Steuern und Recht kompakt Der Rechtstipp der Woche: Rodbertus bleibt draußen

Der Machtkampf bei Prokon ist entschieden: Gründer Carsten Rodbertus wird das Unternehmen eher nicht wieder übernehmen. Außerdem gibt es Neues zu Steuerregeln für Spanien-Immobilien, doppelter Haushaltsführung und zur Umsatzsteuerfreiheit für Vermieter.

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Der ehemalige Prokon-Geschäftsführer Carsten Rodbertus (r) und Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin. Quelle: dpa

Der Machtkampf zwischen Prokon Gründer Carsten Rodbertus und Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin ist entschieden. Auf der Gläubigerversammlung stellte sich die Mehrheit auf die Seite von Penzlin. Bis Januar kommenden Jahres soll der Insolvenzverwalter einen Sanierungsplan erarbeiten.

Wie geht es bis dahin weiter? Insolvenzverwalter Penzlin hat den Anlegern in Aussicht gestellt, dass sie zwischen 30 und 60 Prozent ihres investierten Kapitals zurückerhalten. Ob sie das übrige Geld bei Prokon-Gründer Rodbertus einklagen können, bleibt fraglich. „Vor einer möglichen Klage prüfen wir, ob er noch zahlungsfähig ist“, sagt Dirk-Andreas Hengst, Anwalt der Kanzlei Gröpper Köpke in Hamburg.

Recht einfach: Unfälle

Könnte der Prokon-Gründer das Unternehmen wieder übernehmen? Eher nicht. „Rodbertus hat keine juristischen Möglichkeiten mehr, die Beschlüsse der Gläubigerversammlung zu kippen“, sagt Marc Gericke, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Göddecke in Berlin. Rodbertus habe keinen Antrag gestellt, die Beschlüsse der Gläubigerversammlung vom Insolvenzgericht überprüfen zu lassen. Solche Anträge sollen vermeiden, dass Beschlüsse, die gegen die Interessen der Gläubiger gefasst wurden, wirksam werden.

Zwar seien Kanzleien dagegen vorgegangen, dass etwa 15.000 Stimmen auf der Versammlung nicht zugelassen wurden. Das werde aber keinen Einfluss haben, da die Stimmen die Mehrheitsverhältnisse nicht geändert hätten, so Gericke. Die Stimmen wurden nicht zugelassen, weil Rodbertus die dazugehörigen Vollmachten über seinen Vertrauten Alfons Sattler einsammeln ließ, was nach Ansicht der Rechtspflegerin des Insolvenzgerichts ein unzulässiger Interessenkonflikt sei.

Schnellgericht

Der Berliner Anwalt Jochen Resch und zwei weitere Kanzleien hatten darauf einen Befangenheitsantrag gegen die Rechtspflegerin gestellt, waren aber damit gescheitert. „Das Gericht hätte die Anleger früher und nicht erst auf der Versammlung informieren müssen, dass ihre Stimmen möglicherweise annulliert werden“, sagt Resch. Anleger, die Sattler Vollmachten ausgestellt hätten, seien keine Marionetten des Prokon-Gründers gewesen. Resch selbst, der mehrere Tausend Prokon-Anleger vertritt, sieht sich als Rodbertus-Kritiker: „Er hat Prokon ohne Zweifel an die Wand gefahren.“ Er glaube nicht, dass Rodbertus bei Prokon noch eine Rolle spielen werde.

Rodbertus einzige Chance wäre, genügend Anleger auf seine Seite zu ziehen, um bei der Abstimmung über den Sanierungsplan Anfang 2015 Penzlin auszubremsen. Nach dem missglückten Versuch, Stimmen für die Gläubigerversammlung einzusammeln, ist das allerdings unwahrscheinlich.

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