Steuern und Recht kompakt Der Rechtstipp der Woche: Urlaub ja, Zweitwohnsitz nein

Österreich erschwert den Immobilienkauf für Auswärtige und verstärkt seine Kontrollen. Außerdem gibt es Neues zur Kinderbetreuung, Autokameras, Erbschaften und Jobdarlehen.

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Touristen sind in Österreich willkommen, Immobilienkäufer nicht unbedingt. Quelle: Getty Images

Touristen sind in Österreich willkommen, Immobilienkäufer nicht unbedingt. Damit für Einheimische noch genug bezahlbarer Wohnraum übrig bleibt, verbietet etwa das Land Salzburg (Zell am See, Kaprun, Saalbach-Hinterglemm, Leogang) Österreichern wie Ausländern, einen Zweitwohnsitz in dem Bundesland anzumelden.

„Davon ausgenommen sind nur geerbte Immobilien und solche, die bereits vor dem Jahr 1993 als Zweitwohnsitz genutzt wurden, sowie speziell für Zweitwohnsitze ausgewiesene Flächen, von denen es in der Stadt Salzburg aber nur eine gibt“, sagt Franz Stiller, Chef der Stiller & Hohla Immobilientreuhänder. Die Regeln sind nicht in allen neun Bundesländern so streng. In Wien sind Zweitwohnsitze erlaubt.

Wer trickst und einen Hauptwohnsitz in der Heimat und einen weiteren in Österreich anmeldet, macht sich mitunter strafbar. Das Land Salzburg verlangt neuerdings eine Nutzungserklärung vom Käufer, in der er bestätigt, dass die Immobilie nicht als Zweitwohnsitz dient, der nur am Wochenende oder im Urlaub bewohnt wird. Da die Stadtverwaltungen zu Kontrollen verpflichtet sind, informieren sie sich bei Strom- und Wasserversorgern über den Energieverbrauch, um Feriennutzer zu enttarnen.

Auch Altfälle können teuer werden: Wer mit einer nach 1994 gekauften Immobilie gegen das Zweitwohnsitzverbot verstößt, muss je nach Bundesland mit einer Geldstrafe bis 25.000 Euro oder sogar einer Zwangsversteigerung rechnen.

Recht einfach: Wespen

Kinderbetreuung: Geld maximal für 25 Tage

Arbeiten beide Elternteile und wird ein Kind krank, kann der Kinderarzt dem Vater oder der Mutter bescheinigen, dass sie zur Pflege gebraucht werden. Sind die Kinder jünger als zwölf Jahre, muss der Arbeitgeber sie jährlich zehn Arbeitstage pro Kind und Jahr freistellen, maximal 25 Tage für alle Kinder zusammen. Alleinerziehende haben den gleichen Anspruch wie die Eltern gemeinsam.

Da die meisten Tarifverträge die Lohnfortzahlung hier ausschließen, kürzt der Arbeitgeber das Gehalt anteilig.

Gesetzlich Versicherten zahlen die Kassen Krankengeld in Höhe von derzeit maximal 94,50 Euro täglich, auch das für zehn Tage pro Kind und maximal 25 Tage für alle Kinder zusammen. Ist das erkrankte Kind bei einem Elternteil privat krankenversichert, bekommt ein gesetzlich versichertes Elternteil kein Krankengeld.

Beamte und privat Versicherte im öffentlichen Dienst erhalten pro Kind nur vier Tage frei, bekommen allerdings in der Zeit auch den vollen Lohn weitergezahlt. Erkrankt ein weiteres Kind, dürfen sie insgesamt maximal fünf Tage im Jahr fehlen (Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 878/12).

Autokameras: Polizei kann zugreifen

Neue Autos speichern eine Menge Daten und geben sie etwa durch einen automatischen Notruf weiter. Zunehmend wird wegen der immer populärer werdenden Dashcams geklagt. Mit den Auto-Videokameras, die entweder am Armaturenbrett („dash“), an der Windschutzscheibe oder am Rückspiegel befestigt werden, können Autofahrten gefilmt, auf einem Chip gespeichert und später etwa ins Internet gestellt werden. Das Bayerische Landesamt für Datenschutz hatte ihren Einsatz wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz verboten. Ein Anwalt hatte dagegen geklagt. Er wollte Beweise gegen Autofahrer sammeln, die ihn im Straßenverkehr bedrängten. Das Verbot der Behörde kippten die Richter am Verwaltungsgericht Ansbach, aber nur aus formalen Gründen (AN 4 K 13.01634). Sie ließen wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision zu.

Schnellgericht

Passanten und Autofahrer hätten das Recht, nicht heimlich gefilmt zu werden. Auch wenn weder Köpfe noch Nummernschilder auf den Videos erkennbar wären, ließen sich Menschen identifizieren.

Das Amtsgericht München dagegen hatte die Nutzung eines Radfahrer-Videos in einem Prozess für zulässig erklärt (343 C 4445/13).

„Interesse an den Daten haben etwa Autoversicherer, Autohersteller, aber auch der Staat“, sagt die Hamburger Anwältin Daniela Mielchen. Das Datenschutzrecht halte mit den technischen Möglichkeiten nicht Schritt. Wer die Kamera nutze, müsse damit rechnen, dass die Polizei auf sie zugreife. Dies dürfe sie auch ohne richterlichen Beschluss. Bei Daten bestünde die Gefahr, dass sie gelöscht würden. Die Polizei könne sich also darauf berufen, dass Gefahr im Verzug sei.

Erbschaft: Wohnrecht ist zu wenig

Ein etwa von einer Witwe weiter bewohntes „Familienheim“ bleibt von der Erbschaftsteuer befreit, wenn es noch mindestens zehn Jahre nach dem Erbfall ihr Wohnsitz bleibt. Das hat den Vorteil, dass ihr persönlicher Freibetrag bei der Erbschaftsteuer für weitere Vermögensteile erhalten bleibt. Wohnt sie weniger als weitere zehn Jahre im Familienheim, fiele der Steuervorteil nachträglich weg – es sei denn, die Zeit verkürzt sich aus wichtigen Gründen. Ein solcher Grund wäre etwa der Umzug in ein Pflegeheim. Allerdings muss der länger lebende Partner zumindest Miteigentümer des Hauses werden, um die Steuerbefreiung zu erhalten, entschieden die Richter am Bundesfinanzhof (II R 45/12). Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Ehefrau testamentarisch verpflichtet wird, das Familienheim durch ein Vorausvermächtnis auf die Kinder zu übertragen, und ihr nur ein Wohnrecht bleibt.

Job-Darlehen: Den Verlust absetzen

Ein Arbeitnehmer, der zugestimmt hat, dass geleistete Überstunden in Genussrechtskapital seiner Firma umgewandelt werden, darf nach deren Pleite den Kapitalverlust als Werbungskosten absetzen (Bundesfinanzhof, VI R 57/13). Da der Arbeitgeber finanziell angeschlagen war, sei der Mitarbeiter das Risiko aus beruflichen Gründen eingegangen. Es kam ihm nicht auf Rendite an.

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