Hohe Bußgeldforderungen nach den Ferien können bei manchem Urlauber die Erinnerung an die Italienreise trüben. Dazu spannen die italienischen Behörden jetzt nicht mehr nur italienische Inkassounternehmen wie NiviCredit ein (WirtschaftsWoche 42/2013). Wenn deren Bemühungen nicht zum Ziel führen, kommt Aalto Financial Services aus Bremen als Inkassopartner ins Spiel. Aalto schreibt in einem Brief an Bußgeldsünder gleich, dass sie als privates Inkassounternehmen die Forderung in Deutschland nicht vollstrecken können. Erfolg hat Aalto, wenn einige, die den NiviCredit-Briefen aus Italien noch widerstanden haben, klein beigeben und die Strafe zahlen. Nicht alles, was gefordert wird, ist Schikane ausländischer Touristen: Italienische Bußgelder sind hoch. Elf Stundenkilometer zu viel auf dem Tacho kosten in Italien 170 Euro gegenüber rund 35 Euro hierzulande.
Recht einfach
Duft oder Gestank? Die Frage entzweit viele Hausgemeinschaften. Zunehmend müssen Richter ihr Näschen spielen lassen.
Ein 83-jähriger Mieter aus Bonn litt unter dem einen oder anderen Zipperlein. Er setzte ein unorthodoxes Mittel ein: Pferdesalbe. Nachteil der dickflüssigen Creme: Sie stank wie die Pest. Die anderen Mieter im Haus litten darunter. Keiner wollte sich mehr auf den Balkonen aufhalten; im Treppenhaus klagten einige Mieterinnen über Beklemmungen und Kopfschmerzen. Als sich der Senior weigerte, auf eine andere Salbe umzusteigen, kündigte die Vermieterin. Mit Erfolg. Ein vom Gericht bestellter Gutachter bewertete die Ausdünstungen als „unerträglich“ (Amtsgericht Bonn, 201 C 334/13).
Eine Wohnungsbesitzerin in Düsseldorf liebte es parfümiert: Regelmäßig versprühte sie im Treppenhaus Raumspray, auf ihrem Balkon brannte sie Duftkerzen ab. Den anderen Eigentümern stank das: Sie zogen vor Gericht. Bei Androhung von 500 Euro Ordnungsgeld pro Verstoß verboten die Juristen, das Treppenhaus einzunebeln. Auf dem Balkon herrsche größere Freiheit (Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 Wx 98/03).
In Niedersachsen stank eine Mietwohnung gen Himmel. Der Geruch von Muff, Moder und Müll zog durchs Haus, wenn der betreffende Bewohner seine Tür öffnete. Die anderen Mieter erklärten dem Eigentümer schriftlich, dass sie im Flur zum Teil „Würgereize“ verspürten. Der Vermieter kündigte dem Messi-Mieter fristlos. Der Rauswurf hatte vor Gericht Bestand. Die „Grenze des Zumutbaren“ sei zweifellos weit überschritten worden (Landgericht Braunschweig, 6 S 313/06–101).
Wer die Schreiben ignoriert, geht ein kleines Risiko ein, bei der nächsten Italienreise belangt zu werden. In Deutschland müsste das Inkassounternehmen „eine Forderung durch ein deutsches Gericht feststellen lassen und sie ausführlich begründen“, sagt Marc Herzog, Verkehrsrechtsexperte aus dem bayrischen Rosenheim. In seine Kanzlei kommen viele Mandanten mit der Frage nach den Folgen. Herzog ist kein Fall bekannt, in dem eine Forderung vor Gericht eingeklagt wurde. Italien nimmt nicht an der seit 2005 existierenden EU-weiten Bußgeldvollstreckung teil. Die Italiener bekommen die Halterdaten vom Kraftfahrtbundesamt, mehr nicht. Italien könnte sich dem offiziellen Verfahren anschließen. Die Italiener hätten nur nichts davon: Das eingesammelte Geld würde an die deutschen Behörden fließen.
Riester-Zuschlag: Kinder mit in den Antrag
Haben Sparer den seit 2005 üblichen Dauerzulagenantrag ausgefüllt und unterschrieben, werden Riester-Zuschüsse üblicherweise automatisch überwiesen. Sparer bekommen dann jährlich die staatliche Grundzulage von 154 Euro sowie Kinderzulagen von 185 Euro im Jahr oder 300 Euro für die nach dem Jahr 2008 Geborenen. Den Dauerzulagenantrag sollten Sparer allerdings stets aktualisieren, etwa bei der Geburt eines Kindes, weil ihnen sonst die Zulage entgeht. Dafür fallen volljährige Kinder, die kein Kindergeld mehr bekommen, aus der Riester-Kinderzulage raus.
Sparer erhalten die vollen Zulagen nur, wenn sie vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres in ihren Riester-Vertrag investieren. Die staatlichen Riester-Zulagen sind aber kein Geschenk. Als Gegenleistung müssen Sparer die spätere Riester-Rente voll versteuern.
Betriebspraktikum: Für Berliner nur in Berlin
Ein 15-Jähriger aus Berlin hatte sich für sein Betriebspraktikum ein Unternehmen in Niedersachsen gesucht. Kontakt zur Lehrerin wollte er über ein kostenloses Internet-Videoportal halten. Die Schule lehnte ab, weil die Lehrerin ohne einen Betriebsbesuch nur einen oberflächlichen Eindruck bekomme und die Betreuung dadurch weniger intensiv sei (Verwaltungsgericht Berlin, 3 L 1071.14).