vier Cent realistisch.

Strommasten Quelle: dpa

Frondel rechnet vor: Für einen Durchschnittshaushalt mit 3500 Kilowattstunden Verbrauch würde die Stromrechnung allein dadurch jährlich um 70 Euro steigen. „Die Fotovoltaiksubventionen produzieren gigantische Negativrenditen“, sagt Frondel. „Es wird Zeit, dieses Desaster zu beenden und die Solarsubventionen vollkommen abzuschaffen.“

Der höhere Strompreis wird viele Unternehmen gleich doppelt treffen. Wie vergangene Woche bekannt wurde, will Schäuble die Ökosteuer für Unternehmen massiver verschärfen als ursprünglich geplant. Demnach sollen große Energieverbraucher die Steuerlast nur noch um maximal 80 Prozent senken dürfen und nicht wie bisher um 95 Prozent.

Nicht nur im Berliner Finanzministerium, sondern auch in den Bundesländern fahnden Beamte derzeit emsig nach zusätzlichen Einnahmequellen. Sachsen-Anhalt etwa hat die Grunderwerbsteuer zum 1. März 2010 von 3,5 auf 4,5 Prozent erhöht. Berlin und Hamburg waren diesen Schritt bereits zuvor gegangen. In Brandenburg müssen Immobilienkäufer von 2011 an sogar fünf Prozent zahlen. Andere Bundesländer überlegen, nachzuziehen. Schleswig-Holsteins Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) etwa kann sich vorstellen, den 3,5-prozentigen Satz „um ein bis eineinhalb Punkte anzuheben“.

Der neue nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) will den Kommunen seines Bundeslandes zudem erlauben, eine Bettensteuer für Hotels einzuführen. Als Kölner Stadtkämmerer hatte er die Abgabe von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis erfunden, diese aber nicht einführen können, weil die damalige CDU-geführte Landesregierung nicht zustimmte.

Hausbesitzer sind als Erste dran

Das Beispiel dürfte Schule machen. Denn die Finanzlage vieler Kommunen ist prekär: Deutschlands Städte und Gemeinden haben laut aktuellen Zahlen Schulden von insgesamt 112,5 Milliarden Euro angehäuft. „Jetzt gilt es, Einnahmen zu steigern und auf der anderen Seite Ausgaben zu senken. Das wird für die Bevölkerung schmerzlich sein, aber eine andere Lösung gibt es nicht, da die Verschuldung der meisten Kommunen bereits viel zu hoch ist“, sagt Hans-Peter Busson, Partner bei Ernst & Young. Eine Umfrage seines Hauses unter 300 deutschen Kommunen ergab, dass 84 Prozent planen, Abgaben zu erhöhen – oder neue zu erfinden.

Ob Müllgebühren, Zweitwohnungsteuer, Hundesteuer, Abwassergebühren: An vielen Fronten drohen Mehrbelastungen. Frankfurt etwa hat die Straßenreinigungsgebühren um knapp fünf Prozent erhöht, Duisburg die Hundesteuer um 15,8 Prozent. Und in Bielefeld plant der Stadtrat eine zehn Prozent höhere Zweitwohnungsteuer.

Im Zentrum der Überlegungen aber steht vielerorts die Grundsteuer. Stuttgart etwa hat den örtlichen „Hebesatz“ bereits im Dezember von 400 auf 520 Prozent erhöht. Die Folge: Wer ein normales Einfamilienhaus besitzt, muss dem komplizierten Berechnungsverfahren zufolge jetzt jährlich 731 Euro zahlen, 169 Euro mehr als vorher. Manche Selbstnutzer trifft das empfindlich – etwa Rentner, die sich ihr Heim vom Mund abgespart haben und nur eine kleine Rente kassieren. Ebenso viele Mieter, denen Vermieter die Grundsteuer in Rechnung stellen dürfen.

Hausbesitzer sind als erste dran

Und ein weiterer Anstieg der Steuer droht. Derzeit profitieren Hausbesitzer noch von niedrigen steuerlichen „Einheitswerten“, die im Westen auf Zahlen von 1964 beruhen (im Osten: 1935) und deshalb weit unter dem heutigen Marktwert der Immobilie liegen. Doch das könnte sich bald ändern. Die Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen diskutiert, die Werte zu aktualisieren. In einem aktuellen Zwischenbericht der Kommission heißt es laut „Handelsblatt“, dass „die Grundsteuer eine sehr gute Kommunalsteuer ist und ihre Rolle als Einnahmequelle ausbaufähig erscheint“.

Weitgehend unbemerkt hat die Bundesregierung bereits Ende 2008 die Grundsteuer verschärft – und zwar rückwirkend. Seit dem 1. Januar 2008 kann die Abgabe nur dann um 25 Prozent ermäßigt werden, wenn 50 Prozent der Mieteinnahmen ausfallen. Vorher reichte ein Rückgang um 20 Prozent. Wenn die Immobilie gar keine Erträge abwirft, kann die Steuer nur noch um 50 (zuvor 80) Prozent ermäßigt werden. Seit einigen Wochen läuft dazu eine Musterklage beim Bundesfinanzhof (II R 36/10), der Kläger hält die rückwirkende Änderung für verfassungswidrig.

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt: Auch früher ging es in Krisen zuerst den Hausbesitzern an den Kragen. Zum Beispiel mit der „Hauszinssteuer“. Von 1924 an mussten Eigentümer einen Teil ihrer Mieteinnahmen an den Staat abgeben – in Preußen waren es 16 Prozent. Die neue Abgabe, die erst 1943 abgeschafft wurde, war eine Reaktion auf die Hyperinflation von 1923, die viele Hausbesitzer auf einen Schlag entschuldete.

Ähnlich lief es nach dem Zweiten Weltkrieg. Immobilienbesitzer, deren Schulden durch die Währungsreform abgewertet worden waren, mussten von 1949 an beim Lastenausgleich eine „Hypothekengewinnabgabe“ zahlen.

Steuersparmodelle im Visier

Der Fiskus dreht auch noch an anderen Stellschrauben. Das trifft zum Beispiel Käufer denkmalgeschützter Immobilien, die laut Gesetz Anspruch auf Steuervorteile haben, wenn sie das Gebäude modernisieren. Doch häufig verweigern Finanzbeamte den Steuerbonus – selbst wenn die Denkmalschutzbehörde bestätigt hat, dass die Modernisierung „zur Erhaltung des Gebäudes als Kulturdenkmal“ notwendig war. Die Beamten argumentieren dann gerne, dass es sich nicht um eine Modernisierung, sondern um einen Neubau handele. 

Einem anderen Steuersparmodell will die Bundesregierung gleich per Gesetz den Garaus machen: den „6b-Fonds“, benannt nach Paragraf 6b des Einkommensteuergesetzes. Demzufolge dürfen Unternehmer und Freiberufler, die Immobilien mit Gewinn verkauft haben, eine Rücklage bilden und diese zu einem Immobilienfonds transferieren. Dadurch müssen sie den Gewinn nicht sofort versteuern, sondern erst in den folgenden Jahren – wenn sie, so das Kalkül, ein niedrigeres Einkommen und damit einen niedrigeren Steuersatz haben. Damit dürfte von 2011 an Schluss sein.

Das zeigt: Bei Steuersparmodellen sollten Anleger wachsam sein. Bisweilen kann es sogar vorkommen, dass der Staat Steuervorteile nachträglich streicht.

Staatliche Zusagen zählen nicht

Hobbits Quelle: dpa

Zehntausende Filmfonds-Anleger können ein Lied davon singen. Seit dem vergangenen Frühjahr hat der Fiskus bei Dutzenden Fonds rückwirkend hohe Steuervorteile gestrichen – bis zu 13 Jahre nachdem die Anleger investiert hatten. Laut einer Umfrage der WirtschaftsWoche unter Fondsanbietern müssen deshalb 72.000 Anleger rund 2,7 Milliarden Euro Steuern nachzahlen. Die Summe dürfte in nächster Zeit deutlich steigen, weil zahlreiche Fonds noch auf dem Prüfstand stehen.

Einzelne Fondsanbieter dürften zwar tatsächlich gegen die Vorschriften verstoßen haben. Dass jedoch flächendeckend bei Fonds nahezu sämtlicher Anbieter Verluste aberkannt werden, spricht dafür, dass die Aktion von fiskalischen Interessen geleitet ist. Zumal Finanzbeamte die Fondskonstrukte genau kannten und die Anbieter jahrelang gewähren ließen. Die Interessengemeinschaft Medienfonds, ein Zusammenschluss der Anbieter Hannover Leasing, KGAL und LHI, kritisiert: „Das Vorgehen der Finanzbehörden ist nicht nachvollziehbar, denn es widerspricht der bisherigen Verwaltungspraxis, der bisherigen Rechtsauslegung und den erteilten unverbindlichen Auskünften.“

Besonders perfide: Für den Fiskus ist es ein prima Geschäft, möglichst lange zu warten, bis er Steuervorteile streicht. Denn betroffene Anleger müssen nicht nur die Steuern nachzahlen, sondern zusätzlich 0,5 Prozent Strafzinsen – pro Monat. Je später die Finanzbehörden den Rotstift ansetzen, desto lukrativer ist es also für die Staatskasse. Da vom aktuellen Streichkonzert auch Filmfonds betroffen sind, die vor 13 Jahren aufgelegt wurden, müssen Anleger Strafzinsen in Höhe von bis zu 78 Prozent der Steuerschuld zahlen.

Strafzinsen für Steuersparer

Auch angesichts aktuell weit niedrigerer Marktzinsen ist das fragwürdig. Allerdings hat das Niedersächsische Finanzgericht in einem aktuellen Urteil entschieden: Auch wenn Anleger wegen einer unberechtigten Steuerersparnis einen Zinsvorteil von deutlich weniger als sechs Prozent jährlich hatten, darf das Finanzamt Strafzinsen in dieser Höhe ansetzen (15 K 400/07). Es sei kein Grund für den Erlass von Strafzinsen, wenn der Steuerpflichtige „einen Zinsvorteil erzielt, der deutlich unterhalb des angesetzten Betrages von 0,5 v. H. pro Monat liegt“, so die Richter.

Dass staatliche Zusagen wenig zählen, wenn die Kasse leer ist, wissen Käufer von Sozialwohnungen in Berlin längst. Der Hauptstadt-Senat um den damaligen Finanzsenator Thilo Sarrazin verkündete Anfang 2003, dass es nach Ablauf der 15-jährigen Grundförderung keine Zuschüsse mehr für Anleger gebe, die in Sozialwohnungen investiert haben. Bis dahin galt die Verlängerung um weitere 15 Jahre als reine Formsache. Wegen der Streichung schlitterten zahlreiche Immobilienfonds in die Pleite.

Der Fall beschäftigt noch heute die Gerichte. Laut Bundesgerichtshof gab es zumindest keine rechtsverbindlichen Zusagen des Senats, auf die Anleger pochen können. Wenn Fondsanbieter diesen Eindruck erweckt hätten, könnten Anleger aber womöglich Schadensersatz von ihnen fordern, urteilten die Bundesrichter (II ZR 66/08). Betroffene Fondsgesellschaften wollen jetzt in einem Folgeverfahren belegen, dass es doch verbindliche Zusagen gab.

Debatte über Vermögensteuer

Sparschweine vor Geldscheinen Quelle: dpa

Neben der Detailarbeit am aktuellen Sparpaket der Bundesregierung laufen längst Debatten über weitere Einnahmequellen. Ins Visier haben viele Finanzexperten in den Parteien die Vermögenden im Land genommen. SPD und Linkspartei sind sowieso dafür, sie stärker als bisher zu schröpfen; die nordrhein-westfälische Linke drängt die rot-grüne Minderheitskoalition in Düsseldorf gerade, eine Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung der Vermögensteuer zu starten, die erst 1995 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden war.

Im hoch verschuldeten Spanien steht die Einführung bereits kurz bevor. Ministerpräsident José Luis Zapatero hat Ende Mai angekündigt, die erst 2008 abgeschaffte Vermögensteuer neu aufzulegen. Er versprach, dass „99,99 Prozent“ der Bürger nicht betroffen seien. Details hat Zapatero noch nicht bekannt gegeben.

Die Reichen stärker an den Kosten der Krise beteiligen – das klingt zunächst einmal vernünftig. Befürworter verweisen gerne auf den Lastenausgleich nach dem Zweiten Weltkrieg. Vom 1. April 1949 bis zum 31. März 1979 mussten alle, die am Bewertungsstichtag 21. Juni 1948 über ein erhebliches Vermögen verfügten, die Hälfte davon an den Staat abgeben – in 120 vierteljährlichen Raten. Für Hausbesitz geschah das über eine „Hypothekengewinnabgabe“, für Geld- und Betriebsvermögen über eine „Vermögensabgabe“.

Ungerechtigkeiten und Bewertungsprobleme

Was beim Blick in die Vergangenheit jedoch schnell in Vergessenheit gerät: Eine Vermögensteuer ist nicht umsetzbar, ohne massive Ungerechtigkeiten zu produzieren. So müssen verschiedenste Besitztümer von Immobilien über Kunstwerke bis hin zu Lebensversicherungspolicen mit aktuellen Marktpreisen bewertet werden, um die Abgabe fair auszutarieren – eine Herkulesaufgabe.

