Steuern sparen Die besten Steuertipps zum Jahresende

Jetzt geht’s um die Wurst. Wer noch 2011 die richtigen Weichen stellt, sichert sich eine satte Erstattung vom Finanzamt. Strategien für Arbeitnehmer, Studenten, Hausbesitzer, Rentner und Anleger.

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Wer seine Einkommensteuerlast minimieren möchte, sollte jetzt die Weichen stellen. Quelle: dpa

Der Countdown läuft: In wenigen Wochen geht das Jahr 2011 zu Ende. Höchste Zeit also, sich mit dem Thema Steuern zu befassen. Denn fast jeder kann kräftig sparen, wenn er vor dem Jahreswechsel noch ein paar Dinge erledigt. „Für Steuerzahler bieten sich hier deutlich mehr Möglichkeiten, als viele glauben“, sagt Thomas Heidberg, Rechtsanwalt und Steuerberater bei der Kanzlei WWS in Mönchengladbach.

So können Arbeitnehmer, Hausbesitzer und Rentner Ausgaben vorziehen, um sie bereits in der nächsten Steuererklärung geltend zu machen. Dazu ist jedoch erstmal eine kurze Bestandsaufnahme erforderlich. Wie das funktioniert, lesen Sie auf den folgenden Seiten.

Die fiesesten Steuertricks des Staates
Wie der Staat Steuerzahler abzockt Steuererklärung Wenn Steuerzahler beim Ausfüllen der Steuererklärung am Computer ein Feld vergessen und auf diese Weise Steuervorteile verschenken, stellt sich das Finanzamt immer wieder quer. Wer den Fehler erst bemerkt, wenn die einmonatige Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid abgelaufen ist, hat deshalb meist keine Chance auf eine nachträgliche Korrektur. Beim Bundesfinanzhof laufen derzeit mehrere Verfahren zu dieser Frage. Quelle: APN
Studienkosten Positive Gerichtsurteile hebelt die Bundesregierung immer wieder durch neue Gesetze aus. Nachdem der Bundesfinanzhof 2003 entschieden hatte, dass Studienkosten - also etwa Uni-Gebühren oder Ausgaben für Fachliteratur - voll absetzbar sind, erließ die damalige rot-grüne Koalition kurzerhand ein neues Gesetz. Doch 2011 entschied der BFH erneut, dass Studienkosten voll absetzbar sein müssen. Noch ist unklar, wie es nun weitergeht. Quelle: dpa
Die fiesesten Steuertricks des StaatesNicht-AnwendungserlasseEine Option des Bundesfinanzministeriums ist, dass Studienkosten-Urteil des Bundesfinanzhofs "über den entschiedenen Einzelfall hinaus" für nicht anwendbar zu erklären. Die schwarz-gelbe Koalition hatte zwar versprochen, die rechtsstaatlich fragwürdige Praxis der "Nicht-Anwendungserlasse" einzudämmen. Im Fall der Studienkosten hat das Bundesfinanzministerium einen solchen Erlass aber bisher nicht ausgeschlossen. Quelle: dpa
VerfassungswidrigkeitManche neue Steuervorschrift erweist sich wenig später als verfassungswidrig. In den vergangenen Jahren kassierte das Karlsruher Bundesverfassungsgericht zum Beispiel die Senkung der Pendlerpauschale sowie die beschränkte Absetzbarkeit eines häusliches Arbeitszimmers wieder ein. Quelle: Fotolia
Prostituiertensteuer Besonders einfallsreich zeigt sich der Fiskus, wenn es ums Erfinden neuer Abgaben geht. Die Behörden in Bonn zum Beispiel haben 2011 eine Abgabe von sechs Euro pro Tag für Prostituierte eingeführt. Zahlbar direkt ist die Flat-Tax an einem umgerüsteten Park-Automaten (Foto) in der Nähe des Straßenstrichs ("Steuerticket-Automat"). Die neue Abgabe soll der Stadt 300 000 Euro pro Jahr bringen. Quelle: dpa
PferdesteuerUngemach droht auch Pferdebesitzern. So fordern Finanzpolitiker in mehreren Kommunen, analog zur Hundesteuer eine Pferdesteuer einzuführen. Im Schleswig-holsteinischen Norderstedt zum Beispiel, wo es 3000 Pferde gibt, laufen die Diskussionen auf Hochtouren. Auch im hessischen Taunusstein und in Dortmund gibt es entsprechende Initiativen. Quelle: dapd
Branntweinsteuer Wenn solche Steuern nur vorübergehend erhoben würden, um schwache Phasen zu überbrücken, wäre das ja erträglich. Aber die Erfahrung zeigt: Hat der Staat eine Abgabe erstmal eingeführt, bleibt sie uns auch erhalten. Die Branntweinsteuer etwa wurde vor über hundert Jahren eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Flotte zu finanzieren - und existiert noch heute. Quelle: dpa

Arbeitnehmer: Aufs Timing achten!

Ausgaben für Fahrten zur Arbeit, für Fachliteratur oder für „Arbeitsmittel“ wie Laptops und Aktentaschen sind als sogenannte Werbungskosten steuerlich absetzbar. Das Finanzamt erkennt automatisch 1000 Euro an, weil die bisherige Grenze von 920 Euro durch das aktuelle „Steuervereinfachungsgesetz“ rückwirkend zum 1. Januar steigt.

Die entscheidende Frage lautet nun: Liege ich bereits über der Grenze? Wenn ja, sollten Steuerzahler geplante Anschaffungen auf dieses Jahr vorziehen. Dadurch können sie kräftig Steuern sparen, weil sich jeder Euro über der Grenze von 1000 Euro direkt auf die Höhe der zu versteuernden Einkünfte auswirkt.

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