Manchen Star unter den Investmentfonds konnten deutsche Anleger nicht kaufen, weil mit der Steuererklärung ein böses Erwachen folgte: Waren die Fonds hierzulande nicht offiziell zugelassen und haben sie ihre Steuerdaten nicht so transparent veröffentlicht, wie es der Fiskus wünschte, wurden sie als „schwarze Fonds“ strafbesteuert. Die Praxis hat jetzt der Europäische Gerichtshof gekippt. Da die Strafe vor allem ausländische Fonds betraf, so die Richter, verstößt sie gegen die Kapitalverkehrsfreiheit der Europäischen Union. Geklagt hatte ein Ehepaar aus Essen, das zwischen 2003 und 2008 in belgische Investmentfonds investiert hatte, die das Finanzamt als intransparent einstufte. Es setzte unter anderem jährlich sechs Prozent des letzten Rücknahmepreises als steuerpflichtig an. Die Kläger sollten Erträge in Höhe von 246 000 Euro versteuern. Sie wiesen anhand öffentlicher Daten des Fonds nach, dass sie nur 71000 Euro verdient hatten. Der EuGH entschied, Steuerzahler müssten auch bei intransparenten Auslandsfonds die tatsächliche Höhe ihrer Einkünfte nachweisen können. „Jetzt müssen deutsche Gerichte in dem konkreten Fall entscheiden, wie die Besteuerung anhand von eigens vorbereiteten Unterlagen der Anleger erfolgen kann“, sagt Markus Hammer, Partner bei PwC. Unklar sei, ob Anleger, die für schwarze Fonds Steuern zahlten, nachträglich ihre Steuerlast noch reduzieren könnten. „Häufig gab es intransparente Fonds in Schweizer Depots. Bei Selbstanzeigen wählte man daher einen hohen Sicherheitszuschlag und schätzte Erträge sehr hoch. Das Urteil könnte zukünftig die Selbstanzeige leichter und billiger machen“, sagt Oliver Schultze, Steuerberater aus Pinneberg.
Schnellgericht
§Gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung, wird sie nicht dadurch aufgehoben, dass unter dem elektronisch gesteuerten Verkehrszeichen mit der Höchstgeschwindigkeit 80 Stundenkilometer noch ein Zusatzschild mit Schneeflocke angebracht ist. Also gilt auch im Sommer: langsam fahren (Oberlandesgerichts Hamm, 1 RBs 125/14).
§Eine Kommune darf nicht 2000 Euro Hundesteuer für einen als Kampfhund geltenden Rottweiler verlangen, wenn der normale Steuertarif nur 75 Euro beträgt (Bundesverwaltungsgericht, 9 C 8.13).
§Fährt ein Autofahrer unangemessen schnell in eine Kreuzung ein und gibt es einen Unfall, ist er mitschuldig. Das gilt selbst dann, wenn er nach der Rechts-vor-links-Regel Vorfahrt gehabt hätte. Seinen eigenen Schaden bekommt der Vorfahrtberechtigte deshalb vom Unfallgegner nur zum Teil ersetzt (Landgericht Hannover, 18 O 312/12).
§Kann ein Eigentümer beweisen, dass er eine langfristig leer stehende Wohnung nicht für sich nutzen will und sie ihm nur zur Vermögensanlage dient, darf die Gemeinde keine Zweitwohnungsteuer verlangen (Bundesverwaltungsgericht, 9 C 5.13).
Kreditfinanzierte Beteiligung: Klare Grenze für Zinskosten
Ein privater Anleger hatte einen Kredit aufgenommen, um sich an einer GmbH zu beteiligen. Im Jahr 2001 verkaufte er die Beteiligung. Da er beim Kauf mehr bezahlt hatte, als er beim Verkauf der Anteile erlöste, konnte er den Kredit nicht voll tilgen und zahlte weiterhin Zinsen. Für die Jahre 2005 bis 2008 konnte er diesen Zinsaufwand als nachträgliche Werbungskosten von seinen Einkünften aus Kapitalvermögen abziehen. Doch ab dem Jahr 2009 verbot ihm das Finanzamt den Abzug. Damals wurde die Abgeltungsteuer eingeführt. Und damit hat der Gesetzgeber für private Kapitalerträge den Abzug der tatsächlich entstandenen Werbungskosten ausgeschlossen. Er gestattet nur noch den Abzug des Sparer-Pauschbetrags in Höhe von 801 Euro oder 1602 Euro für Verheiratete. Die Richter am Bundesfinanzhof haben daran nichts auszusetzen und auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken (VIII R 53/12).
Firmenfahrzeug: Steuerfreie Heimfahrt
Nutzt ein Unternehmer den zum Betriebsvermögen zählenden Firmenwagen privat, müsste er für die Fahrten Umsatzsteuer zahlen. Diese fällt aber nicht an, wenn er nur von seiner Wohnung zum Betrieb und zurück unterwegs ist, so der Bundesfinanzhof (XI R 36/12). Der Weg habe einen Bezug zum Unternehmen, die Nutzung des Wagens sei keine steuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe.