Steuern Schwarzgeld im Nachlass – was Erben tun müssen

Wer Schwarzgeld erbt, erbt zahlreiche Probleme. Wie sich Erben richtig verhalten und was sie wann tun müssen, erklärt Anke Brinkhus von der Kanzlei Schindhelm in einem Gastbeitrag.

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Was die Deutschen erben werden
Eine aktuelle Studie der Deutschen Bank zeigt: Viele Erben dürfen sich über Wohneigentum freuen. Bis 2060 werden laut Studie Wohnimmobilien im Wert von 2,7 Billionen Euro vererbt.Quelle: Deutsche Bank Quelle: dpa
Aber auch in den nächsten fünf Jahren bis 2020 ist das Erbvolumen bei dem Immobilien gewaltig. Immobilien im Wert von 100 Milliarden Euro sollen bis dahin vererbt werden. Den größten Anteil mit fast 60 Prozent machen Wohnimmobilien aus. Quelle: dpa
Die Studie macht aber auch auf einen Missstand aufmerksam. Es gibt in Deutschland aufgrund der alternden Bevölkerung einen Bedarf an barrierefreien Wohnungen für Senioren. 750.000 altersgerechte Wohnung fehlen demnach aktuell in Deutschland. Quelle: dpa
Von den circa acht Millionen reinen Seniorenhaushalten, leben 50 Prozent in Wohnungen die vor 40 Jahren gebaut wurden. Nur fünf Prozent leben bereits in einer barrierefreien Wohnung, so die Studie. Quelle: dpa
Aus diesem Mangel an altersgerechten Wohnungen und einer immer älter werdenden Bevölkerung werden in den kommenden Jahr massive Investitionen fällig. Die Studie schätzt das nötige Investitionsvolumen in den kommenden Jahren auf 40 Milliarden Euro. Quelle: dpa
Die Studie schlägt vor, das Bedarfsproblem als Generationenprojekt aufzufassen. Viele ältere Leute überlassen schon vor ihrem Tod den Nachkommen das Haus, bleiben aber zunächst darin wohnen. Die Verfasser der Studie schlagen vor, dass die Erben als Gegenzug der Schenkung die Immobilie altersgerecht sanieren. Quelle: dpa
Alternativ zur Renovierung schlagen die Verfasser vor, die älteren Generationen sollten früher ausziehen und dafür von den Nachkommen die Kosten für einen anderen Alterswohnsitz tragen. Quelle: dpa

Oft erfahren Erben erst nach dem Tod des Erblassers, dass zum Nachlass eine dem Fiskus bislang verschwiegene Kapitalanlage gehört. Besonders die Schweizer Internetseite Dormantaccounts trägt aktuell dazu bei, dass viele Erben erst nach Jahren erfahren, dass ihnen noch Vermögen in der Schweiz gehört. Denn auf der Seite werden Namen von Kunden veröffentlicht, die sich seit vielen Jahren nicht mehr bei ihrer Bank gemeldet haben. So will die Schweiz Kunden oder Erben und das Vermögen wieder zusammenführen.

Doch für Erben kann das einige Probleme mit sich bringen: Erben haben dann vielfach die Pflicht, alte Steuererklärungen nachträglich zu korrigieren. Betroffen sind nicht nur die eigenen Steuererklärungen, sondern auch die des Verstorbenen und die Erbschaftsteuererklärung. Erben müssen also auf drei Punkte achten:

1. Berichtigung der Steuererklärungen für den Erblasser

Erkennen Erben, dass der Verstorbene seine Kapitalerträge beziehungsweise Veräußerungsgewinne nicht erklärt hat, so sind sie gesetzlich verpflichtet, dies den Steuerbehörden unverzüglich anzuzeigen. Zu berichtigen sind die noch nicht verjährten Zeiträume. Da der Erblasser in der Regel eine Steuerhinterziehung begangen hat, beträgt die steuerliche Verjährungsfrist nicht vier, sondern zehn Jahre.

Anke Brinkhus von der Kanzlei Schindhelm

Die Frist beginnt jedoch erst nach Ende des Jahres zu laufen, in dem der Steuerpflichtige seine Steuererklärung abgegeben hat, spätestens jedoch nach drei Jahren. Hat der Erblasser seine Steuererklärungen sehr spät oder gar nicht abgegeben, kann sich diese steuerliche Verjährung und somit der Zeitraum, für den berichtigt werden muss, auf bis zu 13 Jahre verlängern.

2. Berichtigung der Erbschaftsteuererklärung

Neben den Steuererklärungen für den Erblasser ist auch eine bereits abgegebene Erbschaftsteuererklärung der Erben zu korrigieren, wenn noch keine steuerliche Verjährung eingetreten ist. Soweit den Erben für die Abgabe der falschen Erbschaftsteuererklärung weder Vorsatz noch Leichtfertigkeit vorgeworfen werden kann, beträgt die steuerliche Verjährungsfrist für die Berichtigung der Erbschaftsteuererklärung vier Jahre. Je nachdem, wie spät die Erklärung abgegeben wurde, kann sich die steuerliche Verjährung auf sieben Jahre verlängern.

3. Berichtigung der Steuererklärung für die Erben

Mit dem Tod des Erblassers werden Erträge wie Dividenden oder Zinsen den Erben zugerechnet. Hatten die Erben jahrelang keine Kenntnis von einer geerbten Kapitalanlage, so haben sie folglich auch die ihnen seit dem Tod des Erblassers zuzurechnenden laufenden Erträge der Kapitalanlage unwissentlich nicht erklärt. Sobald sie hiervon Kenntnis erhalten, haben sie die Pflicht, ihre Steuererklärungen unverzüglich zu berichtigen. Dies geschieht durch eine Berichtigungserklärung. Auch hier beträgt die steuerliche Verjährungsfrist vier Jahre, gegebenenfalls verlängerbar auf sieben Jahre, sodass diese Jahre zu berichtigen sind.

Leider wird bei Korrekturen von Steuererklärungen der Erben seitens der Finanzverwaltung zum Teil zunächst unterstellt, dass die Erben in der Vergangenheit wissentlich falsche Steuererklärungen abgegeben haben. Es steht somit der Vorwurf einer Steuerhinterziehung der Erben im Raum. Im Fall einer Steuerhinterziehung wäre jedoch keine einfache Berichtigungserklärung, sondern eine Selbstanzeige abzugeben. Die Selbstanzeige umfasst als Korrekturzeitraum zehn Jahre und unterliegt strengeren 8780232Anforderungen als eine Berichtigungserklärung. Zwar hat das Bundesministerium der Finanzen in seinem Schreiben vom 23. Mai 2016 mitgeteilt, dass nicht jede objektive Unrichtigkeit einer Steuererklärung den Verdacht einer Steuerstraftrat oder Steuerordnungswidrigkeit nahelegt. In der Praxis wird aber eine genaue Abwägung der Umstände des Einzelfalles notwendig sein, um zu klären, inwieweit den Erben hinsichtlich der Korrektur ihrer eigenen Steuererklärungen eine bloße Berichtigungserklärung oder sicherheitshalber eine Selbstanzeige anzuraten ist.

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