Steuern und Recht kompakt Der Rechtstipp der Woche: Eigeninitiative bei Schönheitsreparaturen

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Bußgelder: Kein wirksames Inkasso für Italien

Hohe Bußgeldforderungen nach den Ferien können bei manchem Urlauber die Erinnerung an die Italienreise trüben. Dazu spannen die italienischen Behörden jetzt nicht mehr nur italienische Inkassounternehmen wie NiviCredit ein (WirtschaftsWoche 42/2013). Wenn deren Bemühungen nicht zum Ziel führen, kommt Aalto Financial Services aus Bremen als Inkassopartner ins Spiel. Aalto schreibt in einem Brief an Bußgeldsünder gleich, dass sie als privates Inkassounternehmen die Forderung in Deutschland nicht vollstrecken können. Erfolg hat Aalto, wenn einige, die den NiviCredit-Briefen aus Italien noch widerstanden haben, klein beigeben und die Strafe zahlen. Nicht alles, was gefordert wird, ist Schikane ausländischer Touristen: Italienische Bußgelder sind hoch. Elf Stundenkilometer zu viel auf dem Tacho kosten in Italien 170 Euro gegenüber rund 35 Euro hierzulande.

Recht einfach

Wer die Schreiben ignoriert, geht ein kleines Risiko ein, bei der nächsten Italienreise belangt zu werden. In Deutschland müsste das Inkassounternehmen „eine Forderung durch ein deutsches Gericht feststellen lassen und sie ausführlich begründen“, sagt Marc Herzog, Verkehrsrechtsexperte aus dem bayrischen Rosenheim. In seine Kanzlei kommen viele Mandanten mit der Frage nach den Folgen. Herzog ist kein Fall bekannt, in dem eine Forderung vor Gericht eingeklagt wurde. Italien nimmt nicht an der seit 2005 existierenden EU-weiten Bußgeldvollstreckung teil. Die Italiener bekommen die Halterdaten vom Kraftfahrtbundesamt, mehr nicht. Italien könnte sich dem offiziellen Verfahren anschließen. Die Italiener hätten nur nichts davon: Das eingesammelte Geld würde an die deutschen Behörden fließen.

Riester-Zuschlag: Kinder mit in den Antrag

Haben Sparer den seit 2005 üblichen Dauerzulagenantrag ausgefüllt und unterschrieben, werden Riester-Zuschüsse üblicherweise automatisch überwiesen. Sparer bekommen dann jährlich die staatliche Grundzulage von 154 Euro sowie Kinderzulagen von 185 Euro im Jahr oder 300 Euro für die nach dem Jahr 2008 Geborenen. Den Dauerzulagenantrag sollten Sparer allerdings stets aktualisieren, etwa bei der Geburt eines Kindes, weil ihnen sonst die Zulage entgeht. Dafür fallen volljährige Kinder, die kein Kindergeld mehr bekommen, aus der Riester-Kinderzulage raus.

Sparer erhalten die vollen Zulagen nur, wenn sie vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres in ihren Riester-Vertrag investieren. Die staatlichen Riester-Zulagen sind aber kein Geschenk. Als Gegenleistung müssen Sparer die spätere Riester-Rente voll versteuern.

Betriebspraktikum: Für Berliner nur in Berlin

Ein 15-Jähriger aus Berlin hatte sich für sein Betriebspraktikum ein Unternehmen in Niedersachsen gesucht. Kontakt zur Lehrerin wollte er über ein kostenloses Internet-Videoportal halten. Die Schule lehnte ab, weil die Lehrerin ohne einen Betriebsbesuch nur einen oberflächlichen Eindruck bekomme und die Betreuung dadurch weniger intensiv sei (Verwaltungsgericht Berlin, 3 L 1071.14).

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