Steuern und Recht kompakt Rechtstipp der Woche: Arbeitszimmer - Doppelte Nutzung, halbe Kosten

Wer darf das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, wenn beide Ehepartner arbeiten? Außerdem: Beratungsfehler bei geschlossenen Fonds, Fehleinstufung von Wertpapieren.

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Eine Frau sitzt am in ihrem Arbeitszimmer zu Hause und arbeitet am Computer. Quelle: dpa

In ihrem Haus teilten sie sich ein Arbeitszimmer. Die Kosten setzten sie je zur Hälfte als Betriebsausgaben ab. Außerdem trug der Mann 1250 Euro als Angestellten-Werbungskosten ein. Doch weder Finanzamt noch Finanzgericht Münster spielten mit (11 K 2425/13 E,G). Nur die Frau dürfe unbegrenzt Kosten absetzen, weil das Arbeitszimmer bei ihr den Mittelpunkt der Arbeit als Versicherungsmaklerin bilde. Wegen der gemeinsamen Zimmernutzung dürfe sie die Hälfte der Gesamtkosten absetzen. Der Mann hingegen sei hauptsächlich angestellt tätig. Damit stelle das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit dar.

Recht einfach

Ihm stehe aber auch kein anderes Arbeitszimmer zur Verfügung. Daher greife eine Obergrenze von 1250 Euro im Jahr. Aber auch diese müsse wegen der gemeinsamen Nutzung halbiert werden. Die Revision ist möglich. Wegen der Halbierung des Steuerabzugs bei gemeinsam genutzten Zimmern laufen Verfahren (Bundesfinanzhof, VIII R 15/15, VI R 86/13).

Beratungsfehler - Risikoanlage als sicher verkauft

Ein Rentner-Ehepaar aus Oberbayern bekam von einem Berater des Finanzvertriebs Bonnfinanz zwei geschlossene Fonds empfohlen. Obwohl sie eine sichere Anlage ohne Verlustrisiken wünschten, investierten sie gut 50 000 Euro in die risikoreichen Investments. Als die Fonds floppten, verklagten sie Bonnfinanz wegen Beratungsfehlern und verlangten Schadensersatz. Das Landgericht Traunstein gab ihnen recht (5 O 1038/15, nicht rechtskräftig). Es bestünden keine Zweifel daran, dass die Rentner eine sichere Anlage gewollt hätten. Die Aussagen ihres Finanzberaters vor Gericht deuteten darauf hin, dass er die Fonds als sicher dargestellt habe.

Schnellgericht

Auch Laufzeiten von bis zu 19 Jahren passten nicht zum Profil der Rentner. Bonnfinanz müsse sie entschädigen. Der Anwalt des Paares, Jürgen Klass aus München, sieht ein „wichtiges Signal für den Verbraucherschutz“.

Direktbank - Erstattung nach Fehleinstufung

Stuft eine Direktbank ein spekulatives Wertpapier fälschlicherweise nicht in der höchsten, sondern in der zweithöchsten Risikoklasse ein und lässt es Anleger daher ohne Warnhinweis kaufen, muss sie Schadensersatz zahlen (Landgericht Itzehoe, 7 O 233/13, nicht rechtskräftig). Auch Direktbank-Kunden, die keine Beratung nutzen, können Ansprüche geltend machen. Anlegeranwältin Ines Edling aus Berlin hält den Fall der Comdirect- Bank für richtungsweisend. Er könne „noch bis zum Bundesgerichtshof gehen“.

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