Steuern und Recht kompakt Rechtstipp der Woche: Neue Regeln für Flüchtlingsquartiere

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Ebay / Paypal - Steuerärger nach der Abspaltung

Das Internet-Auktionshaus Ebay hat seinen Bezahldienst PayPal abgespalten (siehe Seite 46). Aktionäre bekamen zu jeder Ebay- Aktie eine PayPal-Aktie ins Depot; der Wert ihres Depots blieb theoretisch gleich, da Ebay Aktien entsprechend an Wert verloren haben. Trotzdem haben Banken den Aktionären nun 26,4 Prozent Abgeltungsteuer und Soli auf die PayPal-Aktien berechnet. Für viele überraschend, da selbst Experten keine Steuerpflicht erwartet hatten. So sollte von Anlegern nach einer Gesetzesänderung für seit Anfang 2013 erfolgte Abspaltungen (Spin-offs) ausländischer Unternehmen keine Steuer mehr erhoben werden. Da die Banken für den Steuerabzug hafteten und die Sachlage nicht absolut klar sei, sei „unter Risikogesichtspunkten“ ein Steuerabzug vorgenommen worden, sagt Thorsten Pohl, Steuerexperte bei WM Datenservice, einem Dienstleister vieler Banken.

Schnellgericht

Daniel Sahm, Steuerberater bei Ecovis in München, hält die Entscheidung für falsch: „Sie steht in Widerspruch zu Anweisungen des Bundesfinanzministeriums.“ Damit könnte die Steuer später erstattet werden, wie jüngst nach einem 2014 erfolgten Aktiensplit bei Google (siehe WirtschaftsWoche 30/2015). Bliebe es bei der Steuerpflicht würde dies vor allem langjährigen Aktionären schaden, die vor Einführung der Abgeltungsteuer 2009 bei Ebay eingestiegen sind. Während alle übrigen Aktionäre nur einen zeitlichen Nachteil hätten, weil die Steuer jetzt und nicht erst beim Verkauf der Aktien anfiele, würden Altaktionäre für fast 60 Prozent der Depotposition die Chance auf steuerfreie Gewinne verlieren.

Diätverpflegung - Ausgaben können absetzbar sein

Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) Steuerzahlern relativ weiten Spielraum zugesprochen hatte, Gesundheitsausgaben als außergewöhnliche Belastung abzusetzen, hat der Gesetzgeber diese Möglichkeit 2011 wieder eingeschränkt. Nach einer Gesetzesänderung müssen Steuerzahler die Notwendigkeit ihrer Ausgaben nun detailliert nachweisen, teils mit amtsärztlichen Gutachten. Ausgaben für Diätmittel sollen grundsätzlich privat bleiben. Arzneimittel hingegen sind absetzbar.

Der BFH stellte nun klar, dass auch Diätmittel zu den Arzneimitteln zählen können, wenn sie vom Arzt verschrieben worden sind und der Behandlung einer Erkrankung dienen (VI R 89/13). Im konkreten Fall ging es um eine verordnete Diät wegen einer Stoffwechselerkrankung. Grundsätzlich bringen außergewöhnliche Belastungen erst einen Steuervorteil, wenn sie den zumutbaren Eigenanteil überschreiten. Dieser wird von den Ausgaben abgezogen. Er hängt von Einkommen und Familienstand ab. Ein Single mit 50 000 Euro Einkünften pro Jahr müsste die ersten 3000 Euro privat tragen; erst höhere Ausgaben hätten einen Steuereffekt. Bei gleichen Einkünften und ein oder zwei Kindern blieben hingegen nur 1500 Euro privat.

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