„Eine gleichmäßige Bewertung von Geldvermögen einerseits und Sachvermögen andererseits ist kaum möglich, in jedem Fall aber sehr aufwendig“, meint der Kölner Steuerrechtler Joachim Lang. Dieter Ondracek, Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft und damit oberster Finanzbeamter des Landes, sagt zur Vermögensteuer: „Aufwand und Ertrag stehen in keinem Verhältnis.“

Wegen der Bewertungsprobleme hatte das Bundesverfassungsgericht die Vermögensteuer 1995 gekippt. Bis dahin kamen Immobilienbesitzer deutlich besser weg als Inhaber von Sparkonten oder Wertpapieren, weil Häuser und Wohnungen mit veralteten Werten in die Vermögensberechnung einflossen.

Sonderabgaben erweisen sich als hartnäckig

Ungerechte Bewertung, hoher Bürokratieaufwand – das gilt genauso für eine einmalige Steuer, wie sie beispielsweise die Grünen fordern. In ihrem Programm zur Bundestagswahl plädierten sie für eine „zeitlich befristete, einmalige Vermögensabgabe“.

Solche Abgaben haben allerdings die unangenehme Angewohnheit, sich schnell zu einer Dauersteuer zu entwickeln. So erleben es derzeit die Griechen: Dort mussten im ersten Quartal dieses Jahres rund 300 Unternehmen eine Sonderabgabe von fünf bis zehn Prozent des Gewinns zahlen. Jetzt soll die als „einmalig“ deklarierte Steuer auch 2011 und 2012 erhoben werden.

Wie hartnäckig sich Sonderabgaben halten, zeigt auch das Beispiel Solidaritätszuschlag: Die Deutschen zahlen auch 20 Jahre nach der Wiedervereinigung noch immer den „Soli“. Als befristete Sonderabgabe angekündigt, ist der 5,5-prozentige Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer heute fester Bestandteil unseres Steuer- und Abgabensystems. Das hält das Niedersächsische Finanzgericht für grundgesetzwidrig: Im November 2009 schalteten die Richter das Bundesverfassungsgericht ein.

Ein anderer Vorschlag, der von linken Politikern und Gewerkschaften gerne als Alternative zu Vermögensabgaben ins Spiel gebracht wird, ist eine Zwangsanleihe. IG-Metall-Chef Berthold Huber etwa forderte schon 2009, Deutsche mit einem Vermögen von über 750.000 Euro zum Kauf von Staatsanleihen zu verpflichten.

Eine Hand greift nach Gold Quelle: dpa

Auch solche Ideen haben hierzulande Tradition. Bereits in der Weimarer Republik mussten alle Bürger, die am 1. Januar 1923 über ein Vermögen von mindestens 100.000 Reichsmark verfügten, Staatsanleihen kaufen. Von den ersten 100.000 Mark Vermögen musste ein Prozent in Anleihen gesteckt werden, für größere Vermögen stieg der Satz bis auf zehn Prozent. Die Anleihen sollten von November 1925 an sukzessive zurückgezahlt werden, wurden aber wegen der Hyperinflation wertlos. Die Zwangsanleihe mutierte somit zur Vermögensabgabe.

Von August 1970 bis Juni 1971 forderte die sozialliberale Koalition einen „Konjunkturzuschlag“ von zehn Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, der zinslos bei der Bundesbank geparkt und von Juni 1972 an zurückgezahlt wurde – ohne Inflationsausgleich. Faktisch handelte es sich also um eine Zwangsanleihe.

Experten halten Ähnliches auch heute für denkbar. So warnt der Finanzwissenschaftler Bernhard Scherer, dass der Staat „dem Bürger in Zukunft Geld wegnehmen wird – etwa über eine Erbschaft- oder Vermögensteuer, Zwangsanleihen oder Inflation“. Der Professor an der EDHEC Business School in London rät Anlegern, sich vor Enteignung zu schützen, indem sie ihre Depots auf verschiedene Länder verteilen.

Allerdings: Enteignungen sind überall möglich – selbst im selbst gefühlten Demokratie-Musterland USA. Dort wurden 1933 infolge der Weltwirtschaftskrise auch ohne Staatsbankrott Goldbesitzer enteignet – gegen Entschädigung, versteht sich. Anleger mussten ihr Gold für 20,67 Dollar pro Unze bei der Notenbank abgeben. Wenig später wurde Gold neu bewertet – und kostete plötzlich 35 Dollar pro Unze. Aktuell fürchten einige Investoren, dass es wieder zu Restriktionen beim Goldbesitz kommt.

