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Steuern und Recht kompakt

Der Rechtstipp der Woche: Unwirksame Klauseln

Annina Reimann Quelle: Bert Bostelmann für WirtschaftsWoche
Annina Reimann Korrespondentin Unternehmen (Frankfurt a. M.)

Bankkunden können Bearbeitungsgebühren für Kredite zurückverlangen. Außerdem gibt es Neues zu Erstattungszinsen, Bonusmeilen und der Einkommensteuer.

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Foto von einem Beratungsgespräch bei einer Bank Quelle: Fotolia

Ein Kreditnehmer schloss bei den Banken Santander Consumer und CreditPlus zwischen 2006 und 2011 mehrere Darlehen ab. Für die Kredite berechneten die beiden Banken Bearbeitungsgebühren. Diese Gebühren wollte der Bankkunde zurück, weil die zusätzlich zu den Zinsen berechneten Gebühren unzulässig seien. Die Banken lehnten eine Rückzahlung ab, weil die Ansprüche aus den Darlehen der Jahre 2006 und 2008 bereits verjährt seien.

Laut Gesetz gilt für solche Fälle eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist startet am Ende des Jahres, in dem der Bankkunde Kenntnis davon hat, dass er unzulässig benachteiligt wurde. Der Bundesgerichtshof musste in beiden Fällen entscheiden, ob der Bankkunde auch mehr als drei Jahre nach Abschluss des Darlehens Gebühren von den Banken zurückverlangen darf (XI ZR 348/13, XI ZR 17/14).

Zunächst stellten die Richter klar, dass die Banken die Gebühren für die Darlehen unberechtigt verlangt hatten. Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien unwirksam.

Zudem seien die Ansprüche der Bankkunden auf Rückzahlung der Gebühren nicht verjährt. Erst 2011 hätten mehrere Oberlandesgerichte Bearbeitungsgebühren für Kredite für unzulässig erklärt. Vor diesen Urteilen sei die Rechtslage nicht eindeutig gewesen.

Der Kläger hätte gar nicht wissen können, dass die Bank die Gebühren zu Unrecht kassiert habe. Demnach habe die Verjährungsfrist erst 2011 angefangen zu laufen, Santander und CreditPlus müssten daher die Gebühren erstatten.

Recht einfach: Einkaufen

Grundsätzlich seien nur Ansprüche verjährt, die aus Verträgen stammten, die vor 2004 abgeschlossen wurden, so die Richter. Für Ansprüche gegen Banken gilt, unabhängig von der Kenntnis von unzulässigen Gebühren oder einer fehlerhaften Beratung, eine Verjährungsfrist von zehn Jahren nach Vertragsschluss. Wer also beispielsweise im November 2004 einen Kredit abgeschlossen hat, für den die Bank Bearbeitungsgebühren kassiert hat, könnte seine Ansprüche noch anmelden.

Alle Ansprüche aus Verträgen der Jahre 2004 bis 2011 sind jedoch Ende dieses Jahres verjährt. Wer seine Ansprüche anmelden will, kann entsprechende Musterformulare der Verbraucherzentralen oder des Bundesverbands der Finanzplaner nutzen.

„Sollte die Bank auf Zeit spielen, ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten“, sagt der Koblenzer Finanzprofessor Heinrich Bockholt. Meist reiche ein Anwaltsschreiben aus, um die Banken auf Trab zu bringen. Kreditnehmer könnten auch unzulässige Gebühren für Darlehenskonten zurückverlangen, so Bockholt. Ein entsprechendes Urteil habe der Bundesgerichtshof 2011 gefällt (XI ZR 388/10).

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