Mal wendet der Staat ein Gesetz an, mal nicht

In Deutschland hat der Staat Goldbesitzer erst mal über das Steuerrecht ins Visier genommen. Ende vergangenen Jahres legte das Bundesfinanzministerium einen „Anwendungserlass“ vor, in dem die Spekulationssteuer bei Gold-Investments verschärft wurde. Die Ministerialbeamten stellten klar, dass auch Wertpapiere, die einen Lieferanspruch auf physisches Gold verbriefen, der 25-prozentigen Abgeltungsteuer unterliegen – plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer, versteht sich.

Anders als Goldbarren oder Münzen können Anleger die Papiere also nicht nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei verkaufen. Anbieter der Produkte – zum Beispiel die Deutsche Börse mit ihrem Xetra Gold – vertreten hingegen die Auffassung, dass die Papiere wegen des verbrieften Lieferanspruchs steuerlich wie echtes Gold behandelt werden sollten.

Der „Anwendungserlass“, den das Ministerium fast ein Jahr nach dem Start der Abgeltungsteuer veröffentlichte, ist ein klassisches Beispiel für die kleinen Gemeinheiten, die der Fiskus jedes Jahr vor Weihnachten verkündet. Besonders viele davon enthält das alljährliche Jahressteuergesetz.

Das wird in diesem Jahr nicht anders sein. Der im Frühjahr vorgelegte Entwurf enthält Verschärfungen, mit denen positive Urteile des Bundesfinanzhofs ausgehebelt werden sollen. So stellen die Ministerialbeamten klar, dass „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ nicht mehr unter die Spekulationssteuer fallen.

Was positiv klingt, ist in Wahrheit eine weitere Verschärfung der Steuer. Wenn Anleger etwa ihr Auto ein Jahr nach dem Kauf wieder veräußern, können sie einen dabei erlittenen Wertverlust nicht mehr steuermindernd von Gewinnen aus Aktienverkäufen abziehen. Genau das hatte der Bundesfinanzhof 2007 einem Steuerzahler erlaubt, der ein gebraucht erworbenes BMW Cabrio nach wenigen Monaten mit Verlust veräußert hatte (IX R 29/06).

Auch wenn man es kaum glauben mag: Dass der Fiskus positive Urteile für den Steuerzahler per Gesetz entwertet, ist ein Fortschritt. Bisher haben die Ministerialbeamten Richtersprüche häufig ohne Beteiligung des Parlaments ausgehebelt – per „Nichtanwendungserlass“. Trotz anderslautender Versprechen im Koalitionsvertrag ging es damit Anfang dieses Jahres fröhlich weiter, doch inzwischen hat Finanzminister Schäuble sich offenbar an die guten Vorsätze erinnert und kurz hintereinander – am 28. Juni und am 15. Juli – zwei Erlasse wieder aufheben lassen.

Schlupflöcher per Gesetz zu schließen ist zwar rechtsstaatlich sauberer als eine Flut von Nichtanwendungserlassen. Aber es führt zum selben Ergebnis: die Steuerlast steigt.

Eine weitere Idee zur Einnahmenmaximierung, die kurz vor der Umsetzung steht: Das vor elf Jahren abgeschaffte „Fiskusprivileg“ soll 2011 wieder aufleben. Auch wenn Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ihren Widerstand offenbar noch nicht ganz aufgegeben hat, sieht es momentan ganz danach aus, als müssten Insolvenzverwalter vom kommenden Jahr an aus der Insolvenzmasse eines Unternehmens zunächst die Steuerschulden begleichen. Erst danach sollen die restlichen Gläubiger an der Reihe sein.

In knapp zwei Dritteln der Fälle würden diese dadurch leer ausgehen, heißt es in einem Protestbrief von 98 Insolvenzexperten aus Praxis und Wissenschaft, den Mitte Juli die „Zeitschrift für Wirtschaftsrecht“ veröffentlichte. Leidtragende wären vor allem „Handwerker, Dienstleister und kleine Lieferanten“, so die Unterzeichner, die davor warnen, „zur Sanierung des Bundeshaushalts leitende Prinzipien der Insolvenzordnung kurzerhand über Bord zu werfen“.

Es sind leider nicht die einzigen Prinzipien, die derzeit über Bord fliegen.